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Elektrosmog: So gehst du mit der Strahlung im Alltag um

Elektrosmog
Foto: CC0 / Pixabay / music4life

Elektrosmog ist umstritten: Die einen fürchten ihn, die anderen machen sich überhaupt keine Sorgen. Doch was ist Elektrosmog genau und wie gefährlich ist er wirklich? Wir erklären die Hintergründe.

Elektrosmog ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Diese Felder gehen zum Beispiel von Elektrogeräten aus. Wissenschaftler unterscheiden zwei Arten:

  • Hochfrequente elektromagnetische Felder kommen zum Beispiel in der Nähe von Sendeantennen, schnurlosen Telefonen und WLAN-Routern vor. Die Felder sind gekennzeichnet durch eine Schwingung von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz.
  • Niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstehen überall dort, wo Strom fließt. Zum Beispiel bei Kabeln, an Hochspannungsleitungen und an Elektrogeräten. Die Schwingung dieser Strahlung liegt zwischen 1 Hertz und 9 Kilohertz.

Wenn von Elektrosmog die Rede ist, werden meist alle denkbaren Strahlungsarten in einen Topf geworfen: Radioaktive Strahlung, Röntgenstrahlung, Infrarot, Mikrowellenstrahlung und Radiowellen. Die Strahlen unterscheiden sich aber in ihrer Wellenlänge und Wellenhöhe (Amplitude) und sind daher auch unterschiedlich gefährlich.

Die Wellenlänge von ganz normalem Licht (ungefährlich) liegt zum Beispiel zwischen der gefährlichen Röntgenstrahlung und Mikrowellenstrahlung. Die öffentliche Diskussion über Elektrosmog dreht sich um die Frage, welche dieser Strahlungen gesundheitsschädlich ist.

Ist Elektrosmog gefährlich? Hintergründe zur Gefahr der Strahlung

Elektrosmog ist noch nicht abschließend erforscht.
Elektrosmog ist noch nicht abschließend erforscht. (Foto: CC0 / Pixabay / IndiraFoto)

Laut dem Umweltbundesamt gehen bei sachgemäßem Umgang mit sämtlichen Geräten keine gesundheitlichen Gefahren von Elektrosmog aus. Allerdings empfiehlt die Behörde, Elektrosmog nach Möglichkeit zu meiden, um noch nicht abschließend erforschten Gefahren vorzubeugen.

Die Strahlung von üblichen Haushaltsgeräten ist nach aktuellem Wissensstand zu gering ist, um Gesundheitsschäden auszulösen. Eine Gefahr besteht bei herkömmlichen Haushaltsgeräten also nicht. Für Anlagen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, gibt es entsprechende Grenzwerte. Dies betrifft zum Beispiel Arbeiter in Atomkraftanlagen.

Menschen, die mit Kopfschmerzen oder ähnlichen Symptomen auf entsprechende Felder reagieren (obwohl wissenschaftlich kein Zusammenhang zwischen der Strahlung und dem Symptom bekannt ist), werden als elektrosensibel bezeichnet. Darüber hinaus können auch Herzschrittmacher auf die Strahlung reagieren.

Elektrosmog: Grenzwerte beschränken Strahlung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) reguliert, wie viel Elektrosmog von bestimmten Anlagen ausgehen darf, zum Beispiel von Stromleitungen. Dadurch sollen gesundheitliche Gefahren ausgeschlossen werden. Seit 2013 gilt die aktualisierte Fassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (PDF), in der unter anderem Grenzwerte für den Ausstoß von Elektrosmog festgeschrieben sind.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz schützen die auf Grenzwerte für Elektrosmog auch bei dauerhaftem Einwirken der Strahlung auf den Körper vor Gesundheitsschäden. Die Behörde stellt in einer Tabelle verschiedene Grenz- und Referenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder auf, zum Beispiel für Handys und schnurlose Festnetztelefone.

Elektrosmog von der Mikrowelle – was ist dran am Gerücht?

Je weiter du dich von der Mikrowelle entfernst, desto weniger Elektrosmog erreicht dich.
Je weiter du dich von der Mikrowelle entfernst, desto weniger Elektrosmog erreicht dich. (Foto: CC0 / Pixabay / PublicDomainPictures)

Besonders oft diskutiert wird das Thema Elektrosmog im Zusammenhang mit der Mikrowelle. Sie nutzt elektromagnetische Felder, um Lebensmittel zu erwärmen. Das Feld wird also ganz bewusst erzeugt. Da intakte Mikrowellen abgeschirmt sind, kannst du sie jedoch laut Bundesumweltamt ohne Bedenken verwenden. Einen gewissen Abstand zur Mikrowelle empfiehlt das Bundesumweltamt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes für Kinder.

Hintergrund: Die Strahlen der Mikrowellen sind deutlich länger als die von normalem Licht und deshalb energieärmer. Es handelt sich um nicht-ionisierende Strahlung, die aus diesem Grund auch keine Schäden an Molekühlen anrichten können.

Dr. Mai Thi Nguyen-Kim erklärt im Video, warum von einer Mikrowelle keine Gefahr ausgeht:

Elektrosmog rund um das Handy

Telefonieren mit dem Handy verursacht Elektrosmog.
Telefonieren mit dem Handy verursacht Elektrosmog. (Foto: CC0 / Pixabay / Didgeman)

Neben der Mikrowelle ist das Handy ein typisches Objekt, das wegen seiner Strahlung immer wieder in der Kritik steht. Nachweislich erwärmt sich das Gehirn bei einem Telefonat mit dem Handy, wie die Uniklinik RWTH Aachen beschreibt (Video). Ob diese Erwärmung schädlich ist, bezeichnet die Uniklinik als „fraglich“. Um die Handynutzer vor diesem Effekt zu schützen, hat die EU einen Empfehlung von höchstens 2 Watt pro Kilo für die Spezifische Absorptionsrate (SAR) festgelegt. Der SAR-Wert vom Fairphone 2 liegt beispielsweise bei 0,288 / 0,426 W/Kg (Kopf/Körper).

Elektrosmog – wie gehe ich damit um?

  • Schalte Elektrogeräte vollständig ab, wenn du sie nicht nutzt: Im Stand-by-Modus fließt Strom, der zum einen verschwendet ist und zum anderen unnötige elektromagnetische Strahlung entstehen lässt.
  • Platziere Elektrogeräte, insbesondere stärker strahlende Geräte wie WLAN-Router, Handy oder Basis-Station des Telefons an Orten, an denen du dich nicht lange und regelmäßig aufhältst. Mit größerem Abstand zu einem solchen Gerät kommt weniger Strahlung bei dir an. Im Kinderzimmer und im Schlafzimmer haben diese Geräte nichts zu suchen.
  • Das Bundesumweltamt empfiehlt, nur bei gutem Empfang mit dem Handy zu telefonieren und ein Headset zu verwenden, sodass das Gerät einen möglichst großen Abstand zu deinem Kopf hat.
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz rät von „Abschirmmatten“ ab, die angeblich den Elektrosmog fern halten sollen. Die Wirksamkeit solcher Matten hält das Bundesamt für fraglich.

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