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Kann das Notwehr sein? So verteidigt ein Anwalt die Letzte Generation

Polizisten tragen einen Demonstranten der Letzten Generation weg, der eine Hauptverkehrsstraße in Stuttgart blockiert hat.
Foto: Christian Johner/dpa

Mit ihren Protestaktionen wollen die Klima-Aktivist:innen der Letzen Generation ein Zeichen gegen die Klimakrise setzen. Für manche von ihnen hat das ein juristisches Nachspiel. Rechtsanwalt Christian Mertens spricht in einem Interview darüber, warum er Blockaden von Straßen und Kohlekraftwerken für gerechtfertigt hält.

Sie kleben sich an Kreuzungen fest, blockieren Straßen – und erhitzen damit die Gemüter, nicht nur einiger Autofahrer:innen. Mit ihren Aktionen will die Letzte Generation wachrütteln, ihre Mitbürger:innen auf die Klimakrise samt Folgen aufmerksam machen.

Die Aktivist:innen werfen der Bundesregierung Untätigkeit vor. Sie fordern einen sofortigen Stopp zusätzlicher Investitionen in fossile Energien und deren Infrastruktur. Zwar rufen die Anhänger:innen zu einem gewaltfreien Protest auf, jedoch ist es in der Vergangenheit bereits zu teils körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Aufnahmen, bei denen aufgebrachte Autofahrer:innen ihre Fahrzeuge verließen, um die Aktivist:innen von der Straße zu entfernen, kursierten im Internet.

Für manche Anhänger:innen der Letzen Generation hat der Protest auf der Straße ein juristisches Nachspiel, wie die Welt berichtet. Hilfe erhalten sie von Rechtsanwalt Christian Mertens, der im Welt-Interview erklärt, wie er den Aktivist:innen versucht zu helfen.

Demnach blickt Mertens besorgt auf die juristische Aufarbeitung des voranschreitenden Klimawandels. Die Gerichte, so der Rechtsanwalt, versuchten „die Klimafrage aus den Verfahren herauszuhalten.“ Richter:innen würden sich mit dem Einzelfall befassen, allerdings moralische Fragen ausblenden.

„Ich kann das nachvollziehen, halte es aber für schwierig, weil wir uns in der Klima-Krise in einer Ausnahmesituation befinden, die besondere Maßnahmen erfordert. Stattdessen läuft alles einfach weiter wie bisher“, wird der Jurist zitiert.

Mertens: Sabotage-Aktionen können der Logik der Notwehr folgen

Mertens plädiert dafür, das Strafrecht neu zu denken. In den Verfahren gegen die Klima-Aktivist:innen sollten „Notstands- und Notwehrregelungen zum Tragen kommen“, sagt er. So sieht das Strafgesetzbuch vor, dass jemand, der aus Notwehr handelt, dies nicht rechtswidrig tut.

„Und das ist meiner Meinung nach bei der Mehrheit der Verfahren gegen Klima-Aktivisten der Fall. Sie kämpfen in Notwehr gegen Gegebenheiten, die keinen Sinn mehr machen und andere verletzen“, erklärt der Anwalt weiter. Diesen Tatbestand gilt es laut ihm bei den Einzelfällen zu prüfen – unabhängig davon, ob es sich um die Blockade eines Kohlekraftwerks handelt oder einer Straßenblockade. Letztere können jedoch juristisch auch als Nötigung oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden.

Klimaschutzaktivist:innen der Initiative Aufstand der letzten Generation blockieren eine Zufahrt zum Hauptstadt-Flughafen BER.
Klima-Aktivist:innen der Initiative Aufstand der letzten Generation blockieren eine Zufahrt zum Hauptstadt-Flughafen BER. (© Paul Zinken/dpa (Symbolbild))

Sabotage-Aktionen gegen ein Kohle-Kraftwerk hingegen können der Logik der Notwehr folgen, so Mertens. Er nennt ein Beispiel: „Wenn der Landtag in Nordrhein-Westfalen den Bau eines Kohlekraftwerks genehmigt, steigt nach dessen Inbetriebnahme in einem Land irgendwo im globalen Süden der Meeresspiegel langfristig um mehrere Meter an. In der Folge werden dort Hunderttausende Menschen obdachlos.“ Seiner Meinung nach sei der Betrieb eines solchen Kraftwerks „ein vorsätzlicher, rechtswidriger Angriff“, weil er nachweislich dafür verantwortlich sei, dass Menschen leiden und sterben.

Auf die Frage, ob es sich die Aktivist:innen nicht zu einfach machten, mit derartigen Aktionen andere demokratische Prozesse zu umgehen, sagt der Anwalt: Es gebe nicht verhandelbare Positionen. Darunter fiele auch die Frage, wie man sich zur Klimakrise zu verhalten habe. „Die wissenschaftlichen Studien hierzu sind eindeutig und lassen uns keine Handlungsoption. Wenn in 100 Metern Stau ist, ist es ja auch keine Option, erst in 200 Metern zu bremsen. Und da hat auch nicht mehr jeder ein Mitspracherecht, insbesondere nicht das Kind auf dem Rücksitz, das brüllt: ‚Aber das Bruttosozialprodukt!'“, so Mertens.

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