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Gebrauchte Dinge verkaufen: So sicherst du dich als Verkäufer:in ab

gebrauchte Dinge verkaufen
Foto: CC0 / Pixabay / OleksandrPidvalnyi

Gebrauchte Dinge zu verkaufen, hilft dem nachhaltigen Konsum. Doch es gibt dabei rechtliche Hinweise zu beachten, damit du als Verkäufer:in eine Haftung vorbeugen und Enttäuschungen ausschließen kannst.

Wenn du Dinge nicht mehr gebrauchen kannst, heißt dies nicht gleichzeitig, dass nicht andere nach genau diesem Gegenstand suchen. Du kannst beispielsweise ausrangierte Kleidung, gelesene Bücher oder dein altes Handy auf den unterschiedlichsten Online-Plattformen verkaufen.

Indem du diese Sachen im Verkauf weitergibst, verlängerst du die Lebensdauer der Waren und leistet deinen Beitrag dazu, Abfall zu vermeiden. Ganz im Sinne der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Um Enttäuschungen, Probleme oder Haftung auszuschließen, gibt es jedoch auch rechtliche Dinge, die du beachten solltest. Wir klären dich auf, wie du dich als Verkäufer:in absicherst. 

Verkäufer:innen haften für Mängel – auch bei gebrauchten Dingen

Gebrauchte Dinge zu verkaufen hilft gegen die Abfallberge.
Gebrauchte Dinge zu verkaufen hilft gegen die Abfallberge.
(Foto: CC0 / Pixabay / congerdesign)

Bei dem Verkauf von deinen ausrangierten Dingen ist vor allem Offenheit und Ehrlichkeit gefragt. Nur so kannst du eine vertrauensvolle Basis schaffen, bei der die Interessent:innen gerne bei dir kaufen. Gehe deshalb mit Gebrauchsspuren oder Defekten offen um. Weise schon in deinem Angebotstext auf solche Mängel hin. Es sind immerhin benutze Dinge und gewisse Gebrauchsspuren sind zu erwarten. Indem du transparent damit umgehst, beugst du möglichen Enttäuschungen vor.

Gleichzeitig gibt es ein paar rechtliche Hinweise, die du beachten solltest:

Auch für Privatpersonen gelten grundsätzlich einmal die Rechte und Pflichten rund um den Kaufvertrag. Diese regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB ab Paragraf 433).

Diese Regeln gelten für Sachmängel:

  • Als Verkäufer:in bist du grundsätzlich für Sachmängel haftbar (Paragraf 434).
  • Aber, von dieser bestehenden Haftung kannst du dich durch einen Haftungsausschluss befreien. Dies solltest du schon klar mit rechtlich sicheren Formulierungen in dem Angebotstext hineinschreiben.

Stiftung Warentest weist darauf hin, dass ohne solche rechtlich sicheren Klauseln, unter Umständen die gesetzliche Gewährleistungsfrist gelten kann. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum beträgt in Deutschland die Frist ein Jahr für den Verkauf von gebrauchten Waren. Das bedeutet, du musst unter Umständen die Ware zurücknehmen und das Geld erstatten.

Achtung! Beweislastumkehr: Innerhalb der ersten sechs Monate hat die Person, die verkaufte, zu beweisen, dass die Ware beanstandungsfrei war. Danach liegt es bei dem oder der Käufer:in zu beweisen, dass der Mängel schon beim Kauf bestand. 

Formulierungen für den Haftungsausschluss

Wenn du gebrauchte Dinge verkaufst, dann kommt es auf die rechtliche Formulierung an.
Wenn du gebrauchte Dinge verkaufst, dann kommt es auf die rechtliche Formulierung an.
(Foto: CC0 / Pixabay / CQF-avocat)

Auch wenn du offen mit den bestehenden Mängeln umgehst, kann es trotzdem zu Beschwerden und Regressforderungen kommen. Davor kannst du dich schützen, indem du die Haftung ausschließt. Dafür reicht es nicht nur darauf hinzuweisen, dass dies ein „Privatverkauf“ ist oder „gekauft wie gesehen!“ in den Text zu schreiben.

Als rechtlich sichere Formulierung für den Haftungsausschluss empfehlen Juristin:innen folgende Klauseln in Kombination:

  • Sachmangelklausel: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ 
  • Schadensersatzklausel: „Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“

Bei dem zweiten Teil kommt es auf die genaue Formulierung an, da ansonsten laut BGB, Paragraf 309 Nr. 7 ein Haftungsausschluss unter Umständen unwirksam sein kann.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Formulierung zum Haftungsausschluss:

  • „Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen.“

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Gewährleistungsausschlüsse mitunter als Geschäftsbedingungen (AGB) ausgelegt werden können.

Wenn du kurz hintereinander mehr als zweimal auf Wiederverkaufsplattformen Dinge mit gleichlautenden Gewährleistungsklauseln anbietest, könnten sie als AGBs aufgefasst werden. Damit müsste dein Angebotstext auch noch die strengeren Anforderungen des AGB-Rechts (BGB Paragraf 305) erfüllen. So ist unter anderem ein Haftungsausschluss für grobes Verschulden oder Fahrlässigkeit, nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht möglich. Das sind zum Beispiel bestehende Mängel, die du nicht wahr genommen hast, wie ein angebrochener Schalter oder ein versteckter Riss in der Kleidung.

Mängel, die vor dem Verkauf bestanden

Gebrauchte Dinge verkaufen anstatt wegzuwerfen ist nachhaltiger.
Gebrauchte Dinge verkaufen anstatt wegzuwerfen ist nachhaltiger.
(Foto: CC0 / Pixabay / anaterate)

Sind die Dinge, die du verkaufen möchtest nicht mehr ganz fehlerfrei oder haben Abnutzungsspuren, dann mach das bereits vor dem Verkauf deutlich. 

In deinen Angebotstext solltest du so genau wie möglich den Gegenstand beschreiben sowie auch die Gebrauchsspuren und Mängel auflisten. Am besten kannst du solche bestehenden Mängel mit Fotos dokumentieren. Meisten kannst du mehrere Bilder auf den Plattformen hochladen.

Auf Trödelmärkten haben die Interessent:innen die Möglichkeit, sich die Waren anzuschauen. Bei Secondhand-Plattformen sind sie auf deine Beschreibung angewiesen. Anhand deiner Beschreibung müssen sie entscheiden, ob sie beispielsweise der Kratzer, die ausgebleichte Farbe oder der lose Knopf stört. Das sind alles Dinge, auf die Käufer:innen ein Recht haben, sie vor dem Kauf zu wissen. Denn vor Beanstandungen zu bestehenden Mängeln kann dich auch der Haftungsausschluss nicht schützen.

Ein Beispiel:

Du verkaufst ein gebrauchtes Fahrrad. Du weißt, dass sich ein Gang nur schwer einlegen lässt. Das musst du in dem Verkaufstext schreiben. Mit der richtigen Klausel schließt du so eine Haftung aus. 

Du hast nun das Rad verkauft und bei der ersten Radtour platzt der Reifen. Der Haftungsausschluss schützt dich vor möglichen Gewährleistungsansprüchen durch den geplatzten Reifen. Es sei denn, du wusstest vorher, dass der Reifen spröde ist und du hast diesen Mangel „arglistig“ verschwiegen.

Wie gehst du vor, um sicher gebrauchte Dinge zu verkaufen?

Mit dieser Liste kannst du deine gebrauchten Dinge sicher und vor allem ehrlich verkaufen:

  1. Erstelle detaillierte Beschreibungen der gebrauchten Dinge, die du verkaufen möchtest, einschließlich Zustand, Maße, Farbe.
  2. Sei ehrlich und transparent über den Zustand der gebrauchten Dinge, um Beschwerden zu vermeiden.
  3. Mach klare und hochwertige Fotos von den gebrauchten Dingen, um den Interessent:innen einen genauen Eindruck zu vermitteln.
  4. Setze einen angemessenen Preis für die Waren fest, basierend auf ihrem Zustand und dem aktuellen Marktwert.
  5. Füge eine der empfohlenen Klausen für den Haftungsausschluss in deinen Angebotstext ein.
  6. Verwende vertrauenswürdige Plattformen oder lokale Online-Marktplätze, um deine gebrauchten Dinge online zu verkaufen.
  7. Speichere dir alle E-Mails oder Nachrichten auf Messengerdiensten rundum den Verkauf ab. So hast du im Falle einer späteren Beanstandung die Beweise zur Hand.
  8.  Wähle einen versicherten Versand, um sicherzustellen, dass die Waren bei den online Käufer:innen ankommen und im Fall von Beschädigungen oder Verlusten versichert sind.

In folgenden Ratgebern findest du praktische Tipps, um gebrauchte Dinge zu verkaufen: 

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