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Bike-Sharing: Diese 5 Dinge solltest du wissen, bevor du losfährst

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Foto: CC0 / Unskplash / Tareq Ismail

In der Werbung ist Bike-Sharing immer ganz einfach: Scannen und los geht’s! In der Realität gibt es mehr zu beachten. Wir erklären fünf Dinge, die du wissen musst, um diese umweltfreundliche Art der Mobilität bestmöglich zu nutzen.

Fahrrad zu fahren hat einige Vorteile: Es ist viel umweltfreundlicher als mit dem Auto zu fahren, du bekommst eine regelmäßige Dosis leichten Sport und du bist mitunter flexibler als mit den Öffis.

Kurze (oder auch lange) Trips mit dem Rad zu unternehmen ermöglicht dir außerdem, deine Stadt oder dein Umland zu erkunden, während du trotzdem recht zügig von A nach B kommst.

Vor allem in der Stadt ist es jedoch nicht für jede:n praktisch, sich selbst ein Rad zu kaufen. Es kann schwer sein, einen Stellplatz dafür zu finden. Wenn du morgens zum Beispiel mit dem Rad zur Arbeit fährt, abends jedoch noch ausgehst, möchtest du danach vielleicht eher mit den Öffis wieder nach Hause. Das Fahrrad steht dann über Nacht in der Arbeit – für viele völlig in Ordnung, aber nicht für alle die beste Option.

Dir ein Fahrrad zu leihen, statt selbst eins zu kaufen, kann hier Abhilfe schaffen. Bike-Sharing-Dienste bieten eine Version davon, die vor allem für kurze Strecken in der Stadt sehr praktisch ist: An vielen Ecken findest du eine Reihe von Rädern, kannst sie zum Beispiel durch das Scannen eines QR-Codes entsperren und damit fahren. Am Ende deiner Fahrt stellst du sie einfach an einem geeigneten Abstellort ab und brauchst dich danach nicht weiter darum kümmern.

Mittlerweile gibt es verschiedene Bike-Sharing-Modelle, weshalb es nicht ganz leicht ist, den Überblick zu behalten. Außerdem ist, wie in der Sharing-Economy üblich, rechtlich und versicherungstechnisch nicht immer alles so einfach, wie die Verbraucherzentrale zusammenfasst. 

Wir erklären alles, was du zum Thema Bike-Sharing wissen musst, damit du dich sicher und gut vorbereitet auf den Weg machen kannst.

1. Wie funktoniert die Buchung bei den verschiedenen Bike-Sharing-Modellen?

Registrierung

In der Regel musst du dich vor der Buchung auf der Website oder in der App des Anbieters registrieren und ein Zahlungsmittel eintragen.

Die meisten Bike-Sharing-Anbieter lassen sich in eine von zwei Kategorien einteilen:

  • Stationäre Terminals: Hier sind die Fahrräder an einem festen Standort gesichert und du musst dein Bike von dort abholen.
  • Stationsloses Bike-Sharing: Hier stehen die Fahrräder an verschiedenen Stellen im öffentlichen Raum, mitunter auch nur in vorher vom Anbieter definierten Zonen. Du findest sie hier also zum Beispiel frei auf einem Gehweg oder einem Parkplatz stehend.

Tipp: Mache vor der Fahrt immer einen kurzen Sicherheitscheck am Fahrrad. Teste zum Beispiel kurz beide Bremsen und ob das Fahrradlicht funktioniert.

Fahrrad finden

In beiden Fällen kannst du die freien Fahrräder über die App des Anbieters auffinden und auch damit entriegeln. Meist stehen sie im öffentlichen Raum, sodass möglichst viele Nutzer:innen Zugang zu ihnen haben.

Vielleicht fragst du dich jetzt, wie es beim Bike-Sharing mit dem Datenschutz aussieht, weil die App theoretisch nachverfolgen könnte, wo einzelne Personen wann hinfahren. In Deutschland müssen sich alle Anbieter nach der DSGVO richten. Das heißt jedoch nicht, dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden können. Das schließt zum Beispiel deine Bank, aber auch Werbepartner mit ein. Bei der Registrierung kannst du die Datenschutzeinstellungen an deine Wünsche anpassen. Auch später kannst du deine Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte noch widerrufen.

Bei manchen Anbietern kannst du das Fahrrad nur für einige Stunden ausleihen, bei anderen auch über mehrere Tage hin.

Bike zurückgeben

Wichtig hierbei ist, dass du das Bike in fast allen Fällen nicht irgendwo abstellen darfst. Dann musst du möglicherweise eine Strafe zahlen, oder kannst die Fahrt gar nicht beenden, bis du wieder an einem vorgesehenen Rückgabeort angekommen bist – zahlst also in beiden Fällen mehr. Informiere dich am besten vorher, wie, wann und wo du das Bike zurückgeben kannst.

Über die App kannst du die Fahrt beenden, das Bike verriegeln und so für andere Nutzer:innen freigeben.

Übrigens: Für welchen Anbieter du dich entscheidest, hängt von dessen Bedingungen ab, aber auch von deinem Standort. Manche Bikes findest du nur in bestimmten Stadtteilen, andere über die ganze Stadt verteilt. Je nachdem, von wo und wohin du mit dem Bike-Sharing möchtest, solltest du also sicherstellen, dass du das Fahrrad nicht nur einfach ausleihen, sondern auch einfach zurückgeben kannst.

2. Wer kann Bike-Sharing nutzen?

Kinder dürfen natürlich Fahrrad fahren, aber beim Bike-Sharing können sie sich normalerweise noch nicht registieren.
Kinder dürfen natürlich Fahrrad fahren, aber beim Bike-Sharing können sie sich normalerweise noch nicht registieren.
(Foto: CC0 / Unsplash / 童 彤)

Um sich bei den Apps zu registrieren, musst du in den meisten Fällen bereits 18 sein. Grundsätzlich können aber alle ab 16 Bike-Sharing nutzen, oder auch jüngere Menschen, solange sie in Begleitung von Erwachsenen sind. Bei der Registrierung kannst du genau nachlesen, was bei den jeweiligen Anbietern gilt.

Eine Fahrerlaubnis brauchst du wie bei der Nutzung von einem eigenen Fahrrad nicht. Auch einen Helm zu tragen, ist keine Vorgabe der Anbieter. Aus Sicherheitsgründen solltest du es dennoch immer tun.

3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die folgenden Kosten können (aber müssen nicht) beim Bike-Sharing anfallen:

  • Einmalige Anmeldegebühr
  • Gebühr nach Nutzungsdauer (zum Beispiel pro Fahrtminute)
  • Monats- oder Jahresgebühr oder ein Flatrate-Preis
  • Tarife in verschiedenen Nutzungsplänen: Bist du „Light-Nutzer:in“, darfst du dann zum Beispiel nur einmal im Monat fahren, zahlst dafür aber weniger als „Vielfahrer:innen“, die täglich ein Rad ausleihen dürfen.
  • andere Gebühren wie zum Beispiel eine Strafe für eine falsche Abstellung
  • weitere mögliche Servicegebühren

Die konkreten Preise können sich nach Ermessen der Anbieter ändern, sodass du sie am besten immer direkt vom Anbieter erfährst, um sicher zu sein.

4. Wie bin ich versichert, zum Beispiel im Fall von einem Unfall?

Beim Bike-Sharing haftest du für Schäden, die entstehen, während du das Rad nutzt. Auch, wenn du es unsachgemäß abstellst, musst du sogar nach der Nutzung vielleicht noch haften, falls etwas passiert.

Wichtig: Wenn du haftpflichtversichert bist, dann sieh am besten nach, ob sie für Schäden am oder durch das Leihfahrrad haftet.

5. Sonderfall E-Bike-Sharing

Wenn du ein E-Bike ausleihst, gelten dieselben Verkehrsregeln wie bei allen E-Bikes. Das Ausleihen und Zurückgeben funktioniert, je nach Anbieter, oft genauso wie von normalen Fahrrädern. Der größte Unterschied ist der Akku. Meist erlauben beziehungsweise ermöglichen die Anbieter nicht, dass das Rad mit leerem Akku abgestellt wird.

Normalerweise musst du sie am Ende der Fahrt sogar wieder an eine Ladestation anschließen. Beim E-Bike-Sharing sind die Möglichkeiten, es wieder abzustellen, größtenteils etwas eingeschränkter als beim normalen Bike-Sharing.

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