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5 Sonnencreme-Mythen im Faktencheck: Reicht Tagescreme mit UV-Filter als Sonnenschutz?

Sonnencreme: 5 Mythen im Faktencheck
Foto: CC0 Public Domain / Unsplash, BATCH by Wisconsin Hemp Scientific

Wenn die Sonne richtig vom Himmel brennt, sollte der Schutz aus der Tube eigentlich unverzichtbar sein. Dennoch kursieren Jahr für Jahr unterschiedliche Behauptungen über die Wirkung von Sonnencreme. Unser Faktencheck bringt Licht ins Dunkel der Sonnencreme-Mythen.

Sommer, Sonne, Strand: Die heißen Tage locken ins Freie. Und wie jedes Jahr haben dann Mythen über Sonnencreme Hochkonjunktur. Schützt ein hoher Lichtschutzfaktor wirklich besser? Trägt eine vegane Ernährung zum Schutz der Haut bei? Verlängert Nachcremen den Sonnenschutz? Dieser Faktencheck zeigt, was stimmt – und was nicht.

#1: Nachcremen verlängert den Sonnenschutz

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, sich 20 bis 30 Minuten vor dem Sonnenbad einzucremen. Damit die Schutzwirkung der Sonnencreme erhalten bleibt, ist regelmäßiges Nachcremen wichtig: „Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen“. Voraussetzung ist, dass der Sonnenschutz überhaupt so lange anhält.

Denn das Nachcremen kann die Schutzzeit in der Sonne nicht verlängern, erklärt der Dermatologe Christoph Liebich aus München. „Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Lichtschutzfaktor von zehn auftrage und eine Eigenschutzzeit von zehn Minuten habe, dann ist das nach 100 Minuten vorbei. Dann nützt es auch nichts mehr, wenn ich den Zehner oder sogar den Fünfziger noch einmal auftrage.“ Dann ist die Strahlung bereits in die Haut eingedrungen und die Schutzzeit abgelaufen. Trotzdem ist das Nachcremen in den genannten Fällen sinnvoll, um den vorhandenen Schutz zu erhalten.

Wichtig ist, von Anfang an genug Sonnencreme aufzutragen: Laut Bundesamt für Strahlenschutz gilt der Lichtschutzfaktor bei einer Menge von zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut. Das entspricht für einen Erwachsenen etwa vier gehäuften Esslöffeln Sonnencreme für den ganzen Körper.

#2: Tagescreme reicht als leichter Sonnenschutz aus

Diese Behauptung ist in einigen Fällen richtig.

Die Fakten: Für den Sonnenschutz durch eine Tagescreme ist es entscheidend, dass sie überhaupt einen UV-Filter enthält. Ist dies nicht der Fall, gibt es natürlich keinen Sonnenschutz, betont Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Lichtschutzfaktor sollte auf der Verpackung angegeben sein. „Ohne diese Angabe lässt sich die Schutzwirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einschätzen“, sagt Effers. Auch bei Tagescremes raten Experten zu einem hohen Lichtschutzfaktor.

Außerdem ist es bei der Tagescremes genauso wie bei Sonnencremes wichtig, eine ausreichende Menge aufzutragen. Dermatologe Liebich befürchtet, dass sich manche Menschen bei teuren Cremes zu wenig davon ins Gesicht schmieren – schließlich handele es sich oft um ein Luxusprodukt. „Wenn man nicht die empfohlene Menge aufträgt, bietet ein niedriger Schutzfaktor noch weniger Schutz“, erklärt Liebich. Wer sich scheut, genug aufzutragen, sollte lieber zur klassischen Sonnencreme greifen. 

#3: Vorbräunen im Solarium schützt die Haut

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Wer sich in die Sonne oder ins Solarium legt, bekommt ultraviolette Strahlung ab. Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten: UVA, UVB und UVC. Die UVA-Strahlung ist der Teil der Strahlung, der bis in die Lederhaut (Dermis) eindringt. Die UVB-Strahlung erreicht dagegen nur die Oberhaut. UVC-Strahlen sind so kurzwellig, dass sie bereits von der Ozonschicht abgefangen werden.

Die Sonnenbank sorge nur für eine „schmutzige Bräune“, die keinen wirklichen Schutz aufbaue, sagt Dermatologe Liebich. Das in Solarien verwendete Licht besteht überwiegend aus UVA-Strahlen, die für eine schnelle, aber nicht dauerhafte Bräune sorgen. Die UVB-Strahlung wird oft herausgefiltert. „Zum Schutzaufbau brauchen wir eben auch einen UVB-Anteil, der im Solarium aber verboten ist.“ 

Generell kommt es beim Vorbräunen im Solarium zu einer Strahlenbelastung. Nicht umsonst seien Solarien für Personen unter 18 Jahren verboten. „Jede zusätzliche Strahlung ist nicht gut“, betont Liebich.

#4: Vegane Ernährung schützt vor einem Sonnenbrand

Diese Behauptung ist falsch.

Die Fakten: Sich durch vegane Ernährung geschützt bräunen – das klingt verlockend. Doch Experten widersprechen. Zwar können Vitamin A und Beta-Carotine, die vor allem in gesunden Lebensmitteln vorkommen, für einen natürlichen Schutz der Haut – auch vor Sonne – sorgen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Abda. Dies allein reiche aber nicht aus, um die Haut bei hohem UV-Index vor einem Sonnenbrand zu bewahren. 

Bei den Beta-Carotinen zum Beispiel sind Gemüse und Obst die wichtigsten Quellen für den Menschen. Wer viel davon isst, bekommt „sekundäre Pflanzenfarbstoffe, die dann einfach zusätzlich die Haut schützen vor Sonnenbrand“, erklärt Liebich. Die Basis müsse aber immer eine Sonnencreme sein, denn die Ernährung allein baue keinen richtigen Schutzfaktor auf, so der Dermatologe.

#5: Sonnencreme kann verfallen

Die Behauptung stimmt

Die Fakten: Auch Sonnenschutzmittel können verderben. Dass man Creme und Co. nicht zu lange aufbewahren sollte, hat mehrere Gründe. Zum einen lässt der Schutz vor UV-Licht nach. Das kann kurzfristig zu Sonnenbrand führen und langfristig das Hautkrebsrisiko erhöhen. Deshalb geben die Hersteller an, wie viele Monate lang ein Sonnenschutzmittel nach dem Öffnen verwendet werden sollte. Dazu dient ein kleines Symbol mit einer Zahl und einem „M“. So bedeutet „12M“ zum Beispiel zwölf Monate. Ein Zettel mit dem Öffnungsdatum auf der Flasche kann helfen. 

Zudem entsteht in vielen Sonnencremes mit der Zeit Benzophenon, das möglicherweise krebserregend ist. Das haben Forschende in einer Studie für die ‚American Chemical Society‘ herausgefunden. Benzophenon entsteht nach und nach aus Octocrylen. Viele Sonnencremes enthalten diese Chemikalie, weil sie vor UVB-Strahlen schützt. Im Experiment simulierten die Forscher eine einjährige Alterung des Produkts. Auffällig dabei und ein Grund mehr, Sonnenmilch aus dem Vorjahr zu entsorgen: Benzophenon kann sich auch in ungeöffneten Verpackungen bilden.

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

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