Die Energieberatung gibt dir Tipps rund ums Energiesparen für die Wohnung und die Immobilie. Für Verbraucher:innen gibt es viele günstige Beratungen und Eigentümer:innen erhalten Förderungen.
Energieberatungen geben dir Tipps, wie du deinen Stromverbrauch reduzieren kannst. Dabei beraten sie dich zu allen möglichen Themen – von energieeffizienten Haushaltsgeräten bis zur Frage, wie du deine Heizung richtig einstellst. Wenn du mit Strom und Heizwärme maßvoll umgehst, tust du nicht nur der Umwelt etwas Gutes, sondern kannst auch Geld sparen.
Wer bietet Energieberatung an?
Diese Beratungen richten sich an alle Verbraucher:innen: Egal ob du in einer Mietwohnung lebst oder Eigentümer:in bist – du kannst auf jeden Fall davon profitieren. Hier kannst du dich beraten lassen:
- Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten unabhängige Beratungen zu vielen Themen rund ums Energiesparen an.
- Lokale Energieversorger geben dir einen ersten Überblick. Hier kannst du dich nicht nur über Stromspar-Tipps informieren, sondern auch über erneuerbare Energien und eventuelle Förderungsmöglichkeiten.
- Der Stromspar-Check – eine Aktion der Caritas – richtet sich speziell an Empfänger:innen von Sozialleistungen. Die Beratungen sind kostenlos und sollen helfen, die Rechnung für Strom und Heizung möglichst kleinzuhalten.
- Einige Gemeinden bieten ebenfalls in ihren Räumen eine Energieberatung an. Vielfach kooperieren sie mit Energieberater:innen der örtlichen Energie- und Klimaschutzagenturen. In deinem Rathaus kannst du dich über die möglichen Angebote informieren.
Für Hauseigentümer:innen ist nicht nur der Verbrauch innerhalb der Wohnung interessant, sondern auch eine Beratung zu Energiesparmöglichkeiten am Haus sowie deren staatliche Förderung. Die Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll Hauseigentümer:innen bei der Sanierung unterstützen. Das Ziel ist es, dass durch Sanierungen weniger Strom und Heizungswärme verbraucht wird, und Treibhausgase eingespart werden – langfristig will man so nahezu klimaneutral bauen.
- Die Verbraucherzentralen erstellen einen Überblick mit Empfehlungen, wie das Haus umweltgerechter saniert werden könnte. Sie prüfen den energetischen Ist-Zustand der Immobilie. Die Verbraucherzentralen erstellen aber keine Unterlagen, mit denen du eine Förderung beantragen kannst.
- Wenn du eine staatliche Förderung beanspruchen willst, musst du dich von Energie- und Klimaschutzagenturen beraten lassen. Sie erstellen eine komplette Expertise zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Hauses. Mit der Registrierung auf der BAFA-Liste hat sich der Beratende dazu verpflichtet, unabhängig zu beraten.
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Energieberatung für Mieter:innen bei den Verbraucherzentralen
(Foto: CC0/pixabay/shadowfirearts)
Besonders Mieter:innen können sich bei Fragen rund ums Energiesparen immer an die regionalen Verbraucherzentralen wenden. Der Service der Verbraucherzentralen ist flächendeckend in Deutschland und bietet die ausführlichsten Beratungen an – deshalb ist er oft die erste Anlaufstelle in Energiefragen. Anders als bei den Energieversorgern, die ihre Kunden beraten, kannst du bei den Verbraucherzentralen eine unabhängige Beratung erhalten.
- Bei einer telefonischen Beratung kann sich jeder informieren, der generelle Fragen zum Energiesparen hat.
- Auf der Website kannst du deine Fragen auch online stellen.
- Eine persönliche Beratung erhältst du in den Räumen der regionalen Verbraucherzentralen. Für eine halbstündige Beratung zahlst du 5 Euro und kannst kostenlos ein Strommessgerät ausleihen, um die „Stromfresser“ in deiner Wohnung zu identifizieren. So kannst du alte Geräte durch moderne energieeffiziente Geräte ersetzen. Anhand deiner Stromrechnung oder Schornsteinfeger-Protokollen gehen die Berater:innen individuell auf deine Situation ein.
- Beim „Basis Check“ der Verbraucherzentralen einiger Bundesländer kommt ein:e Energieberater:in zu dir nach Hause und prüft den Strom- und Wasserverbrauch oder die Heizungsanlage. Der Check dauert etwa eine Stunde und ist kostenlos. Nach dem Termin sendet das Fachpersonal dir ein Protokoll mit deren Empfehlungen zu.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Verbraucherzentralen und übernimmt auch den Großteil der Kosten für individuelle Beratungen. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist die Beratung generell kostenlos.
Für Hauseigentümer:innen: Die Haus-Energie-Checks der Verbraucherzentralen
(Foto: CC0 / Pixabay / ri)
Die erste Stelle, bei der sich Hauseigentümer:innen kostengünstig über mögliche Sanierungsmaßnahmen informieren können, ist die Verbraucherzentrale: Die folgenden Beratungen richten sich ausschließlich an Eigentümer:innen einer Immobilie. Die Beratungen durch Verbraucherzentralen fördert das BMWi. Die Leistungen sind für einkommensschwache Haushalte ebenfalls kostenlos.
- Die Verbraucherzentralen einiger Bundesländer bieten die sogenannten „Gebäude-Checks“ an (z.B. VZ Bayern, VZ Baden-Württemberg). Bei diesen prüft ein:e Berater:in den Energieverbrauch, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle. Schließlich erhältst du ein Schreiben mit den Ergebnissen und Verbesserungsvorschlägen. Der Check dauert etwa zwei Stunden und kostet 30 Euro.
Die folgenden Angebote kosten in der Regel 40 Euro – der Preis variiert aber leicht, je nach Bundesland.
- Beim „Heiz-Check“ prüft ein:e Berater:in die Heizungstechnik oder Wärmepumpen und gibt Empfehlungen zur optimalen Einstellung (nur während der Heizsaison möglich).
- Der „Solarwärme-Check“ ist für Anlagen, die Warmwasser aus Sonnenenergie gewinnen (Solarthermie; Dieser Service umfasst also keine Photovoltaik).
- Der „Detail-Check“ beschäftigt sich mit speziellen Themen, wie der Dämmung am Haus oder der Haustechnik. Hier könntest du dich beispielsweise beraten lassen, ob es sich für dich lohnen kann, Solarthermie nachzurüsten.
- Beim „Eignungs-Check Solar“ prüft ein:e Berater:in, ob sich das Hausdach für eine Solaranlage zur Stromerzeugung (Photovoltaik) eignet. Eine Ertragsrechnung wird nicht erstellt. Den Eignungs-Check gibt es bislang nur für Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern.
Energieberatung bei Energie- und Klimaschutzagenturen
(Foto: CC0 / Pixabay / MariaGodfrida)
Wenn du staatliche Förderungen in Anspruch nehmen willst, solltest du dich von Energie- und Klimaschutzagenturen beraten lassen, zum Beispiel durch das von der BAFA geförderte Beratungsprogramm: Energieberatung „Vor-Ort“.
- Der oder die Berater:in prüft in einem „Orientierungstermin“ den baulichen Ist-Zustand der Immobilie und der Heizungsanlage.
- Er oder sie empfiehlt bauliche Maßnahmen oder neue Haustechnik (z.B. Solaranlagen), um den Energieverbrauch zu senken.
- Außerdem erstellt er den individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP), auf dem die Sanierungsstrategie für ein spezielles Gebäude vermerkt ist. Solche Pläne sind Voraussetzung, um Förderkredite der KfW-Bank zu erhalten.
Zusätzlich bietet das Fachpersonal vor und während der Sanierungsmaßnahmen folgende Services an. Sie
- übernehmen die technische Fachplanung,
- unterstützen Eigentümer:innen bei der Auswahl der Maßnahmen,
- überwachen die Sanierungsarbeiten,
- weisen die Eigentümer:innen in die neue Haustechnik ein, und
- geben Tipps, wie man nach der Sanierung sinnvoll heizt und lüftet.
Achtung: Seit Mai 2014 sind Eigentümer:innen bei Vermietung und Verkauf verpflichtet, den Energieverbrauch der Immobilie nachzuweisen. Das Gebäudeenergiegesetz löst dabei die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verordnet den sogenannten Gebäudeenergieausweis. Dieser gibt die Effizienzklasse des Hauses an, ähnlich wie bei Elektrogeräten. Den Ausweis kann auch ein:e Berater:in der Energieagenturen erstellen.
Förderung für Haussanierungen
Seit 01.07.2021 kannst du Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Für jede Wohneinheit für ein Effizienzhaus – ein Standard der KfW für Niedrigenergiehäuser – gibt es bei Sanierung, Neubau oder Kauf bis zu 150.000 Euro Kredit, oder 60.000 bei Einzelmaßnahmen. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel Dämmung, der Einbau von Lüftungsanlagen, oder energieeffiziente Smart-Home-Systeme. Der Tilgungszuschuss beträgt 12,5 bis 50 Prozent, das heißt so viel von dem Kredit musst du möglicherweise nicht mehr zurückzahlen. Gasbetriebene Wärmeerzeuger, wie gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder Gas-Warmlufterzeuger werden nicht mehr gefördert.
Wichtig: Damit du Anspruch auf die Fördergelder hast, muss dein:e Energieeffizienz-Expert:in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein. Auf der Website von dena kannst du mit einer einfachen Postleitzahlsuche eine:n Expert:in im Umkreis finden.
Die Beratungskosten fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Anträge verwaltet jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bis zu 80 Prozent der Kosten können innerhalb folgender Rahmenbedingungen übernommen werden:
- maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
- maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung
Diese Förderung muss dabei direkt vom Beratenden in deren Honorar verrechnet werden, und geht nicht direkt an dich. Wichtig: Den Vertrag mit dem Energieberater/der Energieberaterin darfst du erst schließen, nachdem er oder sie beim BAFA den Antrag für die Förderung gestellt hat.
Weiterlesen auf Utopia.de:
- Brennstoffzellen-Heizung: Kosten und Förderung im Überblick
- Heizung entlüften: wenn der Heizkörper nicht warm wird – so geht’s
- Sonnenhaus: Energie sparen dank Sonnenenergie
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