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EU stoppt irre Verschwendung: Unternehmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr vernichten

Mode Retoure
Foto: Sina Schuldt / dpa

Wer Kleidung bestellt und wieder zurückschickt, muss damit rechnen, dass sie vernichtet wird. Mit dieser umweltschädlichen Ressourcenverschwendung soll in der EU nun Schluss sein.

Das EU-Parlament hat vergangene Woche für eine Regelung gestimmt, wonach unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden darf. Das Verbot ist Teil der sogenannten Ökodesign-Verordnung. Diese schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

Das Vernichtungsverbot gilt indes nicht für andere Produkte wie z. B. Elektroartikel, das kritisierte die Deutsche Umwelthilfe. Für diese sieht die Verordnung bezüglich Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Reparaturfähigkeit aktuell andere Maßnahmen vor, genauso für Möbel, Reifen oder Matratzen.

Digitale Produktpässe für bessere Kaufentscheidungen

Laut Ökodesign-Verordnung soll es künftig auch digitale „Produktpässe“ geben, mit denen Käufer:innen mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Diese sollen – etwa über einen QR-Code – Auskunft über die Nachhaltigkeit von Waren geben. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. 

Hintergrund: Debatte um die Zerstörung von Neuwaren

2018 machte insbesondere H&M Schlagzeilen zu nicht verkaufter Kleidung. Der Modekonzern soll damals Neuwaren im Wert von 3,5 Milliarden Euro vernichtet haben. Auch der Versandhändler Amazon stand mehrfach wegen der systematischen Zerstörung neuer Produkte in der Kritik. 2021 zeigte der „Fast-Fashion-Friedhof“ in der chilenischen Wüste, dass auch der massenhafte Export von nicht verkaufter Kleidung mehr Probleme schafft, als dass er eine Lösung ist.

Utopia meint: Es ist unglaublich, dass Unternehmen Neuwaren zerstören und wegwerfen, nur weil dies der profitabelste Umgang mit Retouren und anderen unverkauften Waren ist. Das Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung ist daher ein wichtiger Schritt, der auch für andere Produkte umgesetzt werden sollte. Die EU-Ökodesignverordnung kann zum wichtigen Instrument für mehr Kreislaufwirtschaft und weniger Wegwerfgesellschaft werden.

Verwendete Quellen: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe

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