Wie niedrig darf die Temperatur am Arbeitsplatz sein? In Behörden wurde sie aufgrund der Energiesparmaßnahmen auf 19 Grad gesenkt. Aber auch für normale Büros gibt es gesetzliche Regelungen.
Wer in nächster Zeit eine Behörde besucht, sollte sich warm anziehen: Denn öffentliche Gebäude werden seit dem 1. September nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt, Durchgangsbereiche wie Flure und Foyers in vielen Fällen gar nicht mehr. Das sieht die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) vor, die seit dem 1. September 2022 gilt. Mit dieser Maßnahme will die Regierung Energie einsparen und den Gasverbrauch im Winter senken. Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen sind übrigens von der Regel ausgenommen.
Die Maßnahmen, die Behörden schon umsetzen, könnten auch für private Unternehmen attraktiv sein. Viele haben wegen gestiegener Gaspreise höhere Ausgaben – sparsames Heizen im Büro könnte Kosten sparen. Doch wie niedrig darf die Temperatur am Arbeitsplatz sein?
Temperatur am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt
Wie die Techniker Krankenkasse schreibt, ist ein Anspruch auf Wärme am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Aber: Die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen müssen „gesundheitlich zuträglich“ sein – so sieht es Anhang 3.5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörige Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 vor. Letztere schreibt bezüglich Temperatur am Arbeitsplatz folgendes vor:
- Bei leichten Arbeiten im Sitzen muss es am Arbeitsplatz selbst mindestens +20 °C haben. Bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen reichen +17 °C, bei schweren Arbeiten reicht eine Temperatur von +12 °C.
- Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen müssen mindestens +21 °C warm sein, während sie genutzt werden.
- In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, soll die Lufttemperatur bei Nutzung +24 °C betragen.
Werden die Temperaturen nicht erreicht, müssen Arbeitgeber:innen also handeln. Doch aktuell gibt es eine Ausnahme von den oben genannten Regeln.
Energiekrise: Verordnung sieht Ausnahmen für Büros vor
Die oben genannte Energiesparverordnung (EnSikuMaV) hat auch die geltenden Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz übergangsweise gesenkt. Bis zum 28. Februar 2023 erlaubt es Arbeitgeber:innen, die geltenden Grenzwerte übergangsweise um 1 Grad Celsius zu unterschreiten. Wer einem typischen Bürojob nachgeht, dessen Arbeitsplatz darf also aktuell eine Temperatur von 19 Grad aufweisen. Über zwei Ausnahmen berichtet das Magazin Haufe: Die Mindesttemperatur für körperlich schwere Tätigkeit beträgt weiterhin 12 °C, und auch die Raumtemperatur in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume bleibt bei 21 °C.
Die Verordnung ermöglicht es, dass Arbeitgeber:innen auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen, schreibt Zeit Online. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.
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