Wer verreist, bringt gerne etwas mit zurück: Erinnerungen, Fotos, ein Souvenir. Doch Vorsicht: wenn die Andenken von geschützten Tieren oder Pflanzen stammen, ist die Freude meist von kurzer Dauer! Denn wer illegale Souvenirs einführt, muss mit einer hohen Geld- oder sogar Haftstrafe rechnen.
Abgesehen von diesen Konsequenzen drohen schwerwiegende ökologische Folgen beim illegalen Souvenir-Kauf. Etwa 30 Prozent der von der Weltnaturschutzunion IUCN untersuchten Arten ist bedroht. Verantwortlich ist auch der illegale Artenhandel – ein Milliardengeschäft. Diese Form organisierter Kriminalität lebt auch von Touristen, die kaufen, was sich als Souvenir tarnt, aber ein Diebstahl an der Natur ist.
Wir kaufen, also machen die Händler weiter
Vielen Urlaubern ist gar nicht bewusst, dass durch ihre kontinuierliche Nachfrage nach Souvenirs der Markt bestimmt und die Händler dazu animiert werden, die bedenklichen Waren weiterhin anzubieten.
So können die Reisenden mit Souvenir im Gepäck wissentlich oder unbeabsichtigt zu Artenschmugglern werden – mit unangenehmen Folgen bei der Rückkehr aus dem Urlaub. Denn auch in diesem Fall gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auf den Souvenir-Kauf können empfindliche Bußgelder oder sogar Haftstrafen folgen.
2015 stellten die Zollbeamten in Frankfurt über 4.600 lebende Tiere sicher. Laut Hauptzollamt Frankfurt/Main ist es ein Trend, sich aus dem Urlaub ein lebendes Souvenir mitzubringen. Am häufigsten fanden sich Schildkröten, Leguane, Warane, Spinnen und Frösche im Gepäck (ausführliche Infos dazu beim WWF)
Souvenir ja, bedrohte Arten nein
Finger weg beim Souvenir-Kauf bei von Aussterben bedrohten Arten und bei Produkten, die aus ihnen gemacht werden. Ihr Handel ist strafbar. Beispiele für ein solches Souvenir sind Tücher und Schals aus der Wolle der dafür getöteten Tibetantilope oder Wildkatzenfelle in Form von Mänteln, Taschen oder Teppichen. Auch Schnitzereien und ganze Hörner beziehungsweise (Stoß-)Zähne von Nashörnern und Elefanten sind verboten, als Souvenir aber verbreitet.
Ebenfalls beliebt, aber verboten: Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen oder Kämme aus Schildplatt von Meeresschildkröten. Nicht zuletzt sind in traditioneller Medizin oft Bestandteile von bedrohten Wildtieren und Pflanzen, etwa Tigerknochen, Nashornhörnern, Bärengalle und vielen anderen geschützten Arten.
Mehr Beispiele findest du im Souvenirratgeber des WWF (PDF).
Informiere dich, welche Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geschützt sind. Selbst für die Einfuhr vieler erlaubter Souvenirs in die EU brauchst du eine gültige Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes sowie eine CITES-Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Ein Souvenir, das wirklich Freude macht
Genieße deinen Urlaub lieber mit leichtem Gepäck – und reinem Gewissen. Hilf mit, die Natur im Reiseland zu erhalten. Mit dem Kauf unbedenklicher Souvenirs kannst du den lokalen Markt unterstützen.
Was sind unproblematische Souvenirs? Selbst geschossene Fotos sind mit Sicherheit ein tolles Souvenir, schließlich sind sie selbst gemacht und du verbindest eine ganz eigene Geschichte mit ihnen.
Wer etwas kaufen möchte, kann zu Töpferwaren, Steinskulpturen, Schmuck aus Glas oder Steinen beziehungsweise Schmuck und Schalen aus Kokosnuss greifen. Auch Stoffe aus Wildseide oder Pflanzenfasern und Souvenirs aus FSC-Holz sind unproblematisch. Genauso wie Handwerkskunst aus Draht und Blech oder Flechtarbeiten wie Hüte, Körbe und Tischsets.
Wenn du deine Souvenirs bewusst im Urlaub auswählst, hilfst du Natur und Menschen. Klar, es ist unmöglich, alle geschützten Tier- und Pflanzenarten zu kennen. Verzichte daher im Zweifelsfall lieber auf den Kauf eines Souvenirs – und schieße ein paar Fotos.
Mehr Infos gibt es hier: Bundesamt für Naturschutz, Zoll und artenschutz-online.de
Text: Umweltstiftung WWF Deutschland
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