Wichtige Änderungen 2023: Das steht in diesem Jahr an Von Nora Braatz Kategorien: Konsum Stand: 27. Januar 2023, 14:00 Uhr Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Marcus Urbenz; Emil Kalibradov Das Jahr neigt sich dem Ende. Mit dem Jahreswechsel kommen auch einige Neuerungen auf Verbraucher:innen zu. Die wichtigsten Änderungen 2023 im Überblick. Für das Jahr 2023 sind für Bürger:innen staatliche Entlastungen geplant – Preisbremsen und Wohngeldreform. Aber auch in der Gastronomie und im Supermarkt wird es manche Änderungen geben. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023. Änderungen: Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme Ab März 2023 sollen Haushalte und Firmen mit „Preisbremsen“ für Strom, Gas und Fernwärme entlastet werden. Nach breiter Kritik ist eine Entlastung nun rückwirkend auch für Januar und Februar geplant. Durch die Entlastung werden für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs folgende Kosten gedeckelt: Ein begrenzter Erdgaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde. Ein Preisdeckel bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde. Eine Deckelung des Strompreises auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Dies soll die Verbraucher:innen dazu bringen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen. Mehr Wohngeld ab 2023 Eine weitere Änderung: Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab dem kommenden Januar erstmals Wohngeld beziehen können. Bisher erhalten 600.000 Haushalte diesen staatlichen Zuschuss zur Miete. Mit der Wohngeldreform werden bis zu 1,4 Millionen weitere dazu berechtigt sein. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die Bezieher:innen künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Hier mehr Informationen: Wohngeld: Fragen & Antworten zum staatlichen Mietzuschuss 2023 ersetzt das Bürgergeld Hartz IV Zum 1. Januar löst in Deutschland das Bürgergeld das bisherige Hartz-IV-System. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen dann um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit gelingen. Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Maß weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Wer Grundsicherung bezieht, darf künftig mehr hinzuverdienen – zum Beispiel mit einem Minijob. Wer nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, wird sanktioniert. Mehr Informationen dazu: Ab Januar 502 Euro: Was du über das Bürgergeld wissen musst CO2-Abgabe: Mieter:innen werden ab 2023 entlastet Auf eine finanzielle Entlastung können Mieter:innen auch bei der Klimaabgabe fürs Heizen hoffen. Bisher müssen sie die sogenannte CO2-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter:innen daran beteiligt. Maßstab wird die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter diese ist, umso höher wird der Anteil der Vermieter:innen. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssen diese bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel Vorgaben zum Denkmalschutz eine bessere Dämmung verhindern. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Voraussetzung für eine Entlastung ist allerdings, dass Vermieter:innen ihren Anteil nicht einfach auf die Miete umschlagen. Mehr dazu: Millionen Mieter:innen werden entlastet Renten-Angleichung zwischen Ost und West Zum 1. Juli sollen Renten in Deutschland steigen und die Kluft zwischen Ost und West schließen. Im Westen soll sie sich daher um 3,5 Prozent erhöhen, im Osten um 4,2 Prozent. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Erhöhung gilt für: Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten gesetzliche Unfallrenten Renten der Landwirt:innen aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse Änderungen beim Kindergeld Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Energiepauschale für Studierende Studierende und Fachschüler:innen sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres. Einkommensteuer: 2023 steigt der steuerliche Grundfreibetrag Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig. Höhere Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung Künftig können statt 600 bis zu 1.000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert. Verdienstgrenze bei Midi-Jobs Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Aus für Energiesparlampen 2023 geht für Energiesparlampen zumindest im Handel das Licht aus: Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu kaufen. Ab dem Spätsommer 2023 gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform bzw. deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Energiesparlampen lassen sich durch LED-Leuchtmittel ersetzen. Sie kommen ohne umweltschädliches Quecksilber aus und verbrauchen weniger Energie. Beim Entsorgen gilt zu beachten: Alte Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in der Elektrogerätesammlung, etwa bei kommunalen Sammelstellen, entsorgt werden. Neues Tierwohl-Label für Schweinefleisch Ab dem Sommer 2023 tritt das neue Tierwohl-Label in Kraft – zunächst nur bei frischem Schweinefleisch. Damit ist die Kennzeichnung der Haltungsform in fünf Stufen verpflichtend. Das Label in Form eines schwarz-weißen, abgerundeten Rechtecks soll direkt auf der Verpackung oder einem daran befestigten Etikett angebracht sein. Bei losem Fleisch sollen demnach Schilder in der Kühltheke auf die Haltungsform hinweisen. Die verschiedenen Haltungsformen bestehen aus: Haltungsform „Stall“ Haltungsform „Stall+Platz“ Haltungsform „Frischluftstall“ Geplant sind zudem die Stufen „Auslauf/Freiland“ und „Bio“ Mehr Informationen dazu: Neues Tierhaltungs-Logo: Was bedeutet das schwarz-weiße Rechteck? Lieferkettengesetz tritt in Kraft Am 1. Januar tritt das sogenannte „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 und ein Jahr später für Firmen ab 1.000 Beschäftigen. Unternehmen in Deutschland sind dadurch verantwortlich, dass direkte und anlassbezogene Zulieferer entlang ihrer Lieferkette Menschenrechte und ökologische Standards einhalten. Somit müssen betroffene Unternehmen künftig: regelmäßige Risikoanalysen durchführen entsprechende Berichte vorlegen, die ihre Bemühungen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz belegen eine Grundsatzerklärung ihrer unternehmerischen Menschenrechtsstrategie verabschieden Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen für Betroffene einrichten Mehr Informationen: Das Lieferketten-Gesetz ist verabschiedet Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023 Ab dem 1. Januar 2023 werden laut der Bundesregierung Cater- und Lieferdienste sowie Restaurants verpflichtet, für Speisen und Getränke zum Bestellen und Mitnehmen Mehrwegverpackungen anzubieten. Ausgenommen von der Verpflichtung sollen kleine Betriebe sein, mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche – zum Beispiel Imbissbuden. Lies dazu: Takeaway-Essen ohne Müll: Ab 2023 gilt die Mehrwegpflicht in Deutschland Neues Verfahren bei Arbeistunfähigkeit Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze – „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“. Beim eAU-Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung stellt. Privatärzt:innen, Ärzt:innen im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeut:innen sind an dem Verfahren jedoch noch nicht beteiligt. Außerdem fehlt es derzeit noch an einer gesetzlichen Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen. Steigende Krankenkassenbeiträge Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben. 49-Euro-Ticket vermutlich ab April Millionen Fahrgäste können mit der Einführung des 49-Euro-Tickets im Nah- und Regionalverkehr im Frühjahr rechnen. Die Länder streben einen Starttermin zum 1. April an. Das sagte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer, nach Beratungen. Zugleich mahnen die Länder, offene Finanzierungsfragen mit dem Bund zum Deutschlandticket müssten geklärt werden. Dabei geht es um mögliche Mehrkosten. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte: „Je schneller das Ticket kommt, desto besser.“ Er reagierte zurückhaltend auf einen Vorschlag der Länder zur Aufteilung möglicher Mehrkosten. Wissing hatte ursprünglich als Ziel für die Einführung des Tickets Anfang 2023 genannt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält eine Einführung erst zum 1. Mai für realistisch. Zuvor hatte er den 1. März als machbar bezeichnet. Führerscheintausch: Diese Jahrgänge sind 2023 dran Autofahrer:innen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein in Rosa oder Grau bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im Scheckkarten-Format umtauschen. Wer nach dem Stichtag mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, droht eine Geldstrafe von zehn Euro. Im darauffolgenden Jahr 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 die Fahrerlaubnis tauschen. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Förderung von E-Autos Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Vereinfachungen bei Photovoltaikanlagen ab 2023 Für Besitzer:innen von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits. Rauchmelder austauschen Die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen und Häuser gilt in allen 16 Bundesländern – fällt jedoch je nach Bundesland unterschiedlich aus. Für das Jahr 2023 müssen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Rauchmelder ausgetauscht werden, sofern sie sich in einem Neubau befinden und eine 10-Jahres-Austauschvorgabe besitzen, so die Initiative Rauchmelder retten Leben. Hier mehr Informationen dazu: Wer 2023 den Rauchmelder austauschen muss Mit Material der dpa ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 145 10 Vielen Dank für deine Stimme! HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: