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Tipps für die Steuererklärung 2021: So holst du viel raus

Steuererklärung 2021
Foto: CC0 / Pixabay / nattanan23

Bei der Steuererklärung für 2021 gibt es einige neue Regelungen, von denen du profitieren kannst. Wie du sie anwendest und was du sonst noch wissen solltest, liest du hier.

Was du zur Steuererklärung 2021 wissen musst

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2021 kannst du einiges von der Steuer zurückholen. Das gilt zum Beispiel für höhere Kosten durch das Homeoffice oder durch gestiegene Fahrtkosten zur Arbeit.

Übrigens: Nicht alle sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Prüfe die gesetzlichen Vorgaben. Bist du zum Beispiel Arbeitnehmer:in der Steuerklasse I und hast nur Einnahmen aus dieser Tätigkeit, bist du nicht dazu verpflichtet. Für Selbstständige hingegen gehört die Steuererklärung zu den Pflichtangaben.

Du kannst die Steuererklärung selber ausfüllen. Dabei helfen dir kostenpflichtige Softwareprogramme, wie beispielsweise** „Wiso Steuersparbuch 2022“, „Tax 2022 Professional“ oder „Steuersparerklärung Plus 2022“. Die Programme führen dich durch die Formulare und weisen dich gleich auf Sparmöglichkeiten hin.

Daneben hast du die Möglichkeit, das Steuerportal „Elster“ der Finanzbehörden zu nutzen. Das Webportal nutzt du kostenfrei. Bevor du loslegst, musst du erst einen Zugang mit Login und Pin beim zuständigen Finanzamt beantragen. Für die Steuererklärung 2021 besteht außerdem noch die Möglichkeit, die Formulare herunterzuladen und auszudrucken. 

Eine andere Alternative ist, dass du dir professionelle Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein holst.

Für die Steuererklärung 2021 gelten voraussichtlich verlängerte Abgabefristen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe nennt die Termine: 

  • Selbsterstellte Steuererklärung: Der 31. Juli sollte in der Regel der letzte Abgabetermin sein. Für das Steuerjahr 2021 ist eine Verlängerung bis zum 30. September 2022 geplant, jedoch noch nicht beschlossen.
  • Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Hierfür verlängert sich der Termin um sieben Monate, bis Februar 2023.

Steuererklärung 2021: Kosten für den Arbeitsplatz absetzen

Das Homeoffice setzt du in der Steuererklärung auch 2021 an.
Das Homeoffice setzt du in der Steuererklärung auch 2021 an.
(Foto: CC0 / Pixabay / StockSnap)

Bei der Steuererklärung 2021 kannst du mit einem Arbeitsplatz zu Hause einiges an Steuern sparen. Die Kosten rund um das Homeoffice lassen sich auch dieses Jahr wieder bei der Einkommensteuererklärung ansetzen. Du trägst sie in der Anlage N als Werbungskosten ein.

Homeoffice-Pauschale

Wie schon im Jahr zuvor gibt es auch 2021 wieder die Homeoffice-Pauschale. Du kannst die Tagespauschale von fünf Euro für die Tage im Homeoffice ansetzen. Allerdings gibt es eine Grenze von maximal 120 Tagen. Entsprechend liegt der Höchstbetrag bei 600 Euro. Die Pauschale steht sowohl Arbeitnehmer:innen wie Selbstständigen zu.

Achtung: Stiftung Warentest weist darauf hin, dass für die Werbungskosten generell ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro gilt. Das heißt, die Homeoffice-Pauschale bringt dir erst dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn du durch andere Werbungskosten schon die 1.000-Euro-Grenze knackst. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit, sowie Arbeitsmittel oder Fachliteratur. Vergiss auch nicht, die Kontoführungsgebühren des Girokontos dazuzurechnen.

Arbeitsmittel

Dein Homeoffice hast du 2021 professioneller ausgestattet? Stiftung Warentest rät, diese Ausgaben als Arbeitsmittel abzusetzen. Voraussetzung ist, dass du die Sachen überwiegend für den Job nutzt. Bei einem Nettopreis, also ohne Mehrwertsteuer, unter 800 Euro setzt du den vollen Betrag gleich ab. Liegt der Wert darüber, gilt eine Abschreibungsregelung. Das heißt, du teilst den Betrag auf die Nutzungsdauer auf. Ein Beispiel: Kostet ein Arbeitsmittel 900 Euro und die Nutzung beträgt drei Jahre, dann setzt du für die nächsten drei Jahre jeweils 300 Euro ab.

Arbeitszimmer

Bei einem eigenen Arbeitszimmer anstatt einer Arbeitsecke irgendwo in der Wohnung kannst du es komplett absetzen, wenn diese Bedingungen gegeben sind:

  • Das Zimmer ist ein separater Raum innerhalb deiner Wohnung.
  • Der Raum dient hauptsächlich als Arbeitszimmer und ist dein Hauptarbeitsplatz.

Anstatt der Homeoffice-Pauschale setzt du hier die tatsächlichen anteiligen Kosten ab, zum Beispiel für die Wohnungsmiete oder auch Gebühren wie Müllabfuhr, Schornsteinreinigung oder Gebäudeversicherungen. Anteilig bedeutet, dass du solche Gebühren für die gesamte Wohnung beispielsweise auf die Quadratmeter aufteilst. Dann setzt du entsprechend der Grundfläche des Arbeitszimmers die anteiligen Kosten an.

In der Steuererklärung 2021 gibt es neue Penderpauschalen

Fahrradfahren und damit Steuern sparen.
Fahrradfahren und damit Steuern sparen.
(Foto: CC0 / Pixabay / stanvpetersen)

Bei der Steuererklärung 2021 gibt es für Pendler:innen mit langen Wegstrecken gute Nachrichten.

Pauschale für den Weg zur Arbeit

Für Entfernungen über 21 Kilometern zur Arbeitsstelle gibt es für 2021 mehr Geld vom Staat zurück. Ab dem 21. Kilometer gilt die aufgestockte Pauschale von 35 Cent pro Kilometer. Kürzere Strecken rechnest du mit 30 Cent für jeden zurückgelegten Kilometer ab.

Achte darauf, dass du den kürzesten oder den schnellsten Weg zu Arbeit berechnest. Du nimmst lieber das Fahrrad oder bist öffentlich unterwegs? Auch hierfür kannst du die Pendlerpauschale anwenden.

Fahrtkosten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder der Bahn

Hier kann es vorteilhafter sein, statt der Pendlerpauschale die tatsächlichen Kosten für die Tickets anzusetzen. Du kannst die gesamten Tickets ansetzen und musst dabei keine Abzüge für private Fahrten berücksichtigen.

Übrigens: Erhältst du in deinem Job Zuschüsse zum öffentlichen Transport? Dann sind diese seit 2019 von der Lohnsteuer befreit. Das heißt, die Tickets sind für dich steuerfrei und zusätzlich zum Gehalt. Das gilt auch für das Jobticket. Bis 2018 musstest du diese Zuzahlungen für Fahrkarten als geldwerten Vorteil versteuerten.

Mobilitätsprämie

Bislang hatten Azubis oder Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen wenig von der Fernpendlerpauschale. Es gilt grundsätzlich, dass nur bei einer Lohnsteuerberechnung auch der Steuerausgleich über die Einkommensteuererklärung möglich ist. Geringe Jahreseinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages von 9.744 Euro (für 2021), sind jedoch von der Lohnsteuer befreit.

Damit blieben diese Erwerbstätigen allerdings auf den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sitzen. Durch die Einführung der Mobilitätsprämie ändert sich das jetzt. Für die Wege zur Arbeit überweist der Staat ab dem 21. Kilometer eine Prämie von 35 Cent pro Kilometer. Mit der neuen Anlage „Mobilitätsprämie“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2021 kannst du die Prämie beim zuständigen Finanzamt beantragen. 

Kosten rund um die Gesundheit für 2021

Mit der neuen Brille zu sparen geht auch in der Steuererklärung 2021.
Mit der neuen Brille zu sparen geht auch in der Steuererklärung 2021.
(Foto: CC0 / Pixabay / martinlutze-fotografie)

Mit der Steuererklärung kannst du auch 2021 wieder Kosten rund um die Gesundheit absetzen.

Die Krankenversicherung zahlt für bestimmte Behandlungen oder Heilmittel nur teilweise oder gar nicht. Diese Restbeträge sind dann dein Eigenanteil und den kannst du unter Umständen als außergewöhnlichen Belastungen absetzen. In der Steuererklärung gibt es dafür eine eigene Anlage.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe nennt einige dieser Kosten:

  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Homöopathie
  • Krankengymnastik oder logopädische Behandlung
  • Medikamente, wie Antidepressiva oder zur Behandlung von Allergien
  • Perücke oder Toupé, wenn ein krankheitsbedingter Haarausfall vorliegt
  • Zahnarztbehandlung oder Zahnspangen 

Wichtig ist, dass die Behandelnden für die Heilbehandlung zugelassen sind. Erkundige dich im Zweifelsfall vor der Behandlung.

Allerdings gibt es bei der Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen einen Grenzwert. Das Finanzamt erkennt die Kosten erst an, wenn in Summe die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten ist. Die Behörde geht in ihren Berechnungen davon aus, dass ein gewisser Betrag individuell zumutbar ist. Die Höhe dieser Grenze richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand. 

In der Steuererklärung für 2021 Arbeiten rund ums Haus absetzen

Die Kaminreinigung kannst du in der Steuererklärung für 2021 ansetzen.
Die Kaminreinigung kannst du in der Steuererklärung für 2021 ansetzen.
(Foto: CC0 / Pixabay / Kakaket)

In der Einkommensteuererklärung lassen sich auch für 2021 die Kosten für Reparaturen und Arbeiten rund um die eigenen vier Wände absetzen. In dieser Definition schließt das sowohl den Garten als auch die eigene Ferienimmobilie ein. Auch hierfür sieht die Steuererklärung ein eigenes Formular vor.

Handwerkerleistungen

Die Handwerkerleistung für Modernisierung oder Renovierung lassen sich zum Teil von der Einkommenssteuer absetzen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, dass hierunter auch Rechnungen für die Kontrolle von Kamin und Heizung oder den winterlichen Räumdienst zu verstehen sind.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) Paragraph 35a besagt, dass du 20 Prozent der Arbeitsleistung bis maximal 1.200 Euro ansetzen kannst.

Das ist mit Arbeitsleistung gemeint: Du kannst wirklich nur die Kosten für die Arbeitszeit und für Verbrauchsmittel wie Putzmittel, Schmieröl für Maschinen oder Streugut ansetzen. Das verwendete Material, wie beispielsweise Fliesen, Farbe oder Tapeten, fallen nicht unter die Definition und lassen sich damit nicht anrechnen.

Tipp: Lass dir vom Handwerksbetrieb gleich die Rechnung entsprechend in Arbeitsleistung und Material aufteilen.

Haushaltsnahe Dienstleitungen

Ähnlich funktioniert es auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Laut Paragraf 35a EStG sind auch hier 20 Prozent des Rechnungsbetrages anzusetzen. Jedoch liegt die Grenze bei maximal 4.000 Euro. Zu diesen Dienstleistungen zählen zum Beispiel die Haushaltshilfe, Betreuung der Haustiere oder die häusliche Pflegekraft. 

Tipp: Deine Verwandten unterstützen dich bei der Kinderbetreuung? Diese Betreuung durch die Familie lässt sich zwar in der Regel nicht absetzen, aber du kannst die entstandenen Fahrtkosten in der Steuererklärung abrechnen. Haufe erklärt, dass der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, dass Fahrtkosten für die Kinderbetreuung anzuerkennen sind (Urteil vom 4.6.1998, III R 94/96). Du überweist deinen Verwandten die Fahrtkosten und trägst diese Ausgaben dann unter haushaltsnahe Dienstleistungen ein. Voraussetzung ist die Überweisung auf das Bankkonto. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

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