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„Ideologisches Verbot“: Kritik an Laborfleisch-Beschluss in Italien

Fleisch könnte zu einem Drittel aus Laborfleisch bestehen, zu einem Drittel aus Pflanzen und zu einem Drittel aus Biofleisch.
Foto: CCO Public Domain / Pexels - Angele J

Italien ist das erste Land in Europa, das ein Verbot für Laborfleisch einführt. Die Kritik an dem Beschluss ist heftig. Es handle sich um eine „anti-wissenschaftliche“ Entscheidung, heißt es.

Nach dem beschlossenen Verbot von Laborfleisch in Italien spitzt sich die Debatte um die Entscheidung der Rechtsregierung in Rom zu. Oppositionsparteien sowie Tierschutzverbände bemängelten am Freitag das pauschale Verbot und bezweifelten dessen Rechtmäßigkeit.

Verbot für Laborfleisch sei „anti-wissenschaftlich“

Der Parlamentsabgeordnete von der Partei Più Europa, Riccardo Magi, bezeichnete die Entscheidung zum Verbot der Herstellung und des Verkaufs von im Labor kultiviertem Fleisch als „anti-wissenschaftlich und anti-europäisch, aber auch verfassungswidrig“.

Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bereits zuvor vom Senat angenommen worden war. Italien ist damit das erste Land in Europa, das ein solches Verbot einführt, wie die Nachrichtenagentur Ansa meldete. Das Verbot war der Regierung der rechten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sehr wichtig. Sie betonte immer wieder, dass damit die italienische Tradition und Küche sowie deren Produkte geschützt würden.

Für die Herstellung von Fleisch im Labor werden lebenden Tieren Stammzellen entnommen, die in einer Kulturflüssigkeit aus Fetten, Aminosäuren, Vitaminen, Mineralien und Zucker landen. Dort vermehren sie sich und wachsen zu Muskelgewebe heran.

Veggie-Wurst: Auch Begrifflichkeiten verboten

Mehrere Tierschutzverbände nannten die Entscheidung von Donnerstag ein „ideologisches Verbot“. Tatsächlich ist Laborfleisch in Italien nie auf dem Markt gewesen – Kritiker bemängeln das Vorhaben daher als Scheindebatte. Die Agrarvereinigung Coldiretti begrüßte hingegen große Teile des neuen Gesetzes. Vor allem das ebenfalls ausgesprochene Verbot, alltagsnahe Begriffe für pflanzliche Alternativprodukte zu verwenden, wie etwa pflanzlichen Burger oder Veggie-Wurst, sei richtig.

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