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Grillen auf dem Balkon: Wann ist es erlaubt?

grillen Balkon
Foto: CC0 / Pixabay / Pexels

Ist Grillen auf dem Balkon immer erlaubt und unterliegt es dabei bestimmten Einschränkungen? Welche Gesetze es dazu gibt und worauf du achten solltest.

Auf die Frage, wann Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, geben die Gesetze keine eindeutige Antwort. Denn es gibt kein Gesetz, das Grillen auf dem Balkon in Deutschland grundsätzlich verbietet.

Damit stünde einem Grillabend eigentlich nichts im Wege – wenn da nicht Rauch, Gerüche oder laute Unterhaltungen und andere Geräusche wären, die Nachbar:innen stören könnten. Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, hängt also stark von der jeweiligen Situation ab. Sind deine Nachbar:innen auch Grillfans oder habt ihr allgemein ein rücksichtsvolles Miteinander in der Hausgemeinschaft, dann sind Grillabende wahrscheinlich weniger ein Problem.

Grillen auf dem Balkon: Rechtliche Grundlagen

Rauch und Gerüche durch das Grillen auf dem Balkon dürfen nicht die Nachbar:innen stören.
Rauch und Gerüche durch das Grillen auf dem Balkon dürfen nicht die Nachbar:innen stören.
(Foto: CC0 / Pixabay / tookapic)

Auch, wenn es für das Grillen auf dem Balkon kein allgemeines Gesetz gibt, befand zum Beispiel das Landesgericht München im Jahr 2004, dass im Sommer Grillen im Garten erlaubt sein muss. Allerdings schränkt das Urteil ein, dass dadurch für die Nachbar:innen keine unwesentliche Beeinträchtigung entstehen darf.

Es geht also darum, was für die Nachbar:innen zumutbar ist und wo die Grenze zur Belästigung liegt. Dazu sagen diese Gesetze folgendes:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB: Paragraf 906 Abschnitt 1 erläutert, dass sich Nachbar:innen nicht über Gerüche, Rauch oder Geräusche beschweren können, wenn keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Zur Frage, wann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, verweist der Paragraf auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
  • Nachbarschaftsgesetz oder Nachbarrecht: Neben den bundesweiten Regelungen im BGB gelten zusätzlich auch Regelungen der einzelnen Bundesländer. Mitunter können hier die Verordnungen je Bundesland unterschiedlich ausfallen. Zum Beispiel verweisen die Nachbarrechte von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg auf die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze. Laut diesen darf der Rauch nicht in die benachbarte Wohnung ziehen. Bei Verstößen kann ein Bußgeldbescheid erfolgen.

    Zusätzlich befassen sich auch noch Gerichtsurteile mit der Frage, wann Grillen auf dem Balkon akzeptabel ist. Allerdings kommen die Gerichte dabei zu unterschiedlichen Auffassungen, sodass sich auch aus diesen Urteilen keine einheitliche Regel ableiten lässt:

    • Das Landesgericht Bonn befürwortet einmal im Monat auf dem Balkon oder Terrasse zu grillen, allerdings nur im Zeitraum von April bis September. Die Nachbar:innen sollen 48 Stunden vorher über den geplanten Grillabend informiert werden.
    • Das Landgericht Stuttgart dagegen billigt im Jahr insgesamt nur drei Grillabende auf der Terrasse oder insgesamt sechs Stunden. 
    • Gerichte in Hamburg und Düsseldorf sprachen ein komplettes Verbot für den Holzkohlegrill aus. Das gilt in dem Düsseldorfer Urteil auch, wenn die Eigentümer:innen-Versammlung einstimmig eine Erlaubnis erteilte. Dagegen haben diese beiden Gerichte gegen einen Elektrogrill oder Lavastein-Gasgrill nichts einzuwenden.

    Grillen auf dem Balkon: Das solltest du beachten

    In feuerfesten Schalen grillen verhindert Gerüche und ist zudem gesünder.
    In feuerfesten Schalen grillen verhindert Gerüche und ist zudem gesünder.
    (Foto: CC0 / Pixabay / RitaE)

    Es ist sinnvoll, sich vor dem geplanten Grillen auf dem Balkon erst einmal die Hausordnung oder den Mietvertrag anzusehen. Oftmals gibt es hier schon Regelungen, die das Grillen betreffen. Das kann ein generelles Grillverbot sein oder bestimmte Regelungen, die das Grillen einschränken. Mit dem Unterschreiben des Mietvertrages erklärst du dich dazu bereit, dich an diese Verbote zu halten. Missachtest du sie, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Vertrages.

    Damit du ohne Ärger grillen kannst, denke zudem an deine Mitbewohner:innen im Haus. Sprich sie möglichst rechtzeitig vorher darauf an und frage nach, ob für sie ein Grillabend auf dem Balkon grundsätzlich akzeptabel ist.

    Auf jeden Fall gelten für das Grillen auf dem Balkon auch die allgemeinen Ruhezeiten. Nach 22 Uhr solltest du das Grillfest dementsprechend nach drinnen verlegen und auf eine angemessene Geräuschkulisse achten.

    Auch die Gerüche vom Grill können für andere Menschen störend sein. Würzige Marinaden oder Fette und Öle, die auf dem Grill verdampfen, sind keine willkommenen Gerüche. Außerdem entstehen dabei krebserregende Substanzen, wie die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Öko-Test rät unter anderem, die Fette in feuerfesten Schalen aufzufangen, bevor sie ins Feuer tropfen können. Ein anderer Tipp, um Rauch zu vermeiden, ist ein Anzündkamin. Der Metallzylinder hält Ruß und Feinstaub zurück, wenn du den Grill anzündest. Weitere Tipps, um nicht nur rücksichtsvoll, sondern auch nachhaltig und gesund zu grillen, bekommst du hier: Nachhaltig grillen – so geht’s: 10 Tipps von Bier bis Vegetarisch

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