Kann man die Briefmarke auch auf die Rückseite kleben? Und welche Regeln gelten beim Porto? Das kleine Versand-ABC hilft dir beim nächsten Gang zur Post.
Wenn es um das Porto für den Briefversand geht, gibt es ein paar Regeln zu beachten. Die wichtigsten gibt es hier im Überblick:
Porto zahlen fast immer die Absender:innen
Egal, ob du die Briefmarke in einer Filiale oder im Netz kaufst: In den allermeisten Fällen ist der oder die Absender:in für die Portokosten verantwortlich. Ausnahmen gibt es nur etwa bei der Kommunikation zwischen Unternehmen und deren Kund:innen.
Wer für den Versand das Produkt „Nachnahme“ auswählt, kann damit zum Beispiel Waren versenden, die Empfänger:innen noch nicht bezahlt haben. Dann wird die Ware zwar erst übergeben, wenn der oder die Empfänger:in den geforderten Betrag begleicht. Das eigentliche Porto für den Versand tragen aber dennoch die Versender:innen.
Unterfrankierung kann zu Rücksendung führen
Achte darauf, dass doe Sendung ausreichend frankiert ist. Unterfrankierte Briefe gehen in der Regel an den Absender zurück. „In Einzelfällen kann das Nachentgelt auch vom Empfänger eingezogen werden“, teilt ein Sprecher der Deutschen Post mit. Überfrankierte Sendungen hingegen werden regulär verschickt.
Bei bewusstem Frankierbetrug, wie der Verwendung ungültiger oder gefälschter Briefmarken, kann die Deutsche Post ein erhöhtes Einziehungsentgelt von 50 Euro von Kund:innen verlangen.
Briefmarke gehört rechts oben ins Eck
Und zu guter Letzt: Klebe das Porto immer rechts oben auf die Sendung – unabhängig davon, ob du eine klassische Briefmarke, eine Internetmarke oder eine Mobile Briefmarke verwendest. Frankierungen auf der Rückseite eines Briefs oder einer Karte sind ungültig.
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