Dämmung, Heizungstausch oder neue Fenster: Für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim gibt es teils hohe staatliche Förderungen. Doch beim Antrag auf einen Sanierungszuschuss kann einiges schiefgehen. Vor allem mit formalen Fehlern verschenken Hausbesitzer:innen Geld, warnen Fachleute.
Die energetische Sanierung ist nach dem Bau eines Hauses der größte finanzielle Kraftakt für Immobilienbesitzer:innen. Der Staat hilft mit Zuschüssen, doch die wollen korrekt beantragt sein. Ärgerlich, wenn die Förderung an Formfehlern scheitert. Die Tücken stecken laut Expert:innen zum einen in den Unterlagen. Zum anderen lauern Steuerfallen.
Acht Stolpersteine, die du vermeiden solltest:
1. Zu früh mit der Maßnahme beginnen
Schon mal die Aufträge vergeben oder mit der Maßnahme beginnen, bevor der Antrag auf Zuschuss raus ist? Keine gute Idee. Denn der Förderantrag muss grundsätzlich zuerst gestellt werden, ansonsten wird der Zuschuss versagt. In diese Falle tappen nach Einschätzung von Berater:innen wie dem Dachverband der Energieberatenden GIH aber viele Eigentümer:innen. Ist der Antrag erfolgreich eingereicht, steht dem Baubeginn nichts mehr im Weg – der Beschluss muss nicht abgewartet werden.
2. Den Zuwendungsbescheid nicht gründlich lesen
Das ist fatal, weil im Dokument steht, was Immobilienbesitzende tun müssen, damit sie am Ende tatsächlich Geld bekommen. Vor allem die beschriebenen Formalia sind unbedingt einzuhalten.
„Tun Sie, was drinsteht. Vergessen Sie nichts“, mahnt Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Er empfiehlt, eine dritte Person mitlesen zu lassen. Den Zuwendungsbescheid verschicken die für die Bundesförderung zuständigen Stellen BAFA und KfW, je nachdem, bei wem man den den Förderantrag einreicht.
3. Die Frist überziehen
Der Zuwendungsbescheid hat ein Verfallsdatum. Bis dahin sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur auszuführen, sondern auch der Förderstelle nachzuweisen. Die Belege müssen fristgerecht online auf den entsprechenden Seiten von KfW oder BAFA hochgeladen werden.
Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleiben. Kommt das Sanierungsvorhaben nicht voran, beispielsweise weil Handwerker:innen oder Material fehlen, ist eine Fristverlängerung möglich. Sie muss vor Fristablauf beantragt werden.
4. Technische Mindestanforderungen außer Acht lassen
Die Bundeszuschüsse sind an die Erfüllung technischer Vorgaben geknüpft. Die stehen in den Förderbedingungen und unterscheiden sich von Maßnahme zu Maßnahme: Wärmedämmungen für die Fassade müssen zum Beispiel genau festgelegte Eigenschaften aufweisen, Heizungen definierte Energieeffizienzkriterien einhalten.
All das ist zwingend bei der Auftragsvergabe an die Handwerksbetriebe zu beachten und gilt auch, wenn man selbst das Material beschafft und verbaut. Die Spezifikationen sind für Laien oft schwer zu durchschauen. Entsprechend hoch ist die Versuchung, die Vorgaben nicht zu beachten oder in der Umsetzungsphase etwas zu verändern, etwa aus Kostengründen.
„Abweichungen vom ursprünglichen Plan und den technischen Mindestanforderungen sind zu vermeiden“, warnt Verbraucherschützer Brandis. „Sonst ist die Förderung in Gefahr.“ Wer mit Energieeffizienzberater:innen zusammenarbeiten, sollten mögliche Änderungen vorab mit ihnen besprechen.
5. Optimieren alter Heizungen
Für sie existiert eine Altersgrenze. „Für Geräte, die älter als zwanzig Jahre sind, gibt es keine Optimierung“, sagt GIH-Vorstandsmitglied Gerhard Holzapfel. Bedeutet aber auch: Es gibt keine Förderung – Besitzer:innen solcher Heizungen können sich die Antragstellung also sparen.
6. Doppelte Förderung nutzen wollen
Die staatlichen Zuschüsse mitnehmen und zugleich Steuern sparen: Das funktioniert nicht. „Steuerermäßigung und Bundesförderung schließen sich gegenseitig aus“, sagt Verbraucherschützer Martin Brandis. Als Eigentümer:in muss man sich also für eines von beidem entscheiden und vorher durchrechnen, welche Variante sich finanziell mehr lohnt.
Der Steuerbonus beträgt nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200.000 Euro, also 40.000 Euro. Er wird verteilt auf drei Jahre in der Einkommensteuererklärung angesetzt. Die Bundesförderung variiert abhängig vom Vorhaben.
7. Antrag im falschen Namen
Der Steuervorteil wird ausschließlich Immobilieneigentümer:innen gewährt. Probleme tauchen an zwei Stellen auf. Erstens hat nur Anspruch auf Steuerermäßigung, wer Einkommensteuer bezahlt – „Null Steuer, null Bonus“, fasst Brandis zusammen. Der Bonus fällt maximal so hoch aus wie die gezahlte Steuer.
Zweitens profitieren ausschließlich Selbstnutzende, die noch dazu die geplante energetische Sanierung bezahlen, erklärt Jana Bauer vom BVL. Gehört den Großeltern das Haus, aber die darin wohnenden Kinder oder Enkelkinder wollen es energetisch fit machen und das auch finanzieren, wird die Steuerermäßigung dem BVL zufolge nicht gewährt.
Gleiches gilt, wenn Enkel Eigentümer:innen sind, aber Eltern oder Großeltern die Rechnungen für das Update bezahlen. Wegen der hohen Beträge sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der oder die Eigentümer:in beauftragt und bezahlt. Tipp des BVL, um sich in Familienkonstellationen die Förderung zu sichern: Nachdenken über eine Übertragung des Eigentums an diejenigen, die sanieren wollen.
8. Höchstbeträge überschreiten
Die Fördersummen pro Kalenderjahr sind gedeckelt. Wollen Hausbesitzer:innen mehrere Maßnahmen auf einmal durchziehen, ist die Grenze schnell übersprungen. Damit sie kein Geld verschenken, können sie energetische Maßnahmen auf zwei Kalenderjahre verteilen.
Fazit: Energetisch sanieren kostet viel Geld. Damit Hauseigentümer:innen möglichst keine Fehler bei der Beantragung von Zuschüssen machen, sollten sie sich helfen lassen. Anlaufstellen sind neben Verbraucherorganisationen die zugelassenen Energieberater:innen, Steuerberater:innen und Lohnsteuerhilfevereine.
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