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In 6 Schritten zum eigenen Balkonkraftwerk – Anmeldung, Förderung und mehr

Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Vereinfachte Anmeldungen und günstigere Technik machen Balkonkraftwerke attraktiver denn je. Wie Anschaffung und Inbetriebnahme auch bei dir gelingen, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Weniger Bürokratie, mehr Leistung, gefallene Preise und Verfügbarkeit bei Discountern, Baumärkten oder Möbelhäusern: Immer mehr Steckersolargeräte nehmen an Balkonen in Deutschland ihren Betrieb auf. Im Juni 2025 rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft mit mehr als einer Million installierter Geräte. 

Wer ein solches Balkonkraftwerk installieren möchte, hat es inzwischen relativ leicht. Wie es geht? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Aufschluss.

Schritt 1: Vermieter:in oder WEG um Erlaubnis fragen

Obwohl die Installation eines Balkonkraftwerks seit 2024 als sogenannte privilegierte Maßnahme gilt, müssen Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen ihren Vermieter beziehungsweise ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Anbringen des Geräts weiterhin um Erlaubnis bitten. Diese können den Wunsch aber nur noch in Ausnahmefällen ablehnen, sagt Michael Nack vom Eigentümerverband Wohnen im Eigentum. Das wäre dann der Fall, wenn die Installation für sie unzumutbar wäre – optische Gründe sind dabei kein Kriterium.

In besonderen Fällen kann es den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz zufolge sein, dass dem Vorhaben baurechtliche Vorschriften oder Vorgaben zum Denkmalschutz im Wege stehen. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt bringt Klarheit. Zumindest das kann sich auch für unsichere Eigentümer:innen etwa eines Einfamilienhauses lohnen, die für die Installation eines Balkonkraftwerks ansonsten keine Zustimmung einholen müssen.

Schritt 2: Förderung beantragen

Manche Bundesländer und Kommunen bezuschussen den Kauf und die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks finanziell. Informiere dich an deinem jeweiligen Wohnort über die geltenden Bedingungen und beantrage die Förderung, sofern möglich.

Schritt 3: Hardware auswählen und besorgen

Welches Balkonkraftwerk macht für welchen Haushalt Sinn? Und wo sollte es idealerweise angebracht werden? Mithilfe des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin können Verbraucher:innen online kalkulieren, welche Leistung für ihr jeweiliges Balkonkraftwerk sinnvoll wäre.

Die maximale, gesetzlich geduldete Leistung beträgt derzeit 800 Watt. Das bedeutet, dass der Wechselrichter, der den durch Sonnenenergie erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeist. Die Solarmodule selbst dürfen eine Peakleistung von bis zu zwei Kilowatt haben. So kann zum Beispiel bei nicht optimalen Bedingungen durch Verschattung oder Ausrichtung der Solarmodule häufiger die maximale Leistung eingespeist werden.

Tipp der Utopia-Redaktion: Kaufe dein Balkonkraftwerk bei einem seriösen Unternehmen mit Standort in Deutschland. Utopia empfiehlt beispielsweise das Start-up Panelretter aus Franken. Dieses verkauft Balkonkraftwerke mit gebrauchten und wiederaufbereiteten Marken-Solarpanels. Diese sind in der Regel lange haltbar. Mehr zum Konzept der Refurbished-Balkonkraftwerke findest du auch hier:

Schritt 4: Technik in Betrieb nehmen

Sind die Solarmodule an Balkon, Fassade, im Garten oder an einem anderen Standort angebracht und mit einem Wechselrichter versehen, kann die Anlage in der Regel über eine handelsübliche Steckdose in Betrieb genommen werden.

Achtung: Manche Förderzuschüsse von Kommunen sind der Verbraucherzentrale NRW zufolge an eine Installation mittels einer besonderen Einspeisesteckdose gekoppelt. 

Ein neuer Zähler ist vorerst nicht notwendig. Übergangsweise dürfen die Anlagen mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter, sogenannter Ferraris-Zähler, verbaut ist. Wird Strom ins Netz eingespeist, läuft dieser Zähler rückwärts. Verbraucher:innen zahlen damit also weniger Geld für ihren verbrauchten Strom. 

Allerdings müssen Messstellenbetreiber die Zähler vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen. Hängt der neue digitale Stromzähler, wird nicht genutzter Solarstrom von den Betreibern unentgeltlich ins Netz eingespeist.

Schritt 5: Balkonkraftwerk anmelden

Schon seit 2024 müssen Eigentümer:innen eines Balkonkraftwerks ihre Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Inzwischen reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde reicht die Anmeldung dann ihrerseits an den Netzbetreiber weiter. Für die vereinfachte Registrierung ihres Balkonkraftwerks haben Besitzer:innen nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit.

Schritt 6: Versicherer informieren

Balkonkraftwerke, die demontierbar und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge grundsätzlich über die Hausratversicherung abgesichert. Werden die Geräte durch Sturm, Hagel, Feuer oder Überspannungsschäden durch Blitzschlag beschädigt, greift diese Police. Gegen weitere Naturgefahren, Raub oder Einbruchdiebstahl braucht es unter Umständen eine Zusatzversicherung. Ist das Gerät fest mit dem Gebäude verbunden, kann die Wohngebäudeversicherung zuständig sein.

Richtet das Gerät durch den Gebrauch Schaden bei Dritten an, leistet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung.

Es kann sich daher lohnen, Kontakt mit dem jeweiligen Versicherer aufzunehmen, diesen über die Anschaffung zu informieren und gegebenenfalls die konkrete Absicherung zu erfragen. Weitere Infos zur Versicherung von Balkonkraftwerk findest du in folgendem Ratgeber:

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