Partys an Silvester sind meist alles andere als leise. Aber wie viel Lärm ist Mieter:innen beim Übergang ins neue Jahr erlaubt? Die Antwort des Deutschen Mieterbunds (DMB) ist klar.
Einen gesetzlichen Anspruch, einmal im Jahr so richtig auf die Pauke zu hauen, gibt es nicht. Das stellt der Deutsche Mieterbund (DMB) klar. In der Silvesternacht gelten also erstmal keine anderen Regeln als sonst.
Das heißt: ab 22 Uhr gilt per Gesetz die Nachtruhe. Allerdings drücken die meisten Nachbar:innen an Silvester ein Auge zu, auch wenn sie selbst nicht feiern. Der Mieterbund spricht von einer „erweiterten Toleranzgrenze“.
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme – auch an Silvester
Das hat praktische Gründe: Rundum wird in vielen Wohnungen gefeiert und schon vor und erst recht um und nach Mitternacht explodieren draußen Böller und Raketen. Nachtruhe heißt aber: In der eigenen Wohnung ist so gut wie nichts mehr zu hören. Das ist an Silvester im Grunde unmöglich, selbst wenn die direkten Nachbar:innen ruhig wären.
Trotzdem gilt in Mehrfamilienhäusern weiterhin das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Und die beginnt schon vor der Feier: Am besten sagt man den Nachbar:innen vorher Bescheid, wenn es zu Silvester in der Wohnung laut wird, rät der Mieterbund.
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