Frühlingszeit ist Schneeglöckchenzeit! Doch darf man die zarten Schönheiten einfach pflücken oder sollte man sie lieber nur mit den Augen genießen?
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen zeigen sich Schneeglöckchen und andere Frühlingsblumen in Parks, Wäldern und auf Wiesen. Ihre Schönheit verführt dazu, einen Strauß für zu Hause zu pflücken. Doch was viele nicht wissen: Schneeglöckchen und viele andere Frühblüher sind geschützt.
Schneeglöckchen: Geschützte Frühlingsboten
Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) sind in Deutschland weit verbreitet und gelten als erste Frühlingsboten. Trotz ihrer Häufigkeit stehen sie unter Naturschutz. Das bedeutet, dass wild wachsende Schneeglöckchen nicht gepflückt, ausgegraben oder beschädigt werden dürfen. Grund dafür ist ihr ökologischer Wert: Sie bieten Insekten wie Bienen und Hummeln schon früh im Jahr eine wichtige Nahrungsquelle.
Das Verbot gilt für alle Arten von Schneeglöckchen, die bei uns wachsen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Was ist erlaubt?
Für Spaziergänge in der Natur gilt deshalb: Mit den Augen die Schönheit genießen – und die Blumen stehen lassen. Was natürlich erlaubt ist: Schneeglöckchen im eigenen Garten oder auf dem Balkon anpflanzen. Wichtig dabei: Schneeglöckchen sind giftig. Alle Pflanzenteile, vor allem die Zwiebel, enthalten giftige Amaryllidaceen-Alkaloide. Das Berühren der Blüten ist normalerweise ungefährlich. Der Verzehr der Pflanzenteile kann jedoch zu Vergiftungserscheinungen führen. Schneeglöckchen sind auch für Hunde und Katzen giftig.
Frühlingsboten im Visier: Diese Pflanzen sind geschützt
Neben den Schneeglöckchen gibt es eine Reihe weiterer Frühblüher, die unter Naturschutz stehen und nicht gepflückt werden dürfen:
- Krokusse
- Schlüsselblumen
- Maiglöckchen
- Märzenbecher
- Weidenkätzchen
Vorsicht ist vor allem bei Weidenkätzchen geboten, die zur Osterzeit gerne für den Osterstrauß gepflückt werden. Die Pflanzen sind eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten.
Für Pflanzen, die nicht unter Naturschutz stehen, gilt die sogenannte Handstraußregelung. Sie erlaubt das Pflücken von Blumen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf. Als geringe Menge gilt etwa das, was zwischen Daumen und Zeigefinger in eine Hand passt.
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