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Mit dem E-Bike auf dem Radweg? Rechtliches rund ums E-Bike

E-Bike, Fahrrad
Foto: Sven Christian Schulz / Utopia

Wer auf dem Radweg mit einem E-Bike oder Pedelec unterwegs ist, wird oft von Radfahrer:innen zurechtgewiesen: Auf dem Radweg seien E-Bikes nicht erlaubt. Doch stimmt das wirklich? Wir zeigen, wo du mit dem E-Bike fahren darfst und wo mit einem Pedelec.

E-Bike auf dem Radweg: Ist das erlaubt?

Das E-Bike ist eine sinnvolle Alternative für kurze bis mittlere Strecken, die du sonst mit dem Auto zurücklegen würdest. Viele Modelle fahren in der Spitze 25 km/h und mehr, damit lässt du also andere Radfahrer:innen schnell hinter dir. Ein gut ausgebauter Radweg ist allerdings dafür die Voraussetzung, wenn du nicht in der Rushhour mit den Autos an jeder Ampel warten willst. Doch in einigen Fällen ist das gar nicht erlaubt. Wer trotzdem auf dem Radweg fährt, dem droht ein Bußgeld.

Allerdings muss man unterscheiden zwischen drei verschiedenen Typen:

  1. Pedelecs mit unterstützendem Elektromotor (max. 25 km/h),
  2. E-Bikes mit einer Beschleunigung auf 25 km/h,
  3. S-Pedelecs mit 45 km/h.

Wenn ein E-Bike nur eine Trittunterstützung liefert und der:die Fahrer:in immer mittreten muss, dann gilt das E-Bike als Fahrrad und heißt genau genommen Pedelec. Fahren die E-Bikes auf Knopfdruck (also auch ohne zu treten) 25 km/h oder 45 km/h, zählen sie zu den sogenannten „Kleinkrafträdern mit geringer Leistung“. Sie sind versicherungspflichtig und kommen daher nur sehr selten in Deutschland vor. Viel häufiger siehst du Pedelecs.

Pedelecs vs. E-Bikes mit Motor

"Mofas frei" bedeutet: E-Bikes und Pedelecs dürfen hier fahren
„Mofas frei“ bedeutet: E-Bikes und Pedelecs dürfen hier fahren
(Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Die Welt der E-Bikes teilt sich also in zwei Bereiche: Einmal Pedelecs mit einem unterstützenden Motor und auf der anderen Seite E-Bikes mit einem Motor, der auch ohne Treten 25 km/h bzw. 45 km/h fährt.

Pedelecs mit Trittunterstützung

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein E-Bike mit Trittunterstützung als Fahrrad eingestuft wird und somit auf dem Radweg fahren darf:

  • Motor schaltet sich erst zu, wenn die Pedale getreten werden.
  • Motorleistung max. 250 Watt
  • Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Anfahrhilfe max. 6 km/h

Ein Pedelec erfüllt diese Kriterien und darf deshalb auf dem Fahrradweg fahren. Außerdem bist du von der Helmpflicht befreit und benötigst auch kein Versicherungskennzeichen oder einen Führerschein.

E-Bikes mit 25 km/h und 45 km/h

Ist der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt stark, ist eine Mofa-Prüfung notwendig. Dies gilt unabhängig davon, ob das E-Bike nur 25 km/h fährt oder 45 km/h in der Spitze. Denn entscheidend ist die Leistung des Motors. In diesem Fall ist auch ein Versicherungskennzeichen und ein Helm vorgeschrieben. Auf dem Radweg darfst du mit den E-Bikes über 250 Watt nicht fahren. Nur wenn das Schild „Mofa frei“ (siehe Bild) am Radweg steht, darfst du auch mit den leistungsstarken E-Bikes dort fahren.

Wo darf ich mit dem E-Bike fahren und wo nicht?

Verbot für Krafträder, Mofas und leistungsstarke E-Bikes
Verbot für Krafträder, Mofas und leistungsstarke E-Bikes
(Foto: CC0 / Pixabay / CopyrightFreePictures)

Unsere Übersicht hilft dir, den Überblick zu behalten:

  • Radweg: Pedelecs bis 250 Watt erlaubt, echte „E-Bikes“ nur auf Radwegen mit einem „Mofa frei“-Schild
  • Einbahnstraße + „Fahrrad frei“: Pedelecs bis 250 Watt erlaubt, die echten E-Bikes sind aber verboten
  • Verbot für Mofa / Krafträder: Pedelecs bis 250 Watt erlaubt, E-Bikes verboten
  • Fußgängerzone + „Fahrrad frei“: Pedelecs bis 250 Watt erlaubt, leistungsstärkere E-Bikes nur mit einem „Mofa frei“-Schild
  • Deutsche Bahn: E-Bikes bis 25 km/h können mit einer Fahrradkarte mitgenommen werden, andere dagegen nicht.

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