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Volksentscheid und Volksbegehren: So laufen sie ab

volksentscheid
Foto: CC0 / Pixabay / WOKANDAPIX

Ein Volksentscheid ist eine Form der direkten Demokratie. Bürger:innen können hier also über politische Sachverhalte und Probleme direkt mitbestimmen. Wie ein Volksentscheid in Deutschland genau abläuft und welche Rolle Volksbegehren spielen, erfährst du hier.

Dass sich Bürger:innen an der politischen Willensbildung beteiligen, ist für demokratische Systeme unverzichtbar. In Deutschland leben wir grundsätzlich in einer repräsentativen Demokratie: Das heißt, Bürger:innen ab 18 Jahren können Abgeordnete und Parteien wählen, die ihre Interessen vertreten sollen. Über politische Fragestellungen entscheiden dann die gewählten Abgeordneten und nicht die Wähler:innen selbst.

Bei direktdemokratischen Formaten, wie dem Volksentscheid, können Bürger:innen hingegen direkt über einen bestimmten Sachverhalt abstimmen und können dabei ihre Interessen selbst vertreten.

Vor dem Volksentscheid: Das Volksbegehren

Volksentscheide finden in Deutschland in der Regel auf Landesebene statt, also innerhalb der einzelnen Bundesländer. Auf Bundesebene ist ein Volksentscheid nach dem Grundgesetz nur dann vorgesehen, wenn es dabei um die Neugliederung der Bundesländer geht.

Bevor es einen Volksentscheid gibt, kann zunächst ein Volksbegehren stattfinden. Dabei müssen Bürger:innen zunächst innerhalb ihres jeweiligen Bundeslandes ausreichend Unterschriften sammeln. Diese Unterschriften müssen von stimmberechtigten Bürger:innen stammen und das Anliegen des Volksbegehrens, also in der Regel den enthaltenen Gesetzesentwurf, unterstützen. Der Antrag mit den gesammelten Unterschriften wird dann dem Landtag vorgelegt.

Wie viele Unterschriften nötig sind, damit das Volksbegehren erfolgreich ist, sowie die genauen Prozesse der Zulassung unterscheiden sich je nach Bundesland.

Der Volksentscheid

Durch einen Volksentscheid können Bürger:innen ein neues Gesetz beschließen oder ein bestehendes Gesetz ändern.
Durch einen Volksentscheid können Bürger:innen ein neues Gesetz beschließen oder ein bestehendes Gesetz ändern.
(Foto: CC0 / Pixabay / Ramdlon)

War das Volksbegehren erfolgreich, so kann anschließend ein Volksentscheid stattfinden. Dabei können alle stimmberechtigten Bürger:innen im jeweiligen Bundesland zu dem Sachverhalt beziehungsweise dem Gesetzesentwurf abstimmen, der im Volksbegehren aufgeführt wurde. Sie können dem jeweiligen Gesetzesentwurf also zustimmen oder ihn ablehnen. In Bayern führte dies zum Beispiel 2010 dazu, dass Bürger:innen durch einen Volksentscheid ein Rauchverbot in Restaurants beschlossen.

Wie viele Stimmen notwendig sind, damit ein Gesetz beschlossen wird, ist auch hier je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Auch innerhalb einer Kommune oder eine Stadt können Bürger:innen sich direkt in politische Sachverhalte einbringen. Dann spricht man vom Bürgerentscheid.

Ein weiteres direktdemokratisches Instrument: Die Volksinitiative

Eine Volksinitiative ist ein weiteres Instrument der direkten Demokratie in deutschen Bundesländern. Es ermöglicht Bürger:innen, ein bestimmtes politisches Anliegen oder eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Im Rahmen einer Volksinitiative können Bürger:innen eine Petition einreichen, die die Abgeordnete in einem Bundesland dazu verpflichtet, bestimmte Probleme und Sachverhalte zu behandeln.

Bürger:innen haben somit die Möglichkeit, Politiker:innen auf bestimmte Probleme hinzuweisen oder spezifische Verbesserungsvorschläge zu machen. Ist die Petition erfolgreich, müssen sich die Abgeordneten damit auseinandersetzen. Auf Bundesebene existiert die Volksinitative nicht.

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