Anfang Januar ist die gängigste Zeit, um in Deutschland Weihnachtsbäume zu entsorgen. Wird dies nicht fachgerecht erledigt, drohen hohe Bußgelder.
Die meisten Deutschen entsorgen ihre alten Weihnachtsbäume nach Silvester. Zur legalen Entsorgung gehört jedoch mehr, als seinen ausgedienten Nadelbaum einfach auf die Straße zu stellen.
Je nach Kommune ist die fachgerechte Entsorgung von Weihnachtsbäumen unterschiedlich geregelt. Im ländlichen Raum sammeln oftmals lokale Vereine die alten Bäume zu bestimmten Daten auf der Straße ein. In Städten muss man den Baum meist selbst zu temporären Sammelstellen, zum Wertstoffhof oder zu einem Grünabfallsammelplatz bringen. Dort kümmert sich dann ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen um die Entsorgung.
Hält man sich nicht an die Bestimmungen, wird dies als Ordnungswidrigkeit behandelt und es kann je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig werden.
Falsche Entsorgung von Weihnachtsbäumen: Diese Bußgelder drohen
Das Bußgeld für einen falsch entsorgten Weihnachtsbaum ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und von der Anzahl der Bäume. Bußgeldkatalog.org zufolge:
- Baden-Württemberg: 25 bis 50 Euro für einen Baum, 50 bis 300 Euro für mehrere Bäume
- Bayern: 50 Euro für einen Baum, 80 bis 320 Euro für mehrere Bäume
- Bremen: 50 bis 100 Euro für einen Baum, 100 bis 500 Euro für mehrere Bäume
- Hamburg: 100 Euro für einen Baum, 100 bis 500 Euro für mehrere Bäume
- Hessen: 30 bis 50 Euro für einen Baum, 50 bis 200 Euro für mehrere Bäume
- Mecklenburg-Vorpommern: 40 bis 100 Euro für einen Baum, 100 bis 500 Euro für mehrere Bäume
- Niedersachsen: 40 bis 100 Euro für einen Baum, 100 bis 500 Euro für mehrere Bäume
- Nordrhein-Westfalen: 5 bis 30 Euro für einen Baum, 50 bis 200 Euro für mehrere Bäume
- Rheinland-Pfalz: 25,56 bis 51,13 Euro für einen Baum, 51,13 bis 306,78 Euro für mehrere Bäume
- Saarland: 100 bis 300 Euro für einen Baum, 100 bis 500 Euro für mehrere Bäume
- Sachsen: 25 bis 50 Euro für einen Baum, 50 bis 200 Euro für mehrere Bäume
- Schleswig-Holstein: 30 Euro für einen Baum, 50 bis 200 Euro für mehrere Bäume
- Thüringen: 30 bis 50 Euro für einen Baum, 50 bis 200 Euro für mehrere Bäume
- Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt: keine Angabe
Weihnachtsbaum entsorgen: Das ist nicht erlaubt
Weihnachtsbäume inklusive Dekoration, wie beispielsweise Christbaumkugeln oder Lametta, zu entsorgen, ist nicht erlaubt.
Weihnachtsbäume dürfen meist nur in ländlichen Gegenden auf der Straße abgestellt werden. Dies gilt zudem ausschließlich an bestimmten Daten und nur dann, wenn ein lokaler Verein dazu beauftragt wurde, die alten Bäume einzusammeln. In allen anderen Fällen ist das Abstellen auf der Straße ordnungswidrig und gilt als illegale Abfallentsorgung. Weihnachtsbäume gehören außerdem nicht zur Kategorie Restmüll oder Sperrmüll.
Auch das Entsorgen in Parkanlagen oder im Wald ist illegal, da insbesondere mit Pestiziden behandelte Bäume das Ökosystem beeinträchtigen können.
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