Eine falsche Überweisung zurückzuholen ist unter den richtigen Umständen oft möglich. Je schneller du handelst, desto besser sind die Chancen. Hier erfährst du, welche Fehler beim Überweisen passieren können und was du dann tun solltest.
Eine falsche Überweisung ist ärgerlich und kann zum Beispiel passieren, wenn dir beim Eingeben der Daten ein Zahlendreher unterläuft. Aber auch andere Fehler können für Probleme sorgen. Häufig sind diese Gründe verantwortlich:
- ein falscher Name im Empfängerfeld
- eine falsche oder ungültige IBAN
- eine versehentliche Doppelüberweisung
- eine zu hohe überwiesene Summe
- eine fehlerhafte Lastschrift
Je nachdem, welcher Fehler im Einzelfall vorliegt, hast du bessere oder schlechtere Chancen, die Überweisung zurückholen zu können. Wir haben für dich zusammengefasst, was du jeweils unternehmen kannst.
Falsche Überweisung? Sofort handeln!
Wenn du eine falsche Überweisung zurückholen möchtest, solltest du dich so schnell wie möglich an deine Bank wenden und die Sachlage schildern. Wichtig ist dabei, dass du keine unnötige Zeit verstreichen lässt. Denn wenn das Geld erst einmal von deinem Konto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann deine Bank die Überweisung nicht mehr zurückrufen. Und das geht bei einer Inlandsüberweisung sehr schnell: Maximal einen Werktag darf eine Online-Überweisung, zum Beispiel per Banking-App, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Anspruch nehmen. Bei einer analogen Überweisung dürfen es nicht mehr als zwei Werktage sein. Oft dauert es in der Praxis aber auch weniger lange, zum Beispiell bei einer Echtzeitüberweisung.
Die Volksbanken empfehlen deshalb, im Fall einer Fehlüberweisung sofort Kontakt mit dem Kundendienst deiner Bank aufzunehmen. Ist die Überweisung noch nicht abgeschlossen, kann sie möglicherweise noch rechtzeitig gestoppt werden. Normalerweise ist dieser Vorgang gebührenpflichtig.
Wenn es bereits zu spät ist, kann deine Bank die Überweisung nicht mehr zurückholen. Sie kann sich dann aber an die Empfängerbank wenden. Diese setzt den/die Kontoinhaber:in von der falschen Übersetzung in Kenntnis und bittet um eine Rücküberweisung. Wer eine Fehlüberweisung erhalten hat, ist rechtlich dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben. Die Bank selbst dagegen muss dir Geldbeträge nicht erstatten, die du aufgrund einer Fehlüberweisung verloren hast.
Überweisung zurückholen: In diesen Fällen stehen die Chancen gut
In einigen Fällen ist es nicht schwierig, Probleme mit der Überweisung zu beheben. Laut dem Handelsblatt bestehen vor allem bei eindeutigen Fehlern gute Aussichten darauf, dass du dein Geld wiederbekommst:
- Ungültige IBAN: Wenn du aus Versehen eine IBAN eingibst, die es im System gar nicht gibt, ist offensichtlich, dass es sich um einen Fehler handelt. Entsprechend einfach ist es meist, die Überweisung zurückzuholen. Beim Online-Banking wird eine solche Überweisung oft gar nicht erst ausgeführt und dir wird eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.
- Doppelüberweisung: Auch wenn du versehentlich denselben Betrag zweimal überweist, ist der Fehler meist offensichtlich und lässt sich beheben.
- Falsche Lastschrift: Im Lastschriftverfahren kann es zum Beispiel passieren, dass von deinem Konto irrtümlich ein zu hoher Betrag eingezogen wird. Manchmal erfolgt auch eine Lastschrift, der du gar nicht per Lastschriftmandat zugestimmt hast. In beiden Fällen lässt sich der Irrtum meistens leicht nachweisen. Um einen falschen Betrag zurückzufordern, hast du acht Wochen Zeit, bei einer Lastschrift ohne Lastschriftmandat sogar 13 Monate.
Überweisung zurückholen: Wann wird es schwierig?
Schlechter stehen die Chancen nach Einschätzung des Handelsblatt bei:
- einer falschen, aber existierenden IBAN
- einer falschen Überweisungssumme
Hier handelt es sich um weniger eindeutige Fehler. Sobald das Geld in diesen Fällen dein Konto verlassen hat, kann die Bank die Überweisung nicht mehr zurückholen. Sie muss dann, wie oben schon erwähnt, in Kontakt mit der Empfängerbank treten, um das Problem zu lösen.
In diesen Fällen ist es also besonders wichtig, dass du dich so schnell wie möglich an deine Bank wendest, nachdem du einen Fehler bemerkt hast. Nur dann lässt sich der Fehler noch rechtzeitig ausbügeln.
Grundsätzlich ist es laut den Volksbanken auch bei einer Auslandsüberweisung möglich, einen Fehler geltend zu machen – also wenn der/die Empfänger:in kein deutsches Konto hat. Dabei gelten jedoch dieselben Vorbehalte wie bei einer Inlandsüberweisung: Eine schnelle Reaktionszeit ist wichtig und die Erfolgschancen sind in einigen Fällen besser als in anderen.
Wichtig: Bei Verdacht auf Betrug, zum Beispiel bei einer Lastschrift, die du nicht genehmigt hast, solltest du dich nicht nur an deine Bank wenden, sondern zusätzlich auch direkt an die Polizei.
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