Muss ich bei einer Krankmeldung für die Arbeit erreichbar sein?

Krankmeldung, Tabletten und Fieberthermometer
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Wer krank ist, braucht vor allem Ruhe und Zeit zur Genesung. Doch auch im Krankheitsfall kann es nötig sein, für die Arbeit erreichbar zu bleiben. Wann das für dich gilt und welche Pflichten Beschäftigte treffen können.

Ob Hexenschuss, eine Erkältung oder Migräne: Wer sich nicht gut fühlt, meldet sich krank und bleibt im besten Fall zu Hause. Aber was, wenn Führungskraft oder das Team nun auf wichtige Informationen bestehen? Müssen Arbeitnehmer:innen erreichbar sein, wenn sie arbeitsunfähig sind?

Muss ich trotz Krankschreibung telefonisch erreichbar sein?

Nein. In aller Regel müssen Beschäftigte nicht telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Es kann aber Ausnahmen geben. Auch außerhalb der Arbeitspflicht gebe es gewisse Loyalitätspflichten zum Arbeitgeber, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Gibt es etwa einen Notfall, der sich nur durch Nachfrage beim erkrankten Arbeitnehmer oder der erkrankten Arbeitnehmerin lösen lässt, habe man auch im Falle einer Krankmeldung die Pflicht, zu helfen – sofern möglich.

Pflicht zu helfen – auch im Krankheitsfall

Denkbar ist auch, dass ein:e Arbeitnehmer:in, die sich arbeitsunfähig gemeldet hat, auf Nachfrage ein entscheidendes Passwort oder eine wichtige Datei weitergibt, um zu gewährleisten, dass die Arbeit fortgeführt werden kann.

Vielleicht ist auch ein kurzes Telefonat nötig, um zu klären, was in der Abwesenheit alles dringend zu erledigen ist, so Anwältin Schulze Zumkley. Es kommt bei der Frage aber auch immer darauf an, was das konkrete betriebliche Interesse ist und welche Krankheit vorliegt.

Wie es um Arzttermine während der Arbeit steht, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: Arzttermin während der Arbeitszeit: Was erlaubt ist – und was du nicht darfst

Wann brauche ich eine Krankschreibung?

Ab wann eine ärztliche Krankschreibung nötig ist, regelt jedes Unternehmen unterschiedlich. Schau deshalb am besten in deinen Arbeitsvertrag. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nötig ist. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Arztpraxen seit längerer Zeit im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung elektronisch an die Krankenkasse weiterleiten. Auch dein:e Arbeitgeber:in erhält die AU elektronisch.

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

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