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Neues Pfandgesetz: Diese 6 Pfand-Fehler solltest du vermeiden

Das Pfandsystem hat nicht verhindert, dass mehr Dosen im Müll landen.
Foto: CC0 / Pixabay / manfredrichter

Seit 1. Januar gelten neue Pfandregelungen und es fällt Pfand für Produkte an, die bislang ohne verkauft wurden. Es gibt dabei einige Irrtümer, die du kennen solltest. Wir stellen sie dir vor.

Für viele Getränkeverpackungen gibt es Pfand. Hierbei soll ein Anreiz geschaffen werden, die Glas- oder PET-Flaschen zurückzubringen, die mehrfach genutzt werden können. So können diese dem Kreislauf wieder zugeführt werden.

Auch bei Getränkedosen und Einwegflaschen gilt seit 2003 eine Pfandpflicht. Dadurch sollen Konsument:innen dazu animiert werden, die Verpackungen zurückzubringen, um diese zu recyceln. So landen die Verpackungen nicht im Müll oder – noch schlimmer – in der Natur. Im besten Fall führt das Pfand auf Einwegprodukte jedoch dazu, dass Konsument:innen gleich zu Produkten in Mehrwegverpackungen greifen.

Was Pfandregelungen betrifft gibt es auch heute noch einige Unklarheiten. Wir zeigen dir die 6 häufigsten Irrtümer zu Pfand, identifiziert von der Verbraucherzentrale NRW.

Irrtum 1: Pfand gibt es ab sofort auf alle Einwegflaschen und Getränkedosen

Ab 01. Januar 2022 gibt es laut Verpackungsgesetz 25 Cent Pfand auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Viele bisherige Ausnahmen gelten nicht mehr, zum Beispiel für Frucht- und Gemüsesäfte in PET-Flaschen oder für Prosecco-Dosen. Doch es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 01. Juli 2022 dürfen noch Restbestände verkauft werden – ohne Pfand.

Du solltest also bei deinem Einkauf genau hinsehen, ob zum Beispiel auf deiner Saftflasche aus Plastik das Einwegpfand-Logo mit der Falsche, der Dose und dem Pfeil zu sehen ist. Nur dann bekommst du auch im Handel Pfand zurück. Pfandfreie Flaschen und Dosen entsorgst du nach wie vor im gelben Sack oder in der Wertstofftonne.

Pfand, Einwegflasche, Verpackungsgesetz
Das Pfandlogo sollte auf der Verpackung gut zu erkennen sein, wenn du diese zurückgibst. (Foto: Utopia/aw)

Irrtum 2: Du musst Pfandbons sofort einlösen

Pfandbons gelten so lange wie Gutscheine, es ist also keine Eile geboten. Sie haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und müssen innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden. Warum es aber doch schlau ist, lieber früher (als später) seinen Pfandbon einzulösen: Die Lesbarkeit der Bons lässt schnell nach und die kleinen Zettel verliert man leicht.

Irrtum 3: Jeder Laden nimmt deine Einwegflaschen und Getränkedosen

Klar, in einem Klamottenladen kannst du deine leeren Pfandflaschen nicht abgeben. Aber auch nicht in jedem Lebensmittelgeschäft? Pfand können dir in der Regel nur Läden erstatten (und die Flaschen oder Dosen zurücknehmen), welche selbst Getränke mit Pfand verkaufen. Ist das der Fall, müssen Händler:innen auch Einwegpfandflaschen oder Dosen annehmen, die sie nicht im Sortiment führen. Ausnahmen gelten für kleinere Läden, zum Beispiel Kioske. Hier besteht lediglich die Pflicht, solche Marken und Materialien zurückzunehmen, die sie auch selbst verkaufen.

Irrtum 4: Bei zerbeulten Plastikflaschen oder Dosen gibt es kein Pfand zurück

Die Flasche ist zerquetscht und du meinst, kein Pfand mehr dafür zu bekommen? Falsch gedacht! Solange auf der Flasche noch das Pfandlogo zu erkennen ist, kannst du diese abgeben und Pfand zurückerhalten. Kann der Automat das Logo nicht erkennen, muss das Pfandgut an der Kasse angenommen werden.

Irrtum 5: Flaschen, die im Pfandautomaten landen, werden weiter benutzt

Mehrfach verwendet werden nur Flaschen mit 8 oder 15 Cent Pfand. Bis zu 30 Mal werden diese gespült und erneut eingesetzt. Bei Mehrweg-Glas liegt die Quote sogar noch höher: es wird bis zu 50 Mal wiederverwendet.

Dosen oder Flaschen des gängigen Einweg-Pfands von 25 Cent werden gepresst und anschließend recycelt. Eine Mehrfachnutzung erfolgt nur im Sinne der Wiederverwendung als recycelte Rohstoffe.

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Einweg-Flaschen landen im Recycling und werden nicht mehrfach genutzt. (Foto: CC0 Public Domain / Pixabay / Hans)

Irrtum 6: Das Mehrweg-Pfand ist gesetzlich geregelt (wie das Einweg-Pfand)

Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Pfand- und Rücknahmepflicht bei Mehrwegflaschen. Die Erstattungsregelung und die Höhe des Pfands sind zivilrechtliche Vereinbarungen, das heißt sie beruhen auf der sich deckenden Willenserklärung zweier Parteien, in diesem Fall der Händler und der Konsument:in. Das bedeutet somit, dass Händler, bei denen Pfand für die Nutzung seitens Kund:in bezahlt wurde, bei Rückgabe der Verpackung das Pfand rückerstatten müssen. Am besten gibst du deine Flaschen dort zurück, wo du sie gekauft hast, dann bist du auf der sicheren Seite. Dein Kassenbon dient hier ebenfalls als guter Nachweis, sollte die Rücknahme sowie die Auszahlung verweigert werden.

Der Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg:
Mehrweg-Flaschen bestehen aus Glas oder Kunststoff und können mehrmals genutzt werden. Sie werden dafür gereinigt und neu befüllt. Einweg-Flaschen werden nur einmal genutzt und nach Pfandrückgabe recycelt. Für jedes Getränk muss eine neue Einweg-Verpackung produziert werden.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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