Naturschutzgebiete sollen bestimmte Flächen vor menschlichen Eingriffen schützen. Was es genau mit diesen speziellen Gebieten auf sich hat, wie sie gekennzeichnet sind und welche Verbote sie mit sich bringen, erfährst du hier.
Was sind Naturschutzgebiete?
Die Definition eines Naturschutzgebietes (NSG) ist durch den Paragraphen 23 des Bundesnaturschutzgesetzes klar geregelt. Dort heißt es, dass es sich um „rechtsverbindlich festgelegte Gebiete“ handelt, in denen Natur und Landschaft auf besondere Weise geschützt werden sollen. Dieser besondere Schutz tritt im Falle von drei Bedingungen ein:
- um bestimmte wilde Tier- und Pflanzenarten und Biotope zu erhalten, weiterzuentwickeln oder wiederherzustellen
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
- wenn die entsprechenden Naturräumen besonders selten oder einzigartig sind oder von einer „hervorragenden Schönheit“ gekennzeichnet sind.
Im zweiten Absatz ist klar festgelegt, dass eine Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes durch den Menschen verboten ist. Wenn ausreichend Schutz gewährleistet werden kann, ist es jedoch erlaubt, das Gebiet für Besucher:innen zu öffnen.
Normalerweise wird der NSG-Status von den Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien per Erlass oder Rechtsverordnung verhängt. Teilweise wird die Aufgabe auch von den Behörden der Länder übernommen.
Achtung: Naturschutzgebiete sind nicht mit Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservaten & Co. zu verwechseln. Bei jedem Begriff handelt es sich um eine andere Form des Naturschutzes, dessen Bestimmungen rechtlich klar definiert und geregelt sind.
Naturschutzgebiete in Deutschland
Ende 2017 gab es in Deutschland 8.833 Naturschutzgebiete. Dies entspricht in etwa 6,3 Prozent der deutschen Gesamtfläche. Folgende Bundesländer weisen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Naturschutzgebieten auf:
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Nordrhein-Westfalen
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
Bekannte NSGs sind zum Beispiel die Lüneburger Heide, das Nordfriesische Wattenmeer oder die Allgäuer Hochalpen. Genauere Informationen zu deutschen Naturschutzgebieten findest du hier: Naturschutzgebiete in Deutschland: Wie sie zum Artenschutz beitragen.
So sind Naturschutzgebiete gekennzeichnet
Um Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich nun in einem Naturschutzgebiet befinden, müssen die Gebiete entsprechend gekennzeichnet werden. Dafür gibt es spezielle Schilder, deren Logo von Bundesland zu Bundesland variieren kann.
- So findest du in allen neuen Bundesländern ein Eule im Fünfeck als NSG-Motiv.
- In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Naturschutzgebiete durch einen fliegenden Seeadler in einem grünen Dreieck gekennzeichnet.
- In Berlin, Niedersachsen und Bremen verwendet man eine sitzende Eule in einem grünen Dreieck.
Das ist im NSG verboten
In einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet ist es in der Regel verboten,
- Feuer anzuzünden oder zu entfachen,
- wild lebende Tiere zu fangen oder zu töten,
- wilde Pflanzen auszureißen oder anderweitig zu beschädigen,
- Lärm zu erzeugen,
- bestimmte Flächen zu betreten oder zu befahren,
- auf verbotenen Flächen zu reiten,
- Hunde ohne Leine laufen zu lassen,
- mit einem motorbetriebenem Kleinfahrzeug herumzufahren,
- zu zelten
- oder Sachen (insbesondere Müll) in der Natur liegen zu lassen.
Jede dieser rechtswidrigen Handlung kann je nach Ausmaß ein Bußgeld zwischen 25 und 5.000 Euro nach sich ziehen.
Was genau in einem spezifischen Naturschutzgebiet erlaubt und verboten ist, kann je nach den Auflagen des bestimmten Gebietes schwanken. So ist es zum Beispiel in vielen NSGs auch verboten, die Wege zu verlassen. Erkundige dich deshalb am besten vorher über die Bestimmungen des NSGs, das du aufsuchen möchtest.
Naturschutzgebiet vs. Landschaftsschutzgebiet
Auch bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich um rechtlich definierte Schutzräume. Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet liegen in diesem Fall jedoch weniger Nutzungseinschränkungen vor. So sollen Landschaftsschutzgebiete vor allem dazu dienen, vom Menschen kultivierte Naturräume zu schützen. Das Ziel von NSGs ist hingegen, eine möglichst unberührte Natur zu wahren.
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