Gasflaschen zu lagern ist dank strenger Prüfkriterien sehr sicher. In einem Regelwerk sind die Vorschriften detailliert aufgeführt. Hier erfährst du das Wichtigste zur richtigen Lagerung.
Gasflaschen richtig zu lagern ist wichtig, da es bei falscher Handhabung zu schweren Unfällen und Lebensgefahr kommen kann. Die Flaschen unterliegen strengen Sicherheitsvorgaben, weshalb das Risiko eines Unfalls generell sehr gering ist. Informiere dich dennoch über die wichtigsten Regeln, um Gasflaschen sicher aufzubewahren und Unfälle zu vermeiden.
Gasflaschen lagern: Allgemeine Hinweise
Gasflaschen werden zum Beispiel zum Grillen oder für Campingkocher verwendet. Wenn der Campingurlaub oder die Grillsaison dann vorbei sind, wird die Gasflasche gern im Keller oder in der Garage gelagert. Diese Orte sind für eine Gasflasche jedoch ungeeignet. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) informiert, dass Gasflaschen, die in geschlossenen Räumen gelagert werden, lebensgefährlich werden können.
Denn trotz Sicherheitsvorkehrungen kann es passieren, das Gas während der Lagerung austritt und in die Umgebungsluft gerät. Dann könne bereits nur ein kleiner Funke eine Explosion auslösen.
Generell gilt: Lies stets die Sicherheitshinweise auf der Gasflasche. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) rät außerdem, das Datum der Prüffrist (alle zehn bis 15 Jahre) zu überprüfen, bevor du die gelagerten Flaschen wieder in Gebrauch nimmst.
Gasflaschen lagern: Wo ist es am sichersten?
Gasflaschen solltest du nicht in geschlossenen Räumen lagern. Wähle stattdessen einen Lagerort, der idealerweise all diese Kriterien erfüllt:
- im Freien: zum Beispiel auf der Terrasse, Balkon oder im Garten.
- überdacht und gleichzeitig luftig
- auf einem festen Untergrund
- mit Abstand zu leicht brennbaren Materialien
- ohne Bodenvertiefungen: Lagere Gasflaschen nicht in der Nähe von Senken oder Schächten. Flüssiggas ist schwerer als Luft. Sollte das Gas einmal aus der Flasche austreten, dann kann es sich in einer Bodenvertiefung sammeln und bei Entzündung zu einer Explosion führen.
- geschützt vor extremer Witterung: In erster Linie schützt du damit Flaschenmaterial und Ventil, um Materialermüdung und Gasaustritt zu vermeiden.
Solltest du keinen Ort finden, der die Kriterien erfüllt, dann kannst du einen speziellen Flaschenschrank kaufen. Das ist eine einfache Konstruktion, die die Flasche draußen vor Witterung schützt und gleichzeitig luftig lagert. Wenn du keine andere Wahl hast, als die Gasflasche drinnen zu lagern, dann achte darauf, dass der Raum gut durchlüftet ist.
Was es bei der Lagerung zu beachten gibt
Wenn du einen geeigneten Lagerort für die Gasflasche gefunden hast, dann kannst du sie über einen längeren Zeitraum dort einlagern.
Um Glasflaschen zu lagern und das Unfallrisiko zu minimieren, solltest du Folgendes beachten:
- Die Flaschen sollten mit der Ventilverschlussmutter verschlossen sein. Diese liegt den Gasflaschen in der Regel bei.
- Achte darauf, dass sie mit der Sicherheitskappe abgedeckt sind.
- Die Gasflaschen müssen in jedem Fall aufrecht stehen und vor eventuellen Beschädigungen geschützt sein.
Achtung: Sollest du ein leises Zischen hören, dann entweicht Gas und die Flasche muss von Fachpersonal überprüft werden. Um sicher zu gehen, kannst du ein spezielles Prüfspray nutzen, das Blasen wirft, wenn das Ventil undicht ist.
Gesetzliche Vorgaben zur Lagerung von Gasflaschen
Die Lagerung von Gasflaschen ist gesetzlich geregelt. In einem umfangreichen Regelwerk, die Technische Regel Flüssiggas (TRF), findest du alle Informationen und Sicherheitshinweise.
Hier das Wichtigste in Kürze:
- Pro Raum darf nur eine Flüssiggasflasche (Flaschengröße bis 11 kg) in Betrieb sein.
- In einem anderen Raum desselben Hauses darf dann maximal eine weitere Flasche (Flaschengröße bis 11 kg) mit Sicherheitskappe gelagert werden.
Diese Räume sind für die Lagerung von Gasflaschen verboten:
- Flure
- Durchgänge
- Schlafräume
- Treppenhäuser
- Räume die einen Meter oder mehr unter der Geländeoberfläche (Erdgleiche) liegen. Das sind zum Beispiel Räume im Untergeschoss, Keller oder Tiefgaragen.
Beim Privatgebrauch gibt es für die Lagerung im Freien mit unbegrenztem Luftaustausch keine formellen Vorschriften. Die Gasflaschen sollten lediglich vor Diebstahl geschützt werden. Der DVFG rät außerdem, nur eine Ersatzflasche pro betriebenem Gerät vorrätig zu haben.
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