Wenn mitten in der Heizperiode die Gasheizung kaputtgeht, sorgt das für mehr als nur kalte Füße. Spätestens jetzt muss man über den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder andere nicht-fossile Heizung nachdenken. Die Fristen dafür sind zwar großzügig – doch es kann sich lohnen, den Heizungstausch zügig anzugehen.
Noch laufen in vielen Millionen Haushalten in Deutschland Gasheizungen. Entgegen mancher Darstellungen erlaubt es das sogenannte Heizungsgesetz, fast alle bestehenden Gas- und Ölheizungen noch jahrelang weiter zu nutzen – solange sie funktionieren.
Was aber tun, wenn die Gasheizung jetzt kaputtgeht?
Gasheizung kaputt? Das gilt jetzt
Grundsätzlich darf eine kaputte Gas- oder Ölheizung repariert werden. Das legt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.
Der erste Schritt ist also in den meisten Fällen der Kontakt zum Heizungsfachbetrieb.
Die Fachleute müssen prüfen: Lässt sich die Heizung mit vertretbarem Aufwand reparieren? Wenn ja: Glück gehabt. Jetzt musst du nur noch hoffen, dass etwaige Ersatzteile und ein Reparaturtermin schnell verfügbar sind. Warum sich ein Heizungstausch auch in diesem Fall lohnen kann, liest du weiter unten.
Wenn der Fachbetrieb feststellt, dass man die Heizung nicht mehr reparieren kann oder eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, musst du prinzipiell auf eine Heizung umsteigen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt. Dafür hast du mehrere Möglichkeiten. Auf der Seite der Bundesregierung heißt es:
„Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.“
Was bedeutet das im Detail?
„Heizungshavarie“: Wenn keine Reparatur mehr möglich ist
Um die Regelungen im Detail nachzuvollziehen, muss man wissen: Die Vorgaben des Heizungsgesetzes sind an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese muss bei Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2026 vorliegen, bei kleineren Kommunen bis Mitte 2028.
Was bedeutet das für deine kaputte Heizung? Solange deine Gemeinde ihre Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen hat, darfst du jetzt noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen – aber nur unter bestimmten Auflagen. Alternativ erlaubt ist natürlich jede Heizung, die schon jetzt die 65-Prozent-Regel erfüllt. Hat deine Kommune schon einen Wärmeplan, ist nur noch eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie erlaubt. Das ist im Wesentlichen:
- ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
- eine Wärmepumpe
- eine Stromdirektheizung (außer in Hamburg)
- eine Hybridheizung, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt (z.B. eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung oder Solarthermie und Gasheizung)
- eine Solarthermie – bzw. eine entsprechende Hybridheizung, denn nur in seltenen Fällen kann sie den Wärmebedarf ganz decken
- unter bestimmten Voraussetzungen eine wasserstofffähige Gasheizung (“H2-ready“)
- eine Biomasseheizung (z.B. Holzpellets)
- eine Gasheizung, die nachweislich zu mindestens 65 Prozent „grüne“ Gase nutzt, d.h. Biogas oder Wasserstoff
👉 Bei einer irreparabel kaputten Gasheizung hast du (noch) die Möglichkeit, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren eine gebrauchte Gasheizung oder eine Miet-Gasheizung zu installieren. Für Gas-Etagenheizungen gilt sogar eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren. Dein Heizungsfachbetrieb kann oft mit solchen Übergangsheizungen weiterhelfen, in manchen Fällen auch die örtlichen Stadtwerke.
Nach der Frist musst du aber auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigen oder deine Gasheizung zu mindestens 65 Prozent mit grünem Gas betreiben.
Da es im Fall einer kaputten Heizung oft schnell gehen muss, kannst du mit dieser Übergangsregelung etwas Zeit gewinnen, um die passende klimafreundliche Heizung zu finden oder vorab nötige Sanierungen vorzunehmen.
👉 Wichtig: Wenn du dich jetzt noch für eine neue fossile Heizung entscheidest, gibt es erstens vorab eine Beratungspflicht. Denn du gehst damit ein finanzielles Risiko ein. Zweitens müssen Gasheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Wasserstoff nutzen (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040, 100 Prozent 2045).
Sonderfälle: Wann eine neue Gasheizung noch erlaubt ist
Folgende Ausnahmen und Sonderfälle solltest du kennen:
- Du hast bereits eine Zusage und einen Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber, der besagt, dass dein Haus innerhalb von höchstens zehn Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen wird. Dann kannst du bis dahin noch eine neue Gasheizung einbauen und betreiben.
- Es gibt für deine Adresse bereits einen offiziellen Fahrplan für ein Wasserstoffnetz – dann kann „eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung noch bis zur Umstellung auf Wasserstoff mit 100 Prozent Erdgas betrieben werden.“ So steht es auf der von Wirtschaftsministerium betriebenen Seite energiewechsel.de.
In welchen Fällen du jetzt schon deine Heizung tauschen musst
Es gibt seltene Fälle, in denen du jetzt bereits zu einem Heizungstausch gezwungen bist – auch dann, wenn deine Heizung nicht kaputt ist:
- In deinem Haus läuft noch eine Öl- oder Gasheizung, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurde. Das gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel oder Heizungen mit weniger als 4 kW Leistung.
- Deine Öl- oder Gasheizung ist über 30 Jahre alt. Das gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel oder Heizungen mit weniger als 4 kW Leistung.
- Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, darf man schon seit Ende 2024 nicht mehr nutzen – es sei denn, sie wurden so nachgerüstet, dass sie die Kohlenmonoxid- und Staubgrenzwerte einhalten. Mehr dazu: Heizen mit Holz: Hält mein Ofen die neuen Grenzwerte ein?
- Offene Kamine dürfen laut Gesetz nur „gelegentlich“ genutzt werden, also nicht als Hauptheizung.
Kaputte Gasheizung: Gelegenheit nutzen
Wenn die Heizung irreparabel kaputtgeht, ist das mindestens ärgerlich. Von einem Tag auf den anderen eine ganz andere Heizung einzubauen, ist kaum möglich, vor allem im Winter. Die Übergangslösung, für eine begrenzte Zeit eine gebrauchte oder gemietete Gasheizung zu nutzen, kann dann hilfreich sein.
👉 Doch jetzt gilt es, die Gelegenheit zu nutzen und den langfristigen Heizungstausch vorzubereiten. Spätestens Mitte 2028 sollte klar sein, ob ein Fernwärmeanschluss an deinem Wohnort möglich wird. In ländlichen Regionen allerdings ist das eher unwahrscheinlich. Ein Anschluss an ein Wasserstoffnetz ist in den allermeisten Regionen Deutschlands unrealistisch.
Eine Energieberatung kann dann helfen, die beste klimaschonende Heizungsoption zu finden und auch wichtige Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren. Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe etwa kann es sinnvoll sein, vorab in bessere Dämmung oder neue Fenster zu investieren. Dann braucht die Wärmepumpe hinterher eine geringere Leistung und ist günstiger.
Beachte: Fast alle Fachleute raten davon ab, jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen – zumindest ohne Aussicht auf Fernwärme- oder Wasserstoffanschluss. Denn das Heizen mit Gas ist nicht nur klimaschädlich, sondern wird absehbar auch sehr teuer werden. Dafür sorgt schon alleine der steigende CO2-Preis, der sich in den kommenden Jahren vervielfachen könnte. Die vorgeschriebene Beimischung von Biomethan oder Wasserstoff kostet ebenfalls. Zudem werden die Gasnetzentgelte steigen.
Warum sich der Heizungstausch oft heute schon rechnet
Die Aussicht auf steigende Kosten kann auch heute schon den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung lohnend machen – auch, wenn die alte Gas- oder Ölheizung nicht kaputt ist oder noch repariert werden kann. Gerade bei älteren Heizungen ist es ratsam, sich jetzt auf den Tausch vorzubereiten.
👉 Ältere Heizungen verbrauchen oft unnötig viel Brennstoff und verursachen damit hohe Heizkosten. Die Förderung für eine neue Heizung – etwa eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie-Hybridheizung – ist derzeit (noch) großzügig und kann zwischen 30 und 70 Prozent der Investitionskosten abdecken.