Die Krankenkasse zu wechseln funktioniert fast ohne großen Papierkram und ganz ohne Risiko für dich. Doch einige Details solltest du kennen. Erfahre hier, was wichtig ist.
Krankenkasse wechseln: Unterschiede zwischen gesetzlich und privat
Die Krankenkasse zu wechseln ist unkompliziert. Jede:r, der seine gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln möchte, hat das Recht dazu. Während du wechselst, besteht auch kein Risiko, kurzfristig ohne Versicherungsschutz dazustehen. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Außerdem darf es auch keine Benachteiligung aufgrund von Alter oder Krankheiten geben.
Grundsätzlich kann sich jede:r, egal ob angestellt, selbstständig oder arbeitslos, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das gilt auch für Student:innen und Rentner:innen. Entscheidest du dich, weiter in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, wirst du als freiwilliges Mitglied geführt. Somit kannst auch weiterhin einfach zwischen den gesetzlichen Kassen wechseln.
Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist es um einiges schwieriger zu wechseln. Du solltest es dir daher gut überlegen, ob es sich wirklich lohnt, die private Krankenkasse zu wechseln. Auch der Wechsel von PKV in GKV ist nur unter gewissen Umständen möglich.
Die gesetzliche Krankenkasse wechseln
Wechselst du von einer gesetzlichen Krankenkasse in die andere gehst du so vor:
- Du musst mindestens 12 Monate Mitglied in deiner jetzigen Krankenkasse sein. Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
- Seit Anfang 2021 ist keine Kündigung mehr nötig. Teile einfach der neuen Krankenkasse mit, dass du Mitglied werden willst. Das funktioniert oft auch online.
- Die alte Krankenkasse schickt dir eine Bestätigung über den Wechsel zu, wenn dein Antrag gültig war.
- Diese Bestätigung der neuen Krankenkasse gibt du bei deinem Arbeitgeber ab. Dieser meldet dich dann elektronisch an.
Sollte sich bei der neuen Krankenkasse etwas verzögern, bleibst du so lange weiter bei deiner alten Krankenkasse versichert. So stellen die Versicherungen sicher, dass du lückenlos versichert bist, es aber auch keine Überschneidungen kommt.
Leistungen vergleichen
Deine neue Krankenkasse kannst du nach verschiedenen Kriterien auswählen:
- Die Behandlungen oder Medikamente, die sie dir erstatten
- Höhe des Zusatzbeitrages.
- Zunehmend zahlen gesetzliche Krankenkassen über die reinen Pflichtleistungen hinaus, wie zum Beispiel für Zahnreinigungen oder seriöse alternative Heilmethoden. Auch gibt es oft spezielle Bonusprogramme.
- Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag. Auf der aktuellen Liste vom Spitzenverband gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) findest du alle Krankenkassen mit den aktuellen Zusatzbeiträgen.
Einen guten Überblick geben dir bei deiner Suche auch unabhängige Vergleichsportale. Hier kannst du meist über eine Filterfunktion die für dich passende Leistungen auswählen und so die Kassen vergleichen, oder auch nur nach der Höhe des Beitrags vergleichen. Stiftung Warentest hat im Dezember 2021 gesetzliche Krankenkassen verglichen, auch dieser Test kann ein Anhaltspunkt für dich sein.
Auf der Utopia-Bestenliste für ethische Versicherungsanbieter findest du nachhaltige Krankenversicherungen, die sich für die Umwelt engagieren und aufgeschlossener für Behandlungsformen außerhalb der Schulmedizin sind. So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die Vegetarier:innen oder Veganer:innen unterstützen. Lies auch: Krankenversicherung für Veganer: Gibt es das?
Die Krankenkasse wechseln – das ist noch zu beachten
1) Bist du bei deiner neuen Krankenkasse angenommen, kannst du nicht sofort wieder kündigen.
- Nachdem du gewechselt hast, gilt eine Sperrfrist von 12 Monaten. Bist du freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, beträgt diese Sperrfrist 36 Monate. Diese Sperrfrist gilt auch, wenn du dich als Berufsanfänger das erste Mal versicherst.
- Allerdings hast du immer ein Recht zu einer „fristlosen“ Kündigung, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Doch auch bei dieser „Sonderkündigung“ geht es nicht ganz ohne Fristen: Die Krankenkasse informiert meistens nur mit einem Monat Vorlauf, wenn sie den Zusatzbeitrag anhebt. Nur innerhalb dieses Monats hast du das Recht auf die fristlose Sonderkündigung.
3) Informiere deine neue Krankenkasse, wenn du genehmigungspflichtige Behandlungen benötigst. Für einige Behandlungen, wie zum Beispiel beim Zahnarzt oder bei chronischen Erkrankungen benötigst du die Zustimmung der Krankenkasse.
- Hattest du schon vor dem Wechsel mit der Behandlung begonnen, übernimmt deine neue Krankenkasse die Kosten.
- Hast du eine solche Behandlung noch nicht begonnen, musst deine neue Krankenkasse nochmals dieser Behandlung zustimmen.
Die private Krankenkasse wechseln – hol dir professionelle Beratung
Bei der privaten Krankenversicherung es nicht so einfach zu wechseln.
- Änderst du bei der gleichen Versicherung nur den Tarif, ist das jederzeit problemlos möglich. Erkundige bei einem Makler:in oder bei dem Serviceportal deiner Versicherung.
- Möchtest du dagegen von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen wechseln, musst du einige Punkte berücksichtigen. Am besten lässt du dich von einem unabhängigen Makler beraten und einen Vergleich der Beträge errechnen.
Stiftung Warentest rät dazu, genau hinzuschauen. Vor allem für Familien oder wenn du schon über 40 bist, kann eine neue private Krankenversicherung teurer werden.
- Neben dem Gesundheitsfragebogen kann auch eine erneute Gesundheitsprüfung auf dich zukommen.
- Die neue Versicherung rechnet mit deinem jetzigen Alter und du kannst dadurch schon von einem höheren Beitrag ausgehen, einfach weil du inzwischen älter geworden bist.
- Bei der neuen Versicherung startest du in der Regel mit niedrigeren Rückstellungen für das Alter. Für Verträge nach 2009 hast du ein Anrecht auf diese Rückstellungen und kannst sie auf eine neue Versicherungen übertragen. Diese Rückstellungen sollen die zu erwartenden häufigeren Behandlungskosten decken, wenn du ins Alter kommst. Wechselst du nun die Versicherung, kannst du meist nur einen Teil dieser Rückstellungen „mitnehmen“, da die alte Versicherung einen Anteil zurück behalten darf. Wie hoch dieser Anteil jeweils ist, errechnet sich aus deinem Versicherungstarif und ist individuell unterschiedlich.
Weiterlesen auf Utopia.de
- Zahnzusatzversicherung: Fast alle Vergleichs-Portale fallen durch bei Öko-Test
- Wichtige Versicherungen: Welche Versicherungen braucht man?
- Gesunde Ernährung: 10 Ernährungsmythen
War dieser Artikel interessant?