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Inklusion: Was ist damit eigentlich gemeint?

inklusion
Foto: CC0 / Pixabay / geralt

Inklusion ist insbesondere im Bildungssystem zu einem weitverbreiteten Begriff geworden. Was genau hinter dem Konzept steckt und in welchen gesellschaftlichen Bereichen es sonst noch Anwendung findet, erfährst du hier.

Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist Inklusion die „Akzeptanz der Verschiedenartigkeit und der Teilhabe aller – ungeachtet ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten„. Das bedeutet: Alle Menschen sollten zum Beispiel in gleichem Maße Zugang zu politischer Teilhabe oder Bildung haben. Vereinfacht ausgedrückt: Jede:r kann mitmachen – egal welche körperlichen oder geistigen Einschränkungen, welches Gender oder welchen sozialen Status die Person mit sich bringt. Doch wie wird dieses Konzept aktuell umgesetzt? Inwiefern ist es rechtlich verankert und welche Vorteile und Komplikationen ergeben sich auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?

Warum ist Inklusion wichtig?

Heterogenität und Andersartigkeit nimmt unsere Gesellschaft oft als störende Faktoren wahr. Stattdessen scheint sie auf verschiedenen Ebenen nach Homogenität zu streben: So gibt es im Bildungswesen spezielle Schulen und Klassen, in die ausschließlich besonders leistungsstarke Schüler:innen kommen sollen. Kinder, die langsamer lernen oder mit bestimmten Einschränkungen zu kämpfen haben, sind hier nicht erwünscht. Sie würden den Lernprozess nur aufhalten.

In verschiedenen Institutionen fehlt zudem oft eine Sensibilisierung für Personen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen: So suchen Rollstuhlfahrer:innen in Bürogebäuden oder Universitäten zum Beispiel oft vergebens nach barrierefreien Zugängen. Für Personen, die aufgrund verschiedener Ursachen Probleme beim Lesen und Schreiben haben, fehlt es an Texten in leicht verständlicher Sprache. Und blinde Menschen finden sich aufgrund fehlender Blindenschrift in vielen Gebäuden nicht zurecht.

All diese Beispiele zeigen, dass wir als Gesellschaft noch einen langen Weg in Richtung Inklusion vor uns haben. Und der erste Schritt dafür sollte sein, dass wir uns von einer dominanten gesellschaftlichen Norm verabschieden. Nur so ist es uns möglich, verschiedene körperliche, geistige und soziale Voraussetzungen nicht mehr als Andersartigkeit, sondern als gleichberechtigte Vielfalt anzuerkennen. Inklusion bedeutet, dass wir diese Vielfalt schätzen und bewahren, Rücksicht nehmen und aufhören, bestimmte Gruppen von gesellschaftlichen Prozessen auszuschließen.

Bedeutung von Inklusion

Inklusion bezieht sich auf viele verschiedene Ebenen, auf denen momentan Menschen und Gruppen ausgegrenzt werden.
Inklusion bezieht sich auf viele verschiedene Ebenen, auf denen momentan Menschen und Gruppen ausgegrenzt werden. (Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

Inklusion wird in der Umgangssprache oft nur auf Menschen mit Behinderung bezogen. Tatsächlich bezieht sich das Konzept auf alle Menschen, die sich fernab der dominanten Norm bewegen. Inklusion kann deshalb auf zahlreichen Ebenen Anwendung finden. Sie bezieht sich zum Beispiel auf:

  • das Geschlecht
  • kulturelle und religiöse Hintergründe
  • den sozialen Status
  • die Hautfarbe
  • das Alter
  • die sexuelle Identität und Orientierung
  • körperliche und geistige Behinderungen

In einer inklusiven Gesellschaft führt keiner dieser Faktoren zum Ausschluss oder zur Diskriminierung. Stattdessen gelten alle Ausprägungen dieser Aspekte als natürlicher Teil einer pluralistischen Gesellschaft.

Zudem wird Inklusion oft synonym mit dem Begriff der Integration verwendet. Das Konzept der Integration geht aber immer noch davon aus, dass es eine mehrheitlich homogene Gruppe und eine kleine außenstehende Gruppe gibt. Letztere soll nun Stück für Stück in das bestehende System eingegliedert werden. Der Inklusionsbegriff verwirft die Zwei-Gruppen-Theorie. Stattdessen stellt er in den Fokus, dass alle Menschen von vornherein uneingeschränkt an gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen können.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland haben alle Menschen ein Grundrecht auf Inklusion. Dieses resultiert aus dem Artikel 3 des Grundgesetzes. Er besagt unter anderem, dass…

  • alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind,
  • niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf
  • und Menschen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile entstehen dürfen.

Doch auch mit diesem rechtlich bindenden Dokument kam und kommt es nach wie vor zur Ausgrenzung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Ein Abkommen, das die öffentliche Debatte um Inklusion neu entfachte, war die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese wurde im Jahr 2009 von Deutschland ratifiziert.

Zentrales Ziel der Konvention ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Dabei standen zum Beispiel Punkte wie der Zugang zu Justiz, Gesundheit und Wahlrecht im Mittelpunkt. Besonders stark wurde der Aspekt der inklusiven Bildung diskutiert. Mit der Ratifizierung erklären sich die beteiligten Staaten bereit, ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ sowie „ein lebenslanges Lernen“ zu fördern.

Inklusion in der Schule

An Schulen stößt das Konzept der Inklusion momentan aufgrund fehlender Ressourcen oft an seine Grenzen.
An Schulen stößt das Konzept der Inklusion momentan aufgrund fehlender Ressourcen oft an seine Grenzen. (Foto: CC0 / Pixabay / Wokandapix)

Besonders im Bildungswesen ist Inklusion aktuell ein kontrovers diskutiertes Konzept. Einige plädieren weiter für den Bestand der Förderschulen: Hier sollen Kinder mit geistigen und körperlichen Einschränkungen in einer speziell für sie vorbereiteten Umgebung lernen können. Andere kritisieren Förderschulen als Instrument der Exklusion: Als zusätzlicher Schultyp schließe sie bestimmte Gruppen vom regulären Bildungswesen und damit auch von der Gesellschaft aus.

Nach den Prinzipien der Inklusion sollen Schüler:innen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen, Herkunftsländern oder sozialem Status zusammen in einer Institution lernen können. Das soll Stigmatisierung und Ausgrenzung vermeiden und die sozialen Fähigkeiten der Schüler:innen untereinander schulen. Was es dafür braucht, sind vor allem Geld und zusätzliches Personal: Schulsozialarbeiter:innen, Psycholog:innen und Assisstent:innen müssen Kindern und Lehrkräften mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen. Zudem müssen Schulen behindertengerecht ausgebaut sein.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Inklusion nicht gelingen. Ob nach wie vor spezielle Förderschulen nötig sind, bleibt ein kontroverses Thema. Es steht zur Debatte, ob solche Schulen sich vielleicht teilweise besser und spezifischer nach den Bedürfnissen von körperlich und geistig beeinträchtigten Personen richten können. Fakt ist jedoch: Auch Kinder mit einem bestimmten kulturellen Hintergrund oder von Armut betroffene Kinder landen überdurchschnittlich oft an Förderschulen. In der Gesellschaft werden sie so schnell als „lernbehindert“ oder „kulturell schwach“ stigmatisiert. Ein erfolgreiches Inklusionskonzept kann diesen Diskrimierungsprozessen vorbeugen.

Wie kann man Inklusion konkret umsetzen?

Um wirklich allen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, müssen bestimmte Maßnahmen an öffentlichen Institutionen erfüllt sein.
Um wirklich allen Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten, müssen bestimmte Maßnahmen an öffentlichen Institutionen erfüllt sein. (Foto: CC0 / Pixabay / MabelAmber)

Egal ob am Arbeitsplatz, an der Universität oder der Schule – an all diesen Orten müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um tatsächlich allen Menschen den gleichen Zugang zu gewähren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten und breite Türen
  • Texte in leicht verständlicher Sprache
  • Texte auf Englisch oder in anderen Sprachen
  • Hinweise, Informationen und Texte in Blindenschrift

Bei Bedarf braucht es zudem zusätzliches Fachpersonal, das dafür ausgebildet ist, Menschen mit speziellen Bedürfnissen zu unterstützen. In der Regel wird dieses Personal vom Staat bezahlt.

Auch in Wahllokalen oder bei politischen Informationsveranstaltungen sollten grundlegende Maßnahmen für ein inklusives Miteinander umgesetzt werden. Schließlich lebt auch die Demokratie vom Mitmachen und sollte niemanden von vornherein ausschließen.

Nicht zuletzt kann auch Sprache in- oder exklusiv sein. Ein typisches Beispiel für inklusives Sprechen ist das Gendern. Mit nur zwei zusätzlichen Silben sprichst du so auch Menschen an, die sich als feminin oder nicht-binär identifizieren.

Zum Schluss: Das kannst du selbst tun

Fakt ist: Von einer inklusiven Gesellschaft sind wir noch weit entfernt. Um dominante Normen und Narrative zu überwinden, kannst du aber schon jetzt bei dir selbst anfangen. So kannst du dich fragen, welche Normen du internalisiert hast und wie diese dich prägen. Sie können zum Beispiel deinen Blick auf andere Geschlechter, Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund oder einem anderen sozialen Status beeinflussen.

Habe Mut, dich deinen eigenen Vorurteilen zu stellen und sei bereit, diese aufzubrechen und kritisch zu hinterfragen. Mache dir bewusst, dass du dafür Zeit und Informationen benötigst. Und vor allem: Habe keine Scheu, mit Achtsamkeit und Empathie Menschen zu begegnen, die von Stigmatisierungen, Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind.

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