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Sonnencreme-Mythen im Faktencheck: Was viele beim Sonnenschutz falsch machen

Sonnencreme: 5 Mythen im Faktencheck
Foto: CC0 Public Domain / Unsplash, BATCH by Wisconsin Hemp Scientific

Wenn die Sonne richtig vom Himmel brennt, sollte der Schutz aus der Tube eigentlich unverzichtbar sein. Dennoch kursieren Jahr für Jahr unterschiedliche Behauptungen über die Wirkung von Sonnencreme. Unser Faktencheck bringt Licht ins Dunkel der Sonnencreme-Mythen.

Sommer, Sonne, Strand: Die heißen Tage locken ins Freie. Und wie jedes Jahr haben dann Mythen über Sonnencreme Hochkonjunktur. Schützt ein hoher Lichtschutzfaktor wirklich besser? Trägt eine vegane Ernährung zum Schutz der Haut bei? Verlängert Nachcremen den Sonnenschutz? Dieser Faktencheck zeigt, was stimmt – und was nicht.

#1: In der Sonne eincremen reicht aus

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Die Filter in den Sonnenschutzmitteln benötigen etwas Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten. „Idealerweise cremt man sich mindestens eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne gründlich ein“, rät Morten Lehmann, Apotheker und Hitzeschutzbeauftragter der Apothekerkammer Nordrhein. „Selbst bei Produkten, auf denen ‚sofort wirksam‘ steht, rate ich dazu, sich früher damit einzucremen.

Hintergrund: Chemische (auch: organische) UV-Filter wirken, indem sie UV-Strahlen aufnehmen und in harmlose Wärme umwandeln. Dieser Prozess setzt erst richtig ein, wenn die Stoffe vollständig in die obere Hautschicht eingezogen sind. Bei mineralischen Filtern (z. B. mit Zinkoxid oder Titandioxid), die UV-Strahlen reflektieren, beginnt die Wirkung unmittelbar.

#2: Nachcremen verlängert den Sonnenschutz

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, sich 20 bis 30 Minuten vor dem Sonnenbad einzucremen. Damit die Schutzwirkung der Sonnencreme erhalten bleibt, ist regelmäßiges Nachcremen wichtig: „Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen“. Voraussetzung ist, dass der Sonnenschutz überhaupt so lange anhält.

Denn das Nachcremen kann die Schutzzeit in der Sonne nicht verlängern, erklärt der Dermatologe Christoph Liebich aus München. „Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Lichtschutzfaktor von zehn auftrage und eine Eigenschutzzeit von zehn Minuten habe, dann ist das nach 100 Minuten vorbei. Dann nützt es auch nichts mehr, wenn ich den Zehner oder sogar den Fünfziger noch einmal auftrage.“ Dann ist die Strahlung bereits in die Haut eingedrungen und die Schutzzeit abgelaufen. Trotzdem ist das Nachcremen in den genannten Fällen sinnvoll, um den vorhandenen Schutz zu erhalten.

Wichtig ist, von Anfang an genug Sonnencreme aufzutragen: Laut Bundesamt für Strahlenschutz gilt der Lichtschutzfaktor bei einer Menge von zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut. Das entspricht für einen Erwachsenen etwa vier gehäuften Esslöffeln Sonnencreme für den ganzen Körper.

#3: Wasserfeste Sonnencreme muss man nicht nachcremen

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Sonnenschutzmittel gelten laut EU-Richtlinie als „wasserfest“, wenn sie nach zweimal 20 Minuten im Pool oder im Meer noch mindestens die Hälfte ihres Lichtschutzfaktors besitzen. „Extra wasserfest“ bedeutet, dass nach viermal 20 Minuten im Wasser noch mindestens 50 Prozent des Schutzes vorhanden ist. „Von einem ausreichenden Sonnenschutz kann da nicht mehr die Rede sein. Außerdem schwindet dieser durch das Abtrocknen noch zusätzlich“, betont Lehmann. Sein Tipp: Nach jedem Aufenthalt im Wasser gründlich nachcremen.

#4: Tagescreme reicht als leichter Sonnenschutz aus

Diese Behauptung ist in einigen Fällen richtig.

Die Fakten: Für den Sonnenschutz durch eine Tagescreme ist es entscheidend, dass sie überhaupt einen UV-Filter enthält. Ist dies nicht der Fall, gibt es natürlich keinen Sonnenschutz, betont Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Lichtschutzfaktor sollte auf der Verpackung angegeben sein. „Ohne diese Angabe lässt sich die Schutzwirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einschätzen“, sagt Effers. Auch bei Tagescremes raten Experten zu einem hohen Lichtschutzfaktor.

Zudem ist es bei der Tagescremes genauso wie bei Sonnencremes wichtig, eine ausreichende Menge aufzutragen. Dermatologe Liebich befürchtet, dass sich manche Menschen bei teuren Cremes zu wenig davon ins Gesicht schmieren – schließlich handele es sich oft um ein Luxusprodukt. „Wenn man nicht die empfohlene Menge aufträgt, bietet ein niedriger Schutzfaktor noch weniger Schutz“, erklärt Liebich. Wer sich scheut, genug aufzutragen, sollte lieber zur klassischen Sonnencreme greifen.

#5: Schlechtes Wetter schützt vor Sonnenbrand

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Auch wenn die Sonne nicht direkt zu sehen ist, ist ihre Strahlung da – und wirkt auf die Haut. Bei leichter bis mittlerer Bewölkung erreichen bis zu 80 Prozent der UV-Strahlung trotzdem den Erdboden. Manche Wolken können die UV-Strahlung sogar verstärken, indem sie das Sonnenlicht zusätzlich streuen. Das liegt daran, dass UV-Strahlen – im Gegensatz zu den wärmenden Infrarotstrahlen – eine viel kürzere Wellenlänge haben und Wolken, Nebel oder Wind mühelos durchdringen.

Hinzu kommt:

  • In höheren Lagen (z. B. beim Wandern oder Skifahren) nimmt die UV-Strahlung mit jedem 1.000 Höhenmetern um etwa 10 bis 15 Prozent zu.
  • Wasser, Sand, Beton oder Schnee reflektieren UV-Strahlung stark – bis zu 80 Prozent bei frischem Schnee –, was das Risiko für Sonnenbrand zusätzlich erhöht.
  • Auch im Schatten ist man nicht völlig geschützt, da gestreute UV-Strahlung weiterhin auf die Haut trifft.

#6: Vorbräunen im Solarium schützt die Haut

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Wer sich in die Sonne oder ins Solarium legt, bekommt ultraviolette Strahlung ab. Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten: UVA, UVB und UVC. Die UVA-Strahlung ist der Teil der Strahlung, der bis in die Lederhaut (Dermis) eindringt. Die UVB-Strahlung erreicht dagegen nur die Oberhaut. UVC-Strahlen sind so kurzwellig, dass sie bereits von der Ozonschicht abgefangen werden.

Die Sonnenbank sorge nur für eine „schmutzige Bräune“, die keinen wirklichen Schutz aufbaue, sagt Dermatologe Liebich. Das in Solarien verwendete Licht besteht überwiegend aus UVA-Strahlen, die für eine schnelle, aber nicht dauerhafte Bräune sorgen. Die UVB-Strahlung wird oft herausgefiltert. „Zum Schutzaufbau brauchen wir eben auch einen UVB-Anteil, der im Solarium aber verboten ist.“ 

Generell kommt es beim Vorbräunen im Solarium zu einer Strahlenbelastung. Nicht umsonst seien Solarien für Personen unter 18 Jahren verboten. „Jede zusätzliche Strahlung ist nicht gut“, betont Liebich.

#7: Vegane Ernährung schützt vor einem Sonnenbrand

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Sich durch vegane Ernährung geschützt bräunen – das klingt verlockend. Doch Experten widersprechen. Zwar können Vitamin A und Beta-Carotine, die vor allem in gesunden Lebensmitteln vorkommen, für einen natürlichen Schutz der Haut – auch vor Sonne – sorgen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Abda. Dies allein reiche aber nicht aus, um die Haut bei hohem UV-Index vor einem Sonnenbrand zu bewahren. 

Bei den Beta-Carotinen zum Beispiel sind Gemüse und Obst die wichtigsten Quellen für den Menschen. Wer viel davon isst, bekommt „sekundäre Pflanzenfarbstoffe, die dann einfach zusätzlich die Haut schützen vor Sonnenbrand“, erklärt Liebich. Die Basis müsse aber immer eine Sonnencreme sein, denn die Ernährung allein baue keinen richtigen Schutzfaktor auf, so der Dermatologe.

#8: Viel Sonne fördert die Vitamin-D-Versorgung

Diese Behauptung ist im Kern richtig, aber sie ist irreführend, wenn sie ohne Einschränkungen verwendet wird.

Die Fakten: Es kommt nicht auf viel, sondern auf maßvoll und gezielt dosierte Sonnenbestrahlung an. Vitamin D spielt eine wichtige Rolle für den Körper, etwa für die Knochengesundheit. Ohne Sonne kann es der Körper nicht bilden. Tatsächlich bildet der Körper etwa 80–90 Prozent seines Vitamin D über UV-B-Strahlung in der Haut, vor allem in den Sommermonaten.

Bereits täglich 5 bis 25 Minuten Sonnenlicht auf Gesicht, Hände und Unterarme reichen in der Regel aus, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken – je nach Hauttyp, Breitengrad, Jahreszeit und Tageszeit. Längere Sonnenbäder bringen keinen Zusatznutzen, da die Produktion dann von selbst stoppt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) und Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) reicht es, sich in der Mittagszeit kurz, aber regelmäßig ungeschützt der Sonne auszusetzen – allerdings ohne Sonnenbrand zu riskieren.

#9: Sonnencreme kann verfallen

Die Behauptung stimmt

Die Fakten: Auch Sonnenschutzmittel können verderben. Dass man Creme und Co. nicht zu lange aufbewahren sollte, hat mehrere Gründe. Zum einen lässt der Schutz vor UV-Licht nach. Das kann kurzfristig zu Sonnenbrand führen und langfristig das Hautkrebsrisiko erhöhen. Deshalb geben die Hersteller an, wie viele Monate lang ein Sonnenschutzmittel nach dem Öffnen verwendet werden sollte. Dazu dient ein kleines Symbol mit einer Zahl und einem „M“. So bedeutet „12M“ zum Beispiel zwölf Monate. Ein Zettel mit dem Öffnungsdatum auf der Flasche kann helfen. 

Zudem entsteht in vielen Sonnencremes mit der Zeit Benzophenon, das möglicherweise krebserregend ist. Das haben Forschende in einer Studie für die ‚American Chemical Society‘ herausgefunden. Benzophenon entsteht nach und nach aus Octocrylen. Viele Sonnencremes enthalten diese Chemikalie, weil sie vor UVB-Strahlen schützt. Im Experiment simulierten die Forscher eine einjährige Alterung des Produkts. Auffällig dabei und ein Grund mehr, Sonnenmilch aus dem Vorjahr zu entsorgen: Benzophenon kann sich auch in ungeöffneten Verpackungen bilden.

Mit Material der dpa.

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

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