Ist Grillen auf dem Balkon immer erlaubt oder unterliegt es bestimmten Einschränkungen? Wir fassen zusammen, welche Gesetze es dazu gibt und worauf du achten solltest.
Auf die Frage, wann Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, geben die Gesetze keine eindeutige Antwort. Denn es gibt kein Gesetz, das Grillen auf dem Balkon in Deutschland grundsätzlich verbietet.
Damit stünde einem Grillabend eigentlich nichts im Weg – wenn da nicht Rauch, Gerüche oder laute Unterhaltungen und andere Geräusche wären, die Nachbar:innen stören könnten. Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, hängt also stark von der jeweiligen Situation ab. Sind deine Nachbar:innen auch Grillfans oder pflegt ihr allgemein ein rücksichtsvolles Miteinander in der Hausgemeinschaft, dann sind Grillabende wahrscheinlich weniger ein Problem.
Grillen auf dem Balkon – die rechtlichen Grundlagen
Auch wenn es für das Grillen auf dem Balkon kein spezielles Gesetz gibt, befand etwa das Landesgericht München im Jahr 2004, dass im Sommer Grillen im Garten erlaubt sein muss. Allerdings schränkt das Urteil ein, dass dadurch für die Nachbar:innen keine wesentliche Beeinträchtigung entstehen darf.
Es geht also darum, was für Nachbar:innen zumutbar ist und wo die Grenze zur Belästigung verläuft. Dazu sagen diese Gesetze Folgendes:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Paragraf 906 Abschnitt 1 erläutert, dass sich Nachbar:innen nicht über Gerüche, Rauch oder Geräusche beschweren können, wenn keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Zur Frage, wann eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, verweist der Paragraf auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
- Nachbarschaftsgesetz oder Nachbarrecht: Neben den bundesweiten Regelungen im BGB gelten zusätzlich auch Regelungen der einzelnen Bundesländer. Mitunter können die Verordnungen je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Zum Beispiel verweisen die Nachbarrechte von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg auf die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze. Laut diesen darf der Rauch nicht in die benachbarte Wohnung ziehen. Bei Verstößen kann ein Bußgeldbescheid erfolgen.
Grillen auf dem Balkon: Das sagen die Gerichte dazu
Zusätzlich befassen sich auch noch Gerichtsurteile mit der Frage, wann Grillen auf dem Balkon akzeptabel ist. Allerdings kommen die Gerichte dabei zu unterschiedlichen Auffassungen, sodass sich auch aus diesen Urteilen keine einheitliche Regel ableiten lässt.
- Das Landesgericht Bonn erlaubt es, einmal im Monat auf dem Balkon oder Terrasse zu grillen, allerdings nur im Zeitraum von April bis September. Die Nachbar:innen sollen mindestens 48 Stunden vorher über den geplanten Grillabend informiert werden.
- Das Landgericht Stuttgart dagegen billigt im Jahr insgesamt nur drei Grillabende auf der Terrasse – oder insgesamt sechs Stunden.
- Gerichte in Hamburg und Düsseldorf sprachen ein komplettes Verbot für den Holzkohlegrill aus. Das gilt in dem Düsseldorfer Urteil auch, wenn die Eigentümer:innen-Versammlung einstimmig eine Erlaubnis erteilte. Dagegen haben diese beiden Gerichte gegen einen Elektrogrill oder Lavastein-Gasgrill nichts einzuwenden.
Bei den unterschiedlichen Urteilen geht es im Grunde darum, dass Nachbar:innen nicht durch Qualm und Gerüche belästigt werden sollen. Der Mieterverein Düsseldorf empfiehlt daher, Elektrogrills zu verwenden, um die Rauchbelästigung zu minimieren. Er weist darauf hin, dass eine wesentliche Beeinträchtigung durch Ruß, Rauch oder Qualm eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die du eine Geldbuße fällig werden kann.
Allerdings kann auch ein Elektrogrill rauchen und störende Dämpfe erzeugen, wenn beispielsweise Fett und Gewürze verdampfen. Das Landgericht München hält in einem Urteil von 2023 auch einen Elektrogrill für problematisch, wenn beim Betrieb Rauch und Gerüche entstehen. Das Gericht untersagte das Grillen auf dem Balkon an zwei aufeinanderfolgenden Tagen und insgesamt mehr als viermal im Monat.
Tipp: So kannst du möglichst rauchfrei grillen.
Das solltest du beim Grillen auf dem Balkon beachten
Es ist sinnvoll, sich vor dem geplanten Grillen auf dem Balkon erst einmal die Hausordnung oder den Mietvertrag anzusehen. Oft sind hier schon Regelungen festgehalten, die das Grillen betreffen. Das kann ein generelles Grillverbot sein oder bestimmte Regeln, die das Grillen einschränken. Mit dem Unterschreiben des Mietvertrags erklärst du dich dazu bereit, dich an diese Verbote zu halten. Missachtest du sie, drohen Abmahnungen oder sogar die Kündigung des Vertrages.
Damit du ohne Ärger grillen kannst, denke zudem an deine Mitbewohner:innen im Haus. Sprich sie möglichst rechtzeitig vorher darauf an und frage nach, ob für sie ein Grillabend auf dem Balkon grundsätzlich akzeptabel ist. Auf jeden Fall gelten für das Grillen auf dem Balkon auch die allgemeinen Ruhezeiten. Nach 22 Uhr solltest du das Grillfest dementsprechend nach drinnen verlegen und auf eine angemessene Geräuschkulisse achten.
Auch die Gerüche vom Grill können für andere Menschen störend sein. Würzige Marinaden oder Fette und Öle, die auf dem Grill verdampfen, sind keine willkommenen Gerüche. Der Rauch kann nicht nur Nachbar:innen stören, sondern auch deine Gesundheit beeinträchtigen: Beim Grillen können krebserregende Substanzen entstehen, etwa polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs).
Öko-Test rät unter anderem, die Fette in feuerfesten Schalen aufzufangen, bevor sie ins Feuer tropfen können. Ein anderer Tipp, um Rauch zu vermeiden, ist ein Anzündkamin. Der Metallzylinder hält Ruß und Feinstaub zurück, wenn du den Grill anzündest.
Weitere Tipps, um nicht nur rücksichtsvoll, sondern auch nachhaltig und gesund zu grillen, bekommst du hier: Nachhaltig grillen – so geht’s: 10 Tipps von Bier bis Vegetarisch
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