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Überweisung zum Facharzt: Wann und wozu das nötig ist

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Foto: CC0 / Pixabay / guvo59

Eine Überweisung kann dein Arzt oder deine Ärztin dir ausstellen, wenn eine fachärztliche Weiterbehandlung in einer anderen Praxis sinnvoll ist. Wir erklären dir, in welchen Fällen das möglich ist.

Bei allgemeinen Beschwerden wie einer Erkältung oder Magen-Darm-Problemen ist es normal, sich zunächst an Hausärzt:innen zu wenden. Manchmal stellt sich bei der Untersuchung dann allerdings heraus, dass das Problem in einer fachärztlichen Praxis besser behandelt werden kann als in einer allgemeinmedizinischen. In diesem Fall kann dir deine Ärztin oder dein Arzt eine Überweisung ausstellen

Nicht immer ist das unbedingt nötig – normalerweise kannst du auch ohne Überweisungsschein fachärztlichen Rat in Anspruch nehmen, wenn du entsprechende Beschwerden hast. Trotzdem kann eine Überweisung oft nützlich sein. 

Überweisung zum Facharzt: Warum sie sinnvoll ist

Eine Überweisung vom Arzt ist meist nicht zwangsläufig erforderlich, hat aber viele Vorteile.
Eine Überweisung vom Arzt ist meist nicht zwangsläufig erforderlich, hat aber viele Vorteile.
(Foto: CC0 / Pixabay / RazorMax)

Grundsätzlich ist es möglich, ein:e Fachärzt:in auch ohne Überweisung aufzusuchen. In Deutschland besteht sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patient:innen freie Arztwahl. Eine Einschränkung gilt allerdings für gesetzlich Versicherte: die Ärzt:innen ihrer Wahl müssen sogenannte „vertragsärztliche Versorgung“ anbieten, da nur diese von den gesetzlichen Krankenkassen gedeckt wird.

Demzufolge kannst du dich mit einem speziellen Problem auch direkt in fachärztliche Behandlung begeben, ohne dir vorher eine Überweisung bei deinem Arzt oder deiner Ärztin ausstellen zu lassen. Sinnvoll ist es aber trotzdem, zunächst hausärztlichen Rat einzuholen, bevor du dich an Spezialist:innen wendest. Dein:e Hausärzt:in kennt deine Krankheitsgeschichte, kann fundiert einschätzen, ob eine Fachbehandlung notwendig ist und dir in diesem Fall auch konkrete Ansprechpartner:innen empfehlen.

Außerdem erleichtert ein Überweisungsschein die Kommunikation zwischen den Praxen: Darauf sind neben deinen allgemeinen Daten unter anderem die Diagnose (oder die Verdachtsdiagnose), der bisherige Behandlungsverlauf und eventuell verschriebene Medikamente vermerkt. Die Fachärztin oder der Facharzt ist durch die Überweisung also bereits über das Wichtigste im Bilde und kann in der weiteren Behandlung auf bisherige Erkenntnisse aufbauen. Umgekehrt übermitteln auch die Fachärzt:innen ihren Befund an die überweisenden Hausärzt:innen. Den Überweisungsschein solltest du deshalb unbedingt mitnehmen, wenn du zu Spezialist:innen gehst.  

Nicht zuletzt kann eine Überweisung auch dafür sorgen, dass du eventuell schneller einen Termin in einer fachärztlichen Praxis bekommst. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn ein dringender medizinischer Grund dafür vorliegt, der ebenfalls auf dem Überweisungsschein vermerkt werden kann. Im Normalfall ist eine Überweisung nicht unbedingt eine Garantie dafür, schneller dranzukommen. 

Wann geht es nicht ohne Überweisung?

In einigen Sonderfällen ist ein Überweisungsschein nicht optional, sondern unbedingt erforderlich. Folgende fachmedizinische Gruppen verlangen grundsätzlich eine Überweisung:

  • Laborärzt:innen
  • Mikrobiolog:innen
  • Infektionsepidemiolog:innen
  • Nuklearmediziner:innen
  • Patholog:innen
  • Radiolog:innen
  • Strahlentherapeut:innen
  • Transfusionsmediziner:innen

Auch Privatversicherte brauchen unter bestimmten Umständen eine Überweisung – nämlich dann, wenn sie einen sogenannten Primärarzttarif abgeschlossen haben. Ein solcher Tarif schreibt vor, dass die Versicherten zunächst eine:n Primärärzt:in aufsuchen müssen, bevor sie sich in fachärztliche Behandlung begeben. Diese Primärfunktion erfüllen normalerweise Hausärzt:innen. Um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Versicherte mit Primärarzttarif deshalb in der Regel einen Überweisungsschein ausstellen lassen. 

Übrigens: Eine Überweisung stellen Hausärzt:innen immer für das aktuelle Quartal aus. Sie ist aber normalerweise auch im darauffolgenden Quartal noch gültig. Das liegt daran, dass du bei Fachärzt:innen oft mit längeren Wartezeiten rechnen musst, wenn es sich nicht um einen dringenden Notfall handelt. 

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