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E-Lastenrad-Förderung: Diese Möglichkeiten hast du

E-Lastenrad-Förderung
Foto: CC0 / Pixabay / cely_

Die E-Lastenrad-Förderung wird bundesweit unter anderem durch das Bundesumweltministerium getragen. Diese und andere Förderungen für ein E-Lastenrad stellen wir dir hier vor.

Die Förderung von E-Lastenfahrrädern durch Kaufprämien ist ein Schritt in Richtung autofreie Städte. Durch die Förderung sollen die Cargobikes attraktiver und bekannter werden. Der Einsatz von Lastenrädern trägt zum Klimaschutz bei. Feinstaub- und Stickoxidemissionen werden dadurch vermindert, Lärmemissionen ebenso.

Die Verkehrswende wird mit verschiedenen Prämien für E-Lastenräder gefördert. Ein paar Monate dieses Jahres gab es keine bundesweiten E-Lastenrad-Förderungen. Ab dem 01. Oktober 2024 können nun Gewerbetreibende, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Anträge zur Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Der Zuschuss beträgt weiterhin 25 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 3.500 Euro, wobei nur Pedelec-Modelle mit bis zu 250 Watt förderfähig sind, wie unter anderem die Welt schreibt.

Diese bundesweite Förderung gilt aktuell nur für das Gewerbe, für die private Nutzung gibt es bisher keine einheitliche Förderung auf Bundesebene. Einige Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Förderprogramme für die private Nutzung an.

E-Lastenrad-Förderung auf Bundesebene

Du kannst deine E-Lastenfahrrad-Förderung bequem online beantragen.
Du kannst deine E-Lastenfahrrad-Förderung bequem online beantragen.
(Foto: CC0 / Pixabay / lukasbieri)

Was sind die Bedingungen?

Nicht jedes E-Lastenrad ist automatisch förderungsberechtigt. Die Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit E-Antrieb müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gewerblicher Gebrauch
  • Elektrischer Antrieb bis 250 Watt (ein Bestandteil, entweder Rad oder Anhänger muss einen E-Antrieb besitzen)
  • Zuladung von 150 Kilo
  • Ladevolumen von einem Quadratmeter

Gefördert werden E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • fabrikneu und serienmäßig sind,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilo aufweisen, (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht minus Eigengewicht des Fahrrads) sowie
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, zum Beispiel Ladeflächen, und
  • ein höheres Transportvolumen als ein reguläres Fahrrad aufweisen.

Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • für den Personentransport konzipiert sind, zum Beispiel Rikschas. Ausnahme: Förderprogramm Aktion Mensch (siehe nächster Absatz)
  • für private Einsatzzwecke – dazu zählen Einkäufe oder Arbeitswege – angeschafft werden,
  • als Verkaufs-, Werbe- oder Informationsstand genutzt werden,
  • als Sharing Angebote genutzt werden,
  • mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
  • mit einem Elektromotor nachgerüstet wurden, oder
  • nicht fabrikneu sind.

    Wer ist antragsberechtigt?

    • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten),
    • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
    • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
    • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (Hochschulen),
    • Rechtsfähige Vereine und Verbände

    Wie viel wird gefördert?

    Der Förderbetrag ermittelt sich durch die Anschaffungskosten des Lastenrades: 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Grundlage für die Bemessung sind die Ausgaben für die Anschaffung der E-Lastenfahrräder und E-Lastenradanhänger. Was hierbei zählt, kannst du im Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums nachlesen.

    Wie stelle ich den Antrag?

    Der Antrag erfolgt ausschließlich über ein elektronisches Antragsformular auf der Website der BAFA. Das elektronische Antragsformular umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach Eingang des Antragsformulars überprüft das Amt die Förderfähigkeit.

    Wichtig: Du solltest also zunächst den Antrag stellen, um zu sehen, ob er bewilligt wird. Danach kannst du die Anschaffung tätigen. Die Rechnung musst du erst im Nachhinein einreichen.

    Förderprogramm "Mobilität für alle“ von Aktion Mensch

    Aktion Mensch unterstützt seit 01. Mai 2021 mit dem Förderprogramm „Mobilität für alle“ die Mobilität von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kindern und Jugendlichen. Aktion Mensch fördert die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen. Diese E-Rikschas oder E-Tandems (erhältlich zum Beispiel beim Greenbike-Shop) sollen Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität stärken. Im Rahmen der sogenannten Mikroförderung stehen dabei bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung.

    Gerichtet ist das Förderprogramm an gemeinnützige juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Kirchen oder Genossenschaften.

    E-Lastenfahrrad-Förderung auf Landes- und Kommunalebene

    Eine E-Lastenfahrrad-Förderung vom Staat für dein E-Lastenrad um damit einen positiven Umweltbeitrag zu leisten.
    Eine E-Lastenfahrrad-Förderung vom Staat für dein E-Lastenrad um damit einen positiven Umweltbeitrag zu leisten.
    (Foto: CC0 / Pixabay / nattanan23)

    Die einzelnen Bundesländer und Kommunen bieten zum Teil eigene E-Lastenfahrrad-Förderungen an. Diese beinhalten oftmals auch die private Nutzung von E-Lastenrädern. Das variiert je nach Bundesland stark. Den Antrag für die Förderung auf Landes- oder Kommunalebene stellst du bei dem jeweiligen Bundesland oder der jeweiligen Kommune. Hier findest du die Links zu den entsprechenden Förderprogrammen jedes einzelnen Bundeslandes und der beteiligten Kommunen:

    Kaufprämien-Überblick über Länder und Kommunen

    Mit dem Kauf eines E-Lastenfahrrads erhältst du nicht nur eine Förderung, sondern entscheidest dich auch für ein nachhaltigeres Fortbewegungsmittel.
    Mit dem Kauf eines E-Lastenfahrrads erhältst du nicht nur eine Förderung, sondern entscheidest dich auch für ein nachhaltigeres Fortbewegungsmittel.
    (Foto: CC0 / Pixabay / dmncwndrlch)

    Da die meisten Länder und Kommunen ihre Förderprogramme jährlich neu vergeben, kann es zu Änderungen kommen. Fördert deine Stadt den Kauf von E-Lastenfahrrädern für die private Nutzung bisher nicht, lohnt es sich, einmal bei der jeweiligen Kommune nachzufragen. Möglicherweise bietet deine Kommune im nächsten Jahr ein Förderprogramm an. Beim Kaufprämien-Überblick von Cargobike findest du alle aktuellen Kaufprämien für E-Lastenfahrräder der Länder und Kommunen im Überblick.

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    Überarbeitet von Nora Braatz

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