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Mogelpackungen: Lass dich nicht täuschen – alle Infos und Tricks

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Foto: CC0 / Pixabay / vampy24

Mit Mogelpackungen versuchen einige Unternehmen, mit weniger Inhalt mehr Geld zu machen. Wie du die irreführenden Tricks erkennen kannst, erfährst du hier.

Mehr Luft in der Verpackung, geschrumpfte Kekse oder Pralinen oder unnötig viel Verpackungsmaterial: Unternehmen nutzen verschiedene Tricks, um ihre Waren größer und üppiger erscheinen zu lassen als sie eigentlich sind. Einige nutzen Mogelpackungen dabei konkret, um heimlich die Preise zu erhöhen. Der Preis eines Produktes bleibt dabei gleich oder steigt sogar – die Menge reduziert sich jedoch.

Mogelpackungen: Unsichtbare Preiserhöhung

Über aktuelle Mogelpackungen klärt regelmäßig die Verbraucherzentrale Hamburg auf. Auf der sogenannten Mogelpackungsliste findest du immer die aktuellsten Meldungen über Produkte, deren Menge geschrumpft ist, die aber nach wie vor denselben Preis haben. 

Um Nutzer:innen stärker für diese versteckte Preiserhöhung zu sensibilisieren, kürt die Verbraucherzentrale Hamburg zudem jedes Jahr die Mogelpackung des Jahres. Im Jahr 2023 ging dieser Negativpreis an die Brotchips von Mondelez. Mondelez hatte das Produkt von 250 Gramm auf 150 Gramm reduziert. Der Verkaufspreis blieb gleich. Dadurch wurde der Snack innerhalb eines Jahres um 127 Prozent teurer.

Auf Platz Zwei landete das Eis am Stiel von Oreo. Die einzelnen Portionen hatte der Hersteller um 20 Milliliter geschrumpft. Zudem waren plötzlich nicht mehr vier, sondern nur noch drei Stück Eis in einer Packung. Dadurch wurde auch dieses Produkt um 63 Prozent teurer. Auch die Listerine-Mundspülung von Johnson & Johnson, die Vollmilch-Schokolade „Chocolat Amandes“ von Aldi und die Yoghurtgums von Katjes landeten 2023 in den Top Five der größten Mogelpackungen.

Die „Kandidat:innen“ für den Negativpreis legt die Verbraucherzentrale Hamburg dabei übrigens immer am Anfang eines Jahres für das letzte Jahr fest. Anschließend können Nutzer:innen online abstimmen. Die nächsten Abstimmungen für 2024 beginnen also im Januar 2025.

Mogelpackungen: Typische Marketingtricks

Bei Mogelpackungen verringern Unternehmen die Menge häufig um so geringe Mengen, dass es Konsument:innen zunächst nicht weiter auffällt.
Bei Mogelpackungen verringern Unternehmen die Menge häufig um so geringe Mengen, dass es Konsument:innen zunächst nicht weiter auffällt.
(Foto: CC0 / Pixabay / 10015389)

Die versteckte Preiserhöhung, bei der Unternehmen die Größe eines Produktes bei gleichem Verkaufspreis verändern, ist auch als Shrinkflation bekannt. Hersteller:innen nutzen dabei aus, dass sich Konsument:innen bereits an den Preis eines Produktes gewöhnt haben. Die Veränderungen in der Größe, Verpackung oder der Anzahl sind häufig minimal oder so gut vertuscht, dass sie beim Einkauf nicht weiter auffallen. Dabei nutzen Unternehmen unter anderem folgende Tricks:

  • Die Verpackung hat sich komplett in Form und Aussehen verändert, sodass es nun auch nicht weiter auffällt, dass das Produkt um einige Gramm oder Milliliter geschrumpft ist.
  • Die Stückzahl hat sich verringert (zum Beispiel bei Pralinen, Keksen, Stieleis oder Kondomen).
  • Auch Hinweise wie „neue Rezeptur“ oder „bessere Qualität“ auf einer veränderten Verpackung können von der gesunkenen Menge eines Produktes ablenken.

Dass Unternehmen unnötig große Verpackungen nutzen, um Konsument:innen hinters Licht zu führen, ist auch unter ökologischen Gesichtspunkten problematisch. Schließlich entsteht auf diese Weise deutlich mehr Verpackungsmüll, der für ein Produkt eigentlich gar nicht benötigt wird.

Übrigens: Neben der „Shrinkflation“ gibt es auch die „Skimpflation“. Dabei erstezen Unternehmen einige Zutaten durch billigere Alternativen. Der Preis bleibt gleich oder steigt sogar. Die Herstellungskosten sind jedoch gesunken, sodass Unternehmen mehr Gewinn machen.

Rechtliche Regelungen

Die Verbaucherzentrale berichtet, dass Mogelpackungen laut dem Mess- und Eichgesetz grundsätzlich verboten sind. Allerdings gibt es keine genauen rechtlichen Bestimmungen dazu, ab wann eine Mogelpackung vorliegt. Deshalb entscheiden Gerichte in der Regel immer nur für den jeweiligen Einzelfall, ob ein rechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht.

Nur eine Verwaltungsrichtlinie besagt, dass in Verpackungen nicht mehr als 30 Prozent Luft enthalten sein dürfen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Können Nutzer:innen etwa von außen ertasten, dass ein Produkt deutlich kleiner ist oder sind die Verpackungen durchsichtig, sodass der Inhalt gut erkennbar ist, sind auch überdimensional große Packungen erlaubt.

Laut den Verbraucherzentralen gehen diese schwammigen und unkonkreten Regelungen häufig zulasten der Konsument:innen. Schließlich werden Mogelpackungen auf diese Weise häufig nicht konsequent genug aufgedeckt und sanktioniert. Zudem entscheidet in jedem Bundesland eine andere Behörde darüber, ob eine Mogelpackung bei einem Produkt vorliegt oder nicht. Doch auch hier sind die Verfahren intransparent.

Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, unter anderem Waren mit veränderten Füllmengen oder Zusammensetzungen mit einem Warnhinweis zu versehen. Zudem sollte es konkrete rechtliche Regelungen geben, die etwa vorschreiben, Verpackungen bis zum Rand zu füllen.

Solange sich diese Rahmenbedingen nicht verbessern, kannst du dich als Konsument:in in erster Linie an der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg orientieren. Hast du eine Mogelpackung entdeckt, kannst du diese dort auch einreichen und so auch für andere Käufer:innen publik machen.

Zwei weitere Tipps:

  • Kaufe möglichst unverpackt ein. Dadurch kannst du gar nicht auf Verpackungstricks hereinfallen und schonst zudem die Umwelt. Mehr dazu hier: Unverpackt-Läden: Einkaufen ohne Verpackung
  • Schaue beim Einkaufen auf den Preis pro 100 Gramm. Das macht den Vergleich zwischen ähnlichen Produkten einfacher. 

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