Wie ein Fahrrad, aber mit Motor: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike? Wir erklären dir, worauf es wirklich ankommt.
Ein Fahrrad mit Motor könnte sowohl ein Pedelec als auch ein E-Bike sein. Der Unterschied liegt in den Details. Gesetzlich definiert ist dieser jedoch nicht. Wichtiger als der Unterschied zwischen den beiden Begriffen sind technische Daten wie die Höchstgeschwindigkeit. Wir erklären, was wirklich wichtig ist.
Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike: Ist das wichtig?
Gesetzlich ist nicht klar definiert, was E-Bikes und Pedelecs unterscheidet. Unter E-Bike verstehen die meisten Menschen ein Elektrofahrrad, also ein normales Fahrrad, nur mit Hilfsmotor.
Gemäß der gängigsten Benutzung der Begriffe ist das Pedelec eine Unterart von E-Bikes. Wenn E-Bike generell Fahrräder mit Motor sind – egal, ob man sie zusätzlich mit Muskelkraft antreibt oder nicht – dann sind Pedelecs diejenigen, die immer beide Antriebsarten kombinieren: Erst, wenn die Fahrerin oder der Fahrer in die Pedale tritt, unterstützt auch der Motor. Das nennt man auch eine elektrische Tretunterstützung. E-Bikes, deren Motor das Fahrrad auch ohne Pedaltritte in Bewegung setzt, sind also keine Pedelecs.
Für Verkehrs- oder andere Sicherheitsvorschriften ist es nicht wichtig, ob du ein E-Bike oder ein Pedelec fährst. Stattdessen wichtig:
- Art des eingebauten Motors
- Höchstgeschwindigkeit
Egal, ob E-Bike oder Pedelec: Was wirklich wichtig ist
Statt E-Bike oder Pedelec lassen sich Elektrofahrräder eher anhand der Höchstgeschwindigkeit unterscheiden: bis 25 oder bis 45 Kilometer pro Stunde.
Die erstere Art von E-Bikes wird rechtlich wie Fahrräder behandelt:
- Unterbrechung der Unterstützung des Hilfsmotors ab 25 Stundenkilometern Geschwindigkeit
- Maximale Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt
- Abnehmende Tretunterstützung mit wachsender Geschwindigkeit
Du brauchst dafür also keinen Führerschein und es gibt kein Mindestalter. Für Kinder, die Fahrradfahren noch lernen oder es noch nicht lange können, ist ein E-Bike dennoch relativ gefährlich. Denn die zusätzliche Beschleunigung macht es zunächst schwierig, die eigene Geschwindigkeit einzuschätzen. Auch ein Versicherungskennzeichen ist hier nicht vonnöten. Du hast natürlich dennoch Möglichkeiten, dein E-Bike zu versichern, wenn du das möchtest.
Auch eine Helmpflicht gilt in dem Fall nicht. Aus Sicherheitsgründen sollten dennoch alle (E-)Fahrradfahrer:innen einen tragen. Weil es rechtlich als Fahrrad gilt, darfst du mit einem solchen E-Bike auf dem Radweg fahren.
Wann sind E-Bikes mehr als Fahrräder?
E-Bikes, die auch über 25 Kilometer pro Stunde noch Tretunterstützung geben, sind rechtlich Kraftfahrzeuge:
- Unterbrechung der Unterstützung des Hilfsmotors ab 45 Stundenkilometern Geschwindigkeit
- maximale Nenndauerleistung des Motors über 250 Watt
- keine abnehmende Tretunterstützung
Diese sogenannten Speed Pedelecs, oder S-Pedelecs, benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen und um sie zu fahren, brauchst du mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Als Kraftfahrzeug darfst du sie prinzipiell nicht auf dem Radweg fahren, sondern nur auf der Straße. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. Für S-Pedelecs besteht Helmpflicht.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
E-Bikes ohne Tretunterstützung
Auch bei Elektrofahrrädern, die ausschließlich durch den Motor angetrieben werden, kannst du zwischen denselben beiden Typen unterscheiden: Die, die bei 25 Kilometern pro Stunde aufhören versus 45.
- Erstere werden rechtlich meist als Mofa behandelt, sodass zum Beispiel Helm, Führerschein und Versicherungskennzeichen notwendig sind.
- Letztere werden als Kleinkraftrad behandelt, sodass du auch hier Helm, Führerschein und ein Versicherungskennzeichen benötigst.
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