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Gewährleistungsfrist: So bekommst du bei kaputter Ware Geld zurück

gewährleistungsfrist
Foto: CC0 / Pixabay / MabelAmber

Die Gewährleistungsfrist ist wichtig, wenn du nach einem Kauf kaputte Ware zu bemängeln hast. Wofür sie gilt und wie du am besten vorgehst, erfährst du hier.

Die Freude über einen neuen Kauf kann ziemlich getrübt werden, wenn du feststellst, dass die Ware kaputt ist. Aber du kannst dank des Gewährleistungsrechts verlangen, dass der Fehler beseitigt wird. Wichtig dabei ist jedoch, dass du auf die Gewährleistungsfrist achtest.

Gewährleistung vs. Garantie

Funktioniert eine Ware nicht wie sie soll, kannst du sie innerhalb der Gewährleistungsfrist reklamieren.
Funktioniert eine Ware nicht wie sie soll, kannst du sie innerhalb der Gewährleistungsfrist reklamieren.
(Foto: CC0 / Pixabay / Engin_Akyurt)

Die gesetzliche Gewährleistung legt die Pflichten von Verkäufer:innen fest, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Grundsätzlich hast du nach einem Kauf innerhalb der Gewährleistungsfrist damit das Recht zu verlangen, dass der Mangel behoben wird. Das Gewährleistungsrecht gilt europaweit für alle im Laden und online gekauften Waren, aber auch für digitale Produkte wie zum Beispiel E-Books. 

Bei der Reklamation mangelhafter Ware kannst du laut §437 BGB Folgendes verlangen:

  • Nacherfüllung: Du bekommst die Ware gegen ein unbeschädigtes Exemplar ersetzt.
  • Rücktritt vom Kauf: Du gibst die Ware zurück und verlangst dein Geld zurück.
  • Preisminderung: Du behältst die Ware zu einem verminderten Preis. 
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen: Du bekommst weitere Kosten zusätzlich zum Kaufpreis erstattet, wenn der oder die Verkäufer:in den Mangel zu vertreten hat. Dazu gehören beispielsweise Reparaturkosten, die angefallen sind, weil das Auto beim Kauf schon mangelhaft oder das Handy kaputt war. 

Eine Garantie können Hersteller:innen und Händler:innen zusätzlich freiwillig geben und dabei Dauer und Bedingungen selbst bestimmen.

Gewährleistung: Vorgehen bei mangelhafter Ware

Wichtig ist nach §442 BGB, dass du vom Mangel der Ware zum Zeitpunkt des Kaufes noch nichts wusstest. 

  • Zunächst kannst du eine Nacherfüllung verlangen. Zusatzkosten, beispielsweise für Versand, hat der oder die Verkäufer:in zu tragen. Du darfst entscheiden, ob die von dir gekaufte Ware ersetzt oder (wenn möglich) repariert werden soll.
  • Ist die Reparatur zweimal gescheitert oder bei Ersatz auch die neue Ware fehlerhaft, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen, oder die fehlerhafte Ware behalten und eine Preisminderung verlangen. 
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, aus Beweisgründen dem Händler eine Frist für die Nacherfüllung zu setzen. Denn wenn diese verweigert oder die angemessene Frist überschritten wird, kannst du ebenfalls dein Geld zurückverlangen.
  • Es kommt auch darauf an, wie schwerwiegend der Mangel ist. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt nämlich ausgeschlossen – du musst mit dem Fehler leben und kannst nur eine Preisminderung verlangen. 
  • Außerdem solltest du auf dein Gewährleistungsrecht bestehen und keine Kulanzlösung des Händlers akzeptieren, weil dieser damit den Mangel nicht anerkennt. Bei weiteren Mängeln nach Reparatur oder Ersatz wird es dann schwierig, dein Geld zurückzubekommen.

Gewährleistungsfrist beachten

Die gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist beträgt laut Verbraucherzentrale nach dem Erhalt des Produkts zwei Jahre. Bei Mängeln, die kurz vor Ablauf der Frist auftreten, ist es wichtig, sie gleich zu melden, damit sie noch in den Zeitraum fallen. 

Fällt der Mangel innerhalb eines Jahres auf, ist der der die Verkäufer:in in der Beweispflicht und es wird davon ausgegangen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Nach einem Jahr bist du dafür verantwortlich zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war und die Ware nicht erst von dir beschädigt wurde. Das kannst du meist schon dadurch zeigen, dass du die Ware ordnungsgemäß verwendet hast und der Mangel so nicht von dir stammen kann. Lehnen Händler:innen trotzdem ab, kann nur ein Gutachten eines oder einer Sachverständigen helfen.

Lass dir Zusicherungen von Händler:innen immer schriftlich geben und Zahlungen quittieren. 

Reklamation von Lebensmitteln

Auch bei Lebensmitteln kannst du Sachmängel reklamieren.
Auch bei Lebensmitteln kannst du Sachmängel reklamieren.
(Foto: CC0 / Pixabay / kinkates)

Auch bei Lebensmitteln können Sachmängel laut § 434 BGB bestehen. Ein Sachmangel wäre zum Beispiel, wenn ein Lebensmittel verdorben ist oder weniger Inhalt enthalten ist, als auf der Verpackung steht. Die mangelhafte Ware solltest du direkt im Supermarkt reklamieren. Dann muss dir die Ware durch ein unbeschädigtes Exemplar ersetzt oder der Preis zurückerstattet werden. Wichtig ist, dass du den Kassenbon als Beweis für deinen Kauf behältst, falls dir der Mangel erst zuhause auffällt. Du kannst dich aber auch an die zuständigen Behörden oder den Hersteller des Produkts wenden. 

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