Auf Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen ist in vielen Fällen finanziell und fürs Klima sinnvoll. Doch kann man den alten Gasanschluss einfach stilllegen lassen? Dafür gibt es verschiedene Optionen.
Von einer Gasheizung auf Fernwärme, eine Wärmepumpe oder Holzpelletheizung umgestiegen? Dann stellt sich für Verbraucher:innen oft die Frage: Was tun mit dem noch vorhandenen Gasanschluss? Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Doch nicht jede wird von jedem Gasnetzbetreiber unterstützt – und auch die Kosten können je nach Betreiber stark variieren.
Ein Überblick:
Variante 1: Gasanschluss deaktivieren
Der Gasanschluss wird inaktiv geschaltet, Gaszähler und Anschluss bleiben bestehen wie gehabt. Diese Möglichkeit wird laut einer Umfrage der Verbraucherschützer nicht von jedem Netzbetreiber unterstützt.
Weil der Anschluss zwar noch vorhanden ist, aber kein Gas mehr abgenommen wird, verlangen viele Netzbetreiber eine Pauschale dafür – im Schnitt um die 100 Euro pro Jahr. Und weil bei dieser Variante weiterhin Gas in der Hausleitung verbleibt, muss der Anschluss zudem weiter gewartet werden. Vorteil: Theoretisch wäre eine Rückkehr zur Gasheizung meist möglich.
Variante 2: Gasanschluss stilllegen
Der Gasanschluss wird stillgelegt. Die Leitungen bleiben zwar im Gebäude, werden aber vom restlichen Gas befreit und vom Hauptnetz abgetrennt.
Diese Möglichkeit bieten einige Gasnetzbetreiber kostenlos an. Bei anderen allerdings kostet es hohe drei- oder sogar vierstellige Beträge. Auch bei der Stilllegung verlangen manche Netzbetreiber weiterhin regelmäßige Wartungsarbeiten.
Variante 3: Gasanschluss rückbauen
Der Gasanschluss wird komplett rückgebaut, die Netzanschlussleitung sowie alle Anlagenteile werden ausgebaut. Erneut eine Gasversorgung herzustellen, bedürfte in diesem Fall aufwendiger baulicher Maßnahmen.
Die Kosten für den Rückbau decken Netzbetreiber auf unterschiedliche Art und Weise. Entweder sie stellen sie den Gasanschlussnutzer:innen in Rechnung – im Schnitt kostet das doppelt so viel wie die Stilllegung, im Einzelfall sogar bis zu 6.000 Euro. Oder: Manche Netzbetreiber legen sie ganz oder teilweise auf die Allgemeinheit der Gaskund:innen um.
Einheitliche Regelung fehlt bislang
„Die Untersuchung bestätigt, dass Netzbetreiber sehr unterschiedlich mit dem Wunsch von Verbraucher:innen umgehen, die dauerhaft kein Gas mehr beziehen möchten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen vereinheitlicht und die nötige Rechtssicherheit für Verbraucher:innen schafft.“
Eine Umfrage der Verbraucherschützer:innen unter Gasnetzbetreibern in Nordrhein-Westfalen hat gezeigt: Die befragten Betreiber sind sich nicht nur bei den Kosten uneinig, sondern auch darüber, ob Stilllegung oder Rückbau des Gasanschlusses die bessere Option ist. Mehrere sprechen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und weiter anfallenden Wartungskosten für den Rückbau aus. Andere sehen dagegen kein Sicherheitsrisiko bei der kostengünstigeren Stilllegung.
Weitere Quellen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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