Willst du dein Auto abmelden, gilt es dabei einiges zu beachten. Wir verraten dir, welche Unterlagen du brauchst und wie du vorgehen solltest.
Das Auto abzumelden ist immer dann nötig, wenn du dein Fahrzeug verkaufst, es einen Totalschaden hatte oder es nicht mehr fahrtauglich ist und du deswegen keinen TÜV mehr erhalten hast. Meldest du dein Auto ab, musst du für dieses Fahrzeug keine Steuern und Versicherungen mehr zahlen. Hast du dein Auto abgemeldet, darfst du damit allerdings nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs sein.
Ein Auto abzumelden geht normalerweise schnell. Du brauchst dafür nur die richtigen Unterlagen und musst eine Gebühr bezahlen, die meistens zwischen sieben und zehn Euro liegt.
Auto abmelden: Diese Dokument brauchst du
Um dein Auto abzumelden, musst du persönlich zu der KFZ-Zulassungstelle deiner Stadt oder des Landkreises gehen, in dem du wohnst. Auf der Internetseite der jeweiligen Stelle findest du genauere Informationen, zum Beispiel Öffnungszeiten. Mach dort auch nochmal einen Gegencheck für die benötigten Dokumente.
Zur Abmeldung des Autos solltest du folgende Dokumente parat haben:
- Autokennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Falls du Teil II verloren hast: Zulassungsbescheinigung Teil I (bei älteren Fahrzeugen Fahrzeugschein)
- Falls dein Auto verschrottet wurde: Verwertungsnachweise des Verwertungsbetriebs, der dies erledigt hat und die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fehlen dir Unterlagen, kannst du bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen
- Bei machen Zulassungsstellen musst du auch deinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen
Schaffst du es persönlich nicht zur Zulassungsstelle, kannst du dein Auto auch von jemand anderem in Vertretung abmelden lassen. Anders als bei der Anmeldung musst du dafür keine Vollmacht ausstellen. Allerdings sollte sich die Person ausweisen können.
Ist dein Fahrzeug nach 2015 zugelassen worden, kannst du das Auto auch digital abmelden. Das funktioniert über die Internetseiten der verschiedenen Zulassungsstellen. Folgende Dokumente brauchst du dafür:
- Personalausweis mit eID-Funktion und ein Lesegerät für elektronische Karten
- Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Nachdem du dein Auto abgemeldet hast, informiert die Zulassungsstelle deine Versicherung und das Hauptzollamt über die Abmeldung. Zu viel gezahlte Summen bekommst du in der Regel wieder zurück.
Auto abmelden: Kennzeichen behalten
Meldest du dein Auto ab, kannst du dein Kennzeichen behalten beziehungsweise es reservieren lassen. Diesen Wunsch solltest du der KFT-Zulassungsbehörde gleich mitteilen. Das musst du dabei beachten:
- Die Gebühr für den Wechsel eines Kennzeichens beträgt 10,20 Euro.
- Hast du noch kein neues Auto, kannst du dein Kennzeichen zwischen drei und zwölf Monate lang reservieren lassen. Das kostet dich 2,60 Euro.
Auto verkauft: Selbst abmelden oder ummelden?
Hast du dein Auto verkauft, solltest du es vor der Übergabe selbst abmelden. Zwar kann auch der oder die Käufer:in das Auto ummelden, allerdings kann es ärgerlich werden, wenn das nicht zeitnah erfolgt. In so einem Fall kann es nämlich vorkommen, dass du die KFZ-Steuer und Versicherungsbetrag weiterzahlen musst. Kommt es außerdem zu einem Unfall, wirst du in der Versicherungspolice zurückgestuft – selbst wenn du nicht gefahren bist.
Auto anmelden: So funktioniert es
Hast du dein altes Auto abgemeldet und möchtest ein neues anmelden, musst du dafür ebenfalls persönlich zur KFZ-Zulassungsstelle gehen. Erst danach darfst du das Auto im Straßenverkehr nutzen. Für die Anmeldung benötigst du folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EVB-Nummer (Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung)
- Bei Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Bei Neuwagen bekommst du diese Unterlagen nach der Zulassung.
- Bei einem Gebrauchtwagen: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
- Bei Neuwagen: COC-Bescheinigung des Herstellers
- Bankverbindung, von der die KFZ-Steuer künftig abgebucht wird
Auch die Anmeldung kannst du online vornehmen. Dafür gelten die gleichen Bedingungen wie für das Abmelden eines Autos. Willst du dich bei der Zulassungsstelle von jemandem vertreten lassen, braucht diese Person eine von dir ausgestellte Vollmacht.
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