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Darum dürfen Zahnbürsten nicht in die Gelbe Tonne – oder vielleicht doch?

Warum dürfen Zahnbürsten, Plastikschüsseln und Kugelschreiber nicht in der Gelben Tonne entsorgt werden?
Fotos: Pexels - Anna Shvets / Pixabay - Serdar_A

Die Gelbe Tonne und der Gelbe Sack sind zum Entsorgen von Verpackungen gedacht. Die sind meistens aus Plastik. Zahnbürsten oder Plastikschüsseln sind doch auch aus Plastik – warum dürfen die trotzdem nicht in den Gelben Sack?

In der Gelben Tonne (beziehungsweise dem Gelben Sack) können leere Joghurtbecher, Spraydosen, Saftkartons und Zahnpastatuben entsorgt werden. Doch warum dürfen eigentlich die Tuben in den Gelben Sack, aber nicht die Zahnbürste?

Es heißt: In die Gelbe Tonne dürfen nur Verpackungen gelangen. Aber warum eigentlich dürfen Plastikgegenstände nicht mit rein und was passiert, wenn sich doch eine Zahnbürste, eine Plastikschüssel oder die Hülle eines Kugelschreibers in die Wertstoffsammlung verirrt?

Fast alle Plastikgegenstände sind theoretisch wie Verpackungen recycelbar und können stofflich verwertet werden, auch Zahnbürsten und Plastikschüsseln. Technisch ist das also kein Problem. Dass sie dennoch nicht in den Gelben Sack dürfen, hängt mit der Finanzierung der Entsorgung zusammen und außerdem mit der Zuständigkeit. Denn Haushaltsmüll, also Rest-, Bio- und Papiermüll, ist Aufgabe der Stadt und der Gemeinden, während die Entsorgung von Verpackungen Aufgabe des sogenannten „Dualen Systems“ ist.

Was ist das „Duale System“?

Das „Duale System“ ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem. Es entstand in den Neunzigerjahren neben dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverfahren, das von Kommunen verantwortet wird. Das System organisiert die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen. Ein Beispiel ist „Der Grüne Punkt“.

Hier gilt das Verursacherprinzip: Hersteller von Verpackungen müssen für deren Entsorgung zahlen. Schließlich haben sie auch einen Einfluss auf das Design der Verpackungen. Daher zahlen Industrie und Handel innerhalb des Dualen Systems Gebühren an eines der elf angeschlossenen Entsorgungsunternehmen, wie etwa Der Grüne Punkt, BellandVision, Veolia, Zentek, Landbell und Interseroh. Diese wiederum finanzieren und organisieren die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen.

Das "Duale System" kümmert sich um die Entsorgung von Altglas und Leichtverpackungen (aus Metall oder Kunststoff).
Das „Duale System“ kümmert sich um die Entsorgung von Altglas und Leichtverpackungen (aus Metall oder Kunststoff). (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - Antranias)

Am 1. Januar 2019 trat ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das alle Hersteller von Verpackungen verpflichtet, sich am Dualen System zu beteiligen. „Per Gesetz ist es also Aufgabe der Dualen Systeme, die Verkaufsverpackungen, bestehend aus den Fraktionen Glas (3-fach farbsortiert) und Leichtverpackungen (aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen) ordnungsgemäß zu sammeln, zu sortieren und anschließend zu verwerten“, erklärt uns Evi Thiermann von der Abfallwirtschaft München.

Nicht-Verpackungen sind vom „Dualen System“ ausgeschlossen

Das „Duale System“ bildet einen geschlossenen Kreislauf, der den Umgang mit Verpackungsmüll regelt. Davon ausgeschlossen sind die sogenannten „stoffgleichen Nicht-Verpackungen“. Die Erklärung: „Für Produkte wie beispielsweise Zahnbürsten, Pfannenwender aus Kunststoff, Kunststoffschüsseln und Kugelschreiberhüllen gibt es keine abfallwirtschaftliche Produktverantwortung“, so ein Sprecher des Umweltbundesamtes. Im Klartext: Kein Unternehmen muss oder will für die Entsorgungskosten aufkommen. Wenn wir sämtlichen Plastikmüll in die Gelbe Tonne geben würden, würde der Preis fürs Recycling steigen.

In machen Kommunen darfst du deine Nicht-Verpackungen auch in den Gelben Sack geben.
In machen Kommunen darfst du deine Nicht-Verpackungen auch in den Gelben Sack geben. (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - Katrina_S)

Manche Kommunen treffen jedoch mit dem Dualen System eine Vereinbarung, dass in deren Gebiet Nicht-Verpackungsabfälle und Verpackungsabfälle zusammen in der Gelben Tonne entsorgt werden dürfen. In diesen Fällen übernimmt die Kommune die Kosten für die Entsorgung von „stoffgleichen Nicht-Verpackungen“. Häufig wird das auf den jeweiligen Gelben Tonnen oder Gelben Säcken vermerkt.

Hier darfst du deine Zahnbürste entsorgen

Beispielsweise dürfen laut der Berliner Stadtreinigung die Hauptstadt-Bewohner:innen ihre „stoffgleichen Nicht-Verpackungen“ – wie Zahnbürsten, Kugelschreiber und Plastikschüsseln – in die Gelbe Tonne geben.

In Berlin, Hamburg, Leipzig, Potsdam, Frankfurt und Heidelberg kannst du deine Nicht-Verpackungen in die Gelbe Tonne oder eine ähnliche Wertstofftonne geben.
In Berlin, Hamburg, Leipzig, Potsdam, Frankfurt und Heidelberg kannst du deine Nicht-Verpackungen in die Gelbe Tonne oder eine ähnliche Wertstofftonne geben. (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - Serdar_A)

Und auch Hamburg hat seit 2011 die Gelbe Hamburger Wertstofftonne, dort dürfen neben Verpackungen auch Nicht-Verpackungen entsorgt werden – vorausgesetzt, sie sind nicht zu groß und bestehen mindestens zur Hälfte aus Kunststoff und/oder Metall. Hier darf man also theoretisch Pfannenwender, Plastikschüsseln oder Yogamatten entsorgen.

Jedoch gibt ein Sprecher der Stadtreinigung Hamburg zu bedenken

„Zahnbürsten und Wattestäbchen sollten über den Restmüll entsorgt werden, weil sie als Hygieneartikel einzustufen sind und potenziell Krankheitserreger transportieren. Das hat zunächst nichts mit dem Material zu tun.“

In verschiedenen anderen Städten werden ähnliche Projekte umgesetzt: Die Gelbe Tonne Plus in Leipzig, Potsdam, Frankfurt und Heidelberg.

In einigen Städten, beispielsweise in München, gibt es anstelle eines Gelben Sacks oder zusätzlich öffentliche Wertstoffcontainer. Die Container sind nicht auf Verpackungen begrenzt. Darin können auch Nicht-Verpackungen aus Plastik entsorgt werden.

Aber Vorsicht, nicht überall werden Nicht-Verpackungen toleriert. Manche Firmen, die für die Entsorgung der Gelben Säcke und das Recycling zuständig sind, sortieren Gegenstände je nach Größe und Beschaffenheit aus. „Denn nicht alles, was im Gelben Sack landet, wird auch verwertet. Ein Teil des Inhalts, ca. 40 %, wird zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet, darunter das Material, das eigentlich sofort in die Restabfalltonne gehört hätte.“, so Lena Langenkämper vom Recyclingunternehmen Remondis. Weiter erklärt sie uns: „Fallen Fehlwürfe schon bei der Abholung in größerer Menge auf, können die Säcke/Tonnen auch stehen gelassen werden.“

Utopia rät: Obwohl fast alle Plastikgegenstände recycelbar wären, werden sie dennoch in manchen Recyclinganlagen aussortiert und mit dem Restmüll verbrannt. Wer also ganz sicher gehen will, dass der Plastikmüll recycelt wird, sollte bei der heimischen Kommune nachfragen, ob stoffähnliche Nicht-Verpackungen im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgt werden dürfen.

Von Politik und Industrie wünschen wir uns Maßnahmen, damit mehr recyclingfähiger Kunststoff wiederverwertet wird und nicht hauptsächlich Verpackungsplastik. Unkomplizierte Regelungen wie beispielsweise in Berlin erleichtern Verbraucher:innen die Mülltrennung und führen hoffentlich dazu, dass insgesamt mehr Kunststoff recycelt wird.

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