Viele Anbieter erhöhen die Gaspreise – aber nicht jede Preisanpassung ist zulässig. Eine Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin verrät, woran Verbraucher:innen ein ungültiges Schreiben erkennen.
Die Gaspreise haben sich laut dem Vergleichsportal Verivox gegenüber dem vorherigen Jahr fast verdreifacht. Menschen haben Angst vor der Nebenkostenabrechnung. Doch nicht jede Preiserhöhung ist zulässig. In einem Interview mit t-online erklärt Energierechtsberaterin Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale Berlin, warum manche Gaspreiserhöhungen nicht rechtens sind und wie sich Verbraucher:innen bei hohen Kosten helfen können.
Bei diesen Merkmalen ist eine Preiserhöhung nicht rechtens
Energierechtsberaterin Hasibe Dündar erklärte gegenüber t-online: „Mehr als jede zweite Preiserhöhung ist nicht rechtens.“ Daher legen sie und ihre Kolleg:innen ein besonderes Augenmerk auf Preiserhöhungsmitteilungen. Aber auch Verbraucher:innen können laut der Beraterin anhand mancher Kriterien erkennen, ob ein Anschreiben ungültig ist:
- Die Preisanpassung darf in dem Anschreiben nicht bloß als „Randnotiz“ erscheinen, sondern muss klar erkenntlich sein.
- Ebenfalls sind Mitteilungen nicht rechtens, die mit Werbung verwechselt werden können oder sich über mehrere Seiten erstrecken und in denen ebenfalls die Erhöhung schwer herauszulesen ist.
- Zusammengefasst lässt sich sagen: Anschreiben, bei denen die Neuerungen nicht auffallen, sind laut der Beraterin nicht zulässig.
Ebenfalls müssen laut Dündar Anbieter in dem Anschreiben Kund:innen auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das hat unabhängig von der Vertragslaufzeit jede:r Verbraucher:in bei einer Preiserhöhung. Wie die Rechtsberaterin erklärt, muss der der neue Preis im Anschreiben dem vorherigen übersichtlich gegenübergestellt sein.
Was tun bei hohen Preisen
Ein Wechsel zu einem anderen Gasanbieter lohnt sich laut Gündar nicht immer. Wenn sich der Arbeitspreis, der für die tatsächlich verbrauchte Menge Gas in Rechnung gestellt wird, um 20 Cent erhöhe, sei das laut der Beraterin zwar eine „erhebliche individuelle Mehrbelastung“, aber dennoch teils günstiger als ein Neukundenvertrag.
Falls aber selbst der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter nicht eine Preiserleichterung mit sich bringt, können Verbraucher:innen einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Jobcenter sind unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, die Heizkosten anteilig zu bezahlen.
Dazu hier mehr Informationen: Wenn die Gasrechnung zu hoch ist: So hilft das Arbeitsamt auch Beschäftigten.
Für Menschen, die ihre Rechnungen nicht zahlen können und bereits im Rückstand sind, bieten Verbraucherzentralen der verschiedenen Bundesländer eine Energieschuldenberatung an. Dabei könne laut Dündar oft eine Energiesperre abgewendet oder aufgehoben werden. Denn die Energierechtsberatung der Zentralen stehe mit den Grundversorgern in Kontakt.
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