Zwar steht das sogenannte Heizungsgesetz gerade wieder auf dem Prüfstand. Doch noch bleibt es dabei, dass 2026 eine wichtige Regelung in Kraft tritt. Millionen deutsche Haushalte sind davon betroffen.
Noch lässt die Bundesregierung uns auf die lange angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes warten. Doch dass Änderungen kommen, ist klar.
Zumindest, wenn es nach Umweltminister Carsten Schneider (SPD) geht, soll das Kernstück bleiben: Die 65-Prozent-Regelung. Das betonte der Politiker beim Energiewendekongress der Deutschen Energie-Agentur (Dena) im November, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten.
Die 65-Prozent-Regel besagt, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Städten gilt sie ab Sommer 2026.
Warum die kommunale Wärmeplanung das Aus für Gasheizungen bedeuten kann
Gekoppelt ist diese zentrale Regelung des Gebäudeenergiegesetzes an die kommunale Wärmeplanung. Dafür haben die Kommunen nicht mehr lange Zeit: Bis Ende Juni 2026 müssen größere Städte mit über 100.000 Einwohner:innen ihre Wärmepläne fertig haben. Alle kleineren Gemeinden müssen bis Ende Juni 2028 liefern.
Die Wärmepläne sollen transparent machen, in welchen Gemeindegebieten mit einem Ausbau von Fern- oder Nahwärmenetzen zu rechnen ist, wo „grüne“ Gasnetze möglich sind – und wo sich Haushalte selbst um dezentrale Heizungen wie Wärmepumpen kümmern müssen.
In den 80 Großstädten, die ihre Wärmepläne 2026 vorlegen müssen, tritt damit auch die 65-Prozent-Regel in Kraft.
- Neu eingebaute Heizungen müssen dann grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Haushalte, die einen Vertrag darüber abgeschlossen haben, dass sie innerhalb von zehn Jahren an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden, dürfen übergangsweise noch eine Gasheizung einbauen.
- In den Gebieten, in denen es einen Fahrplan für ein grünes Gasnetz (Biomethan- oder Wasserstoffnetz) gibt, darf man eine wasserstofffähige Gasheizung übergangsweise noch mit Erdgas betreiben.
- Sollte die Kommune ihre Pläne für neue Wärme- oder Gasnetze aufgeben, gilt: Haushalte, die nach 2024 noch eine fossile Heizung eingebaut haben, müssen innerhalb von drei Jahren so umrüsten, dass sie die 65-Prozent-Regel erfüllen. Sie haben dann aber einen Schadensersatz-Anspruch.
- Gasheizungen, die ab 1. Januar 2024 noch eingebaut wurden, müssen, wenn es keinen Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gibt, ab 2029 einen steigenden Anteil grünes Gas (Biomethan, Wasserstoff) nutzen: 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040
- Ältere Gas- und Ölheizungen dürfen theoretisch bis Ende 2044 einfach weiterlaufen. Wenn sie irreparabel kaputt oder älter als 30 Jahre sind, muss man sie aber gegen eine Heizung austauschen, die die 65-Prozent-Regel erfüllt.
In diesen 80 Städten gilt ab 2026 die 65-Prozent-Regel
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KKW) bietet eine regelmäßig aktualisierte Übersicht, wo die Wärmeplanung schon abgeschlossen und wo sie noch in Arbeit ist.
Deutschlandweit haben demnach gerade einmal rund 7 Prozent der Gemeinden ihre Wärmepläne bereits fertig. Vorreiter ist Baden-Württemberg mit 26 Prozent, Schlusslicht ist Thüringen mit einem Prozent. Unter den Großstädten, die 2026 ihre Wärmepläne abliefern müssen, sind allerdings bereits knapp 40 Prozent fertig.
👉 In insgesamt über 740 Groß- und Kleinstädten, die bereits fertige Wärmepläne haben, gilt die 65-Prozent-Regel bereits. Dazu zählen unter anderem München, Stuttgart, Bonn, Hannover, Kiel und Halle.
Diese Großstädte haben ihre kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen*
- Aachen
- Bergisch Gladbach
- Bielefeld
- Bonn
- Bremerhaven
- Dresden
- Freiburg
- Halle (Saale)
- Hannover
- Heidelberg
- Heilbronn
- Ingolstadt
- Jena
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Ludwigshafen
- Lübeck
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Pforzheim
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
- Solingen
- Stuttgart
- Trier
- Ulm
Diese Großstädte müssen ihre kommunale Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 abschließen*
- Augsburg
- Berlin
- Bochum
- Bottrop
- Braunschweig
- Bremen
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dortmund
- Duisburg
- Düsseldorf
- Erfurt
- Erlangen
- Essen
- Frankfurt am Main
- Fürth
- Gelsenkirchen
- Göttingen
- Gütersloh
- Hagen
- Hamburg
- Hamm
- Herne
- Kaiserslautern
- Kassel
- Krefeld
- Köln
- Leipzig
- Leverkusen
- Magdeburg
- Mainz
- Moers
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Neuss
- Oberhausen
- Offenbach am Main
- Oldenburg
- Osnabrück
- Paderborn
- Potsdam
- Recklinghausen
- Regensburg
- Saarbrücken
- Salzgitter
- Siegen
- Wiesbaden
- Wolfsburg
- Wuppertal
- Würzburg
*Kommunen mit über 100.000 Einwohnern
Stand: Oktober 2025 (KKW)
Muss man ab 2026 in Großstädten mit Wärmepumpen heizen?
Wer im kommunalen Wärmeplan feststellt, dass das eigene Stadtgebiet demnächst einen Fern- oder Nahwärmeanschluss bekommt, hat es meist bequem und kann abwarten. Auch nach dem Anschluss ist das Heizen vergleichsweise unkompliziert.
Wie viele Haushalte das betreffen wird, ist noch unklar. Fachleute gehen von einem Fernwärme-Anteil in der zukünftigen Heizstruktur von in etwa 20 bis 40 Prozent aus. In ländlichen Gebieten sind Wärmenetze aber eher unwahrscheinlich.
Ähnlich bequem verhält es sich in Gebieten, in denen ein Wasserstoffnetz in Aussicht gestellt wird. Allerdings dürfte das nur in wenigen Regionen tatsächlich realistisch sein.
👉 Alle anderen Haushalte müssen sich bei Neubau oder Heizungstausch um klimaschonende Lösungen kümmern.
Die Wärmepumpe ist hier die weitaus wichtigste und effizienteste Heizung. Doch grundsätzlich kommen laut Gebäudeenergiegesetz alle Heizungen, die zu 65 Prozent Erneuerbare nutzen, infrage – also auch beispielsweise Holz- oder Holzpelletheizungen, Solarthermieheizungen bzw. Solarthermie-Hybridheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen (Ausnahme: Hamburg).
Übrigens: Falls man trotz geplanter Fernwärme- oder Wasserstoffversorgung gezwungen ist, jetzt schon eine neue Heizung einzubauen, ist eine Wärmepumpe eine relativ sichere Investition. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass eine Wärmepumpe auch dann bleiben darf, wenn ein Fernwärmenetz kommt – selbst, wenn es einen Anschlusszwang geben sollte.




















