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Radfahrer:innen überholen: Was du zwingend beachten musst

Ein Auto überholt ein Fahrrad
Foto: Philipp Schulze/dpa/dpa-tmn

Gerade im Stadtverkehr wird es beim Überholen oft eng und gefährlich – vor allem für Radfahrende. Doch welche Regeln und Mindestabstände gelten eigentlich, wenn Autos Fahrräder überholen?

Fahrräder sind zwar ganzjährig als Verkehrsmittel im Einsatz, doch in der warmen Jahreszeit schwingen sich besonders viele Menschen aufs Rad. Da in vielen Städten – wie auch auf dem Land – sicher abgetrennte Radwege fehlen, müssen auch Radfahrer:innen auf der Straße fahren. Autofahrer:innen sollten deshalb vorsichtig fahren – vor allem beim Überholen.

TÜV: Gefährliches Überholen ist verboten

Der TÜV Thüringen mahnt etwa, sich beim Überholen immer an die geltenden Abstandregeln zu halten. Eine:n Radfahrer:in beispielsweise auf den letzten Drücker vor dem Gegenverkehr überholen zu wollen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. So eine Aktion wird mit einer Geldbuße ab 30 Euro geahndet.

Diese Mindestabstände gelten beim Überholen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert innerorts beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,50 Meter. Wer außerorts Radelnde überholen will, darf das nur mit mindestens zwei Metern Seitenabstand tun. Diese Abstände muss man auch einhalten, wenn man als Autofahrer:in Fußgänger:innen und Elektrokleinstfahrzeuge überholen will.

Notfalls kann – etwa bei Gegenverkehr oder ganz engen Straßen – so lange nicht überholt werden, bis die Verkehrssituation das Manöver gefahrlos mit den genannten Abständen ermöglicht.

Wichtige Ausnahme: Diese Seitenabstände gelten nicht, wenn Radfahrer:innen etwa vor einer roten Kreuzung bei ausreichend Platz, ganz langsam und vorsichtig rechts an stehenden Autos vorbeifahren oder sich neben sie stellen.

Fahrrad überholen Fahrrad – bitte mit Rücksicht

Radfahrer:innen untereinander müssen beim Überholen diese Abstände nicht generell einhalten, verweist der ADAC online auf ein Urteil (Az.: 2 U 121/21) vom Oberlandesgericht Oldenburg. Allerdings ist das kein Freifahrtschein für chaotisches Fahren. Denn wie überall gilt auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach Paragraf 1 StVO. Und es kommt im Einzelfall darauf an, ob etwa auf dem Radweg genug Platz zum Überholen ist oder nicht.

Utopia meint: Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme würden wir uns häufiger wünschen – von Autofahrer:innen, aber auch von Radfahrer:innen. Verkehrssicherheit sollte bei allen oberste Priorität haben. Im Fahrrad-Erfahrungsbericht aus München zeigt sich, dass das leider nicht immer der Fall ist:

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