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Freistellung fürs Ehrenamt: Das ist möglich

freistellung ehrenamt
Foto: CC0 / Pixabay / blickpixel

Wenn du ein Ehrenamt ausübst, kannst du dafür eine Freistellung von deinem Hauptberuf erhalten. Das hängt vor allem von der Art der freiwilligen Arbeit ab. Wir zeigen dir die Möglichkeiten.

Du kannst dich nicht nur mit, sondern auch neben deiner Arbeit engagieren. Ehrenämter leisten einen Beitrag für die Gesellschaft und das Gemeinwohl. Außerdem geben sie dir die Chance, deine Interessen zu verfolgen und dich für die Themen einzusetzen, die dir selbst wichtig sind. Je nach Tätigkeit ist dies sowohl im Homeoffice als auch durch Mithilfe vor Ort möglich.

Ob du für ein Ehrenamt eine Freistellung von der Arbeit bekommst, ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. In einigen Fällen sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, dies zu gewährleisten – sogar bezahlt. In anderen Situationen hast du keinen Anspruch darauf. Dieser Artikel erklärt, was rechtlich erlaubt ist und was du konkret machen kannst.

Wann ist eine Freistellung fürs Ehrenamt möglich?

Für ein öffentliches Ehrenamt müssen Arbeitgeber:innen in der Regel eine Freistellung gewähren.
Für ein öffentliches Ehrenamt müssen Arbeitgeber:innen in der Regel eine Freistellung gewähren.
(Foto: CC0 / Pixabay / Div_Iv)

Verbieten dürfen dir deine Arbeitgeber:innen ein Ehrenamt nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn die Tätigkeit in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht. So fasst es die Zeit zusammen. Wenn du einer ehrenamtlichen Arbeit nachgehst, ist es allerdings ratsam, dies dem/der Arbeitgeber:in mitzuteilen. Werfe hierfür einen Blick in deinen Arbeitsvertrag. Ist darin geregelt, dass du Nebentätigkeiten angeben musst? Dann solltest du das Ehrenamt mitteilen, denn diese zählen ebenso zu Nebentätigkeiten, wie bezahlte Berufe.

Eine Freistellung müssen Arbeitnehmer:innen für Ehrenämter erhalten, die dem öffentlichen Interesse dienen. Das Recht für Ausübende ist der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt zufolge in den meisten Bundesländern in der Verfassung festgehalten. In diese Kategorie fallen unter anderem:

  • Freiwillige Feuerwehr
  • Schöffen
  • Hilfs- und Rettungsdienste, wie Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk oder Malteser
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Prüfer:innen in einem Prüfungsausschuss

Die gesetzlichen Regelungen für eine Freistellung unterscheiden sich neben der ehrenamtlichen Tätigkeit ebenso zwischen den Bundesländern. Im folgenden Abschnitt findest du ein paar Beispiele. Informiere dich aber über die genauen Bestimmungen in deinem Bundesland. Das geht etwa auf den Webseiten der Länder oder direkt bei der Organisation, für die du tätig bist.

Beispiele für Freistellungen in öffentlichen Ehrenämtern

Freistellungen für oben genannte öffentlichen Ehrenämter können Einsätze im Brand- und Katastrophenschutz umfassen, Übungen und sogar Weiterbildungen. In Hessen und Bayern etwa müssen Arbeitnehmer:innen, die ehrenamtlich für die Feuerwehr tätig sind, für Ausbildungen, Einsätze und Übungen während der Arbeitszeit bezahlt freigestellt werden. Ebenso bei Notfalleinsätzen für Rettungsdienste müssen dich Arbeitgeber:innen in den beiden Bundesländern freistellen und bezahlen.

Spezielle Regelungen, die sich in den Bundesländern jedoch ebenfalls unterscheiden, gibt es für die Kinder- und Jugendarbeit. Für ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Rahmen kannst du Sonderurlaub für eine bestimmte Anzahl von Tagen bekommen. Das umfasst auch Aus- und Weiterbildungen. In vielen der Länder sind das zwölf unbezahlte Tage – so unter anderem in Sachsen. Bezahlt wird diese Freistellung beispielsweise in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern.

Gibt es auch für andere Ehrenämter eine Freistellung?

Für ein privates Ehrenamt wie im Tierheim müssen Arbeitgeber:innen dich nicht freistellen.
Für ein privates Ehrenamt wie im Tierheim müssen Arbeitgeber:innen dich nicht freistellen.
(Foto: CC0 / Pixabay / Alexas_Fotos)

Ein Ehrenamt, das nicht dem öffentlichen Interesse dient, gilt als private Tätigkeit. Ergo hast du hier keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung von deiner Arbeit. Trotzdem ist es sinnvoll, sich ebenfalls in anderen Bereichen zu engagieren. Das kann zum Beispiel für Tierschutzorganisationen, den Klimaschutz oder in Wohnheimen für Senior:innen sein.

Tipp: Es ist gleichermaßen möglich, für solche Ehrenämter eine Freistellung zu erhalten. Sprich am besten mit deinen Arbeitgeber:innen, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten sinnvoll ist. Sie dürfen in diesem Fall die Entscheidung darüber treffen.

Warum lohnt sich ein Ehrenamt?

   Mit einem Ehrenamt kannst du anderen und dir selbst helfen – auch ohne Freistellung vom Beruf.
Mit einem Ehrenamt kannst du anderen und dir selbst helfen – auch ohne Freistellung vom Beruf.
(Foto: CC0 / Pixabay / Surprising_SnapShots)

Ein Ehrenamt solltest du nicht vorrangig danach auswählen, ob du dafür eine Freistellung vom Job bekommst. Allerdings können dir solche Tätigkeiten helfen, wenn die Arbeit dich nicht erfüllt. Wenn du etwas tun möchtest, das dir persönlich wichtig ist und sinnvoll erscheint, geht das ebenfalls in einer ehrenamtlichen Beschäftigung. Gleichzeitig hilfst du damit anderen.

Die Möglichkeiten für ein Ehrenamt sind vielfältig. Du kannst dich unter anderem engagieren:

  • für die Demokratie (etwa als Wahlhelfer:in),
  • für die Gleichstellung und Anerkennung queerer Menschen,
  • gegen Rechtsradikalismus und Nazis,
  • in der Obdachlosenhilfe oder
  • als Sprachbetreuer:in für Geflüchtete bei Behördengängen.

Übrigens: Während einige ehrenamtliche Tätigkeiten wie bei der Feuerwehr oder als Schöffe die Anwesenheit vor Ort erfordern, ist heutzutage ebenso digitales Engagement möglich. So kannst du dich bequem im Homeoffice fürs Gemeinwohl einsetzen, indem du Onlinekurse gibst, Flyer entwirfst, Texte übersetzt oder Ähnliches.

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