Namen ändern: Mit einem neuen Namen zu mehr Glück und Selbstvertrauen

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Es gibt viele Gründe, seinen Namen ändern zu wollen – oft sind sie sehr persönlich. Doch ab wann ist eine Namensänderung erlaubt und wie funktioniert das überhaupt?

Die lateinische Redensart „Nomen est omen“ kann man frei übersetzen als „Der Name ist eine Vorhersagung“. Vielleicht hast du selbst das Gefühl, dass dein Name beeinflusst, wie deine Mitmenschen dir begegnen. Oder dass er Einfluss auf dich selbst hat: Der Name-Letter-Effekt, bekannt durch eine an zwölf europäischen Sprachen angelegte Studie in den Achtzigern, sorgt dafür, dass wir oft eine Vorliebe für Buchstaben haben, die auch im eigenen Vor- und Nachnamen vorkommen. Außerdem zieht das Gegenüber anhand des Klangs eines Namens oft unbewusst Schlüsse darüber, wie attraktiv oder intelligent eine Person ist.  

Natürlich sind Sympathien nicht allein von unserem Namen abhängig. Doch manche Menschen leiden sehr unter ihrem Vor- oder Nachnamen: Teilweise machen sich andere über den Namen lustig oder der Wunsch, ihn zu ändern, hat andere persönliche Gründe.

Wenn du dich nicht mit deinem jetzigen Namen identifizieren kannst, kannst du nur schwer Selbstvertrauen erlangen und bist tendenziell unzufriedener. Ein neuer Name kann einen ganz neuen Lebensabschnitt bedeuten. Doch wann ist es erlaubt, den eigenen Namen zu ändern? Und was muss man dabei beachten?

Wann du deinen Namen ändern darfst

Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Eheschließungen, Geburten oder Scheidungen geändert.
Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Eheschließungen, Geburten oder Scheidungen geändert. (Foto: CC0 / Pixabay / FrankWinkler)

Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Geburten, Eheschließungen oder Scheidungen geändert. Auch hierfür gibt es viele Gesetze und Vorschriften: Sie bestimmen, wie du dein Kind nicht nennen darfst, wann ein Doppelname zulässig ist oder welchen Namen Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern behalten dürfen.

Möchtest du deinen Namen aus nichtfamiliären Gründen ändern, wird es schon etwas schwieriger. Wenn du nachweislich unter deinem Namen leidest, darfst du ihn wahrscheinlich ändern. Laut §3 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) musst du aber einen sogenannten wichtigen Grund nennen können. Was als wichtiger Grund zählt, ist genau definiert.

Was sind wichtige Gründe?

Du darfst deinen Namen aus religiösen Gründen ändern – oder wegen Verwechslungsgefahr.
Du darfst deinen Namen aus religiösen Gründen ändern – oder wegen Verwechslungsgefahr. (Foto: CC0 / Pixabay / PixelAnarchy)

Laut Gesetz darfst du deinen Familiennamen ändern, wenn dadurch eine mit ihm verbundene Behinderung beseitigt wird. Doch was heißt das im Klartext?

Du darfst dich zum Beispiel umbenennen,

  • wenn Familiennamen anstößig oder lächerlich klingen oder zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben
  • bei Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das normale Maß hinaus behindern
  • bei Problemen durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit „ss“ oder „ß“ oder von Familiennamen mit Umlauten wie „ae“, „oe“ usw., die zu erheblichen Behinderungen führen

Ist auch das Ändern des Vornamens möglich?

Den Vornamen kannst du aus folgenden Gründen ebenfalls ändern: 

  • aus religiösen Motiven
  • wenn der Name Auslöser für psychische Probleme ist (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist
  • nach einer Geschlechtsumwandlung

Für trans Personen kann eine Namensänderung ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung sein. Seit dem im Jahr 2025 eingeführten Selbstbestimmungsgesetz ist dafür kein psychologisches Gutachten mehr nötig, eine persönliche Erklärung reicht. Für nähere Infos besuche diese Webseite.

Dürfen alle aus allen Gründen den Namen ändern?

Manche Menschen leiden sehr unter ihrem Namen.
Manche Menschen leiden sehr unter ihrem Namen. (Foto: CC0 / Pixabay / Wokandapix)

Für eine Namensänderung müssen gültige Gründe genannt werden, sonst wird sie möglicherweise abgelehnt. 

Allerdings kann es ganz schön schwierig sein, zu begründen, warum du unter deinem Namen leidest. Wenn die oben genannten Gründe nicht gleich ersichtlich sind, musst du wahrscheinlich sehr persönliche Informationen preisgeben – zum Beispiel, wenn du durch deinen Namen an ein Kindheitstrauma erinnert wirst. In diesem Fall ist es ratsam, sich erst einmal an Psychotherapeut:innen zu wenden. Diese können dir dann unter Umständen auch bescheinigen, dass eine Namensänderung wichtig für dein Wohlbefinden ist.

Außerdem können Namensänderungen nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer:innen, unter bestimmten Umständen geflüchtete Personen oder Asylberechtigte gestattet werden. Wenn du zwar in Deutschland lebst und arbeitest, aber eine andere Staatsbürgerschaft besitzt und zu keiner der schutzbedürftigen Gruppen von Ausländer:innen gehörst, kannst du deinen Namen nicht aus diesem Grund ändern lassen.

Wie funktioniert eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung brauchst du viele Unterlagen.
Für eine Namensänderung brauchst du viele Unterlagen. (Foto: CC0 / Pixabay / jackmac34)

Um deinen Namen zu ändern, musst du zuerst einen Antrag beim zuständigen Standesamt stellen. Eine Vorlage dafür gibt es nicht. Beschreibe in deinem Antrag ausführlich, wieso es für dich wichtig ist, deinen Namen zu ändern. Erkundige dich vorher im Rathaus oder Bürgeramt deiner Gemeinde.

Du hast drei Möglichkeiten, deinen Namen zu ändern:

  • den ganzen Namen durch einen anderen ersetzen
  • einen von mehreren Namen streichen
  • die Schreibweise ändern

Schon beim Antrag auf Namensänderung musst du zahlreiche Unterlagen einreichen. Dazu gehören auch eine Kopie deiner Ausweispapiere, ein Nachweis über deinen Wohnsitz, beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister und – wenn du über 14 Jahre alt bist – ein Führungszeugnis. Informiere dich über die nötigen Unterlagen am besten bei deiner zuständigen Behörde. 

Wie viel es kostet, den eigenen Namen zu ändern, ist ebenfalls sehr unterschiedlich: Im besten Fall kostet es nur ein paar Euro, im schlimmsten über tausend (zum Vergleich ist hier eine Preisliste des Landes Berlin verlinkt). Wurde der Änderung stattgegeben, musst du all deine persönlichen Dokumente ändern lassen. Dadurch kommen zusätzliche Kosten auf dich zu.

Eine Anwaltskanzlei als helfende Adresse?

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auch schon Entscheidungen über Namensänderungen gefällt worden.
Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auch schon Entscheidungen über Namensänderungen gefällt worden. (Foto: CC0 / Pixabay / lapping)

Es ist nicht leicht, deinen Namen ändern zu lassen. Wenn du dafür allerdings einen guten Grund hast, dann solltest du dich von all dem Papierkram und den Kosten nicht abschrecken lassen. Wenn es dir sehr wichtig ist, deinen Namen aus einem nichtfamiliären Grund ändern zu lassen, kannst du dir auch von einer Anwältin oder einem Anwalt Hilfe holen. Letzten Endes sind die bürokratischen Hürden aber geringer, als viele vermuten. 

So hat das Bundesverwaltungsgericht 2016 entschieden, dass sich ein Josef in Joseph umbenennen darf. Der Grund war, dass er regelmäßig ins Ausland reiste und mit der Schreibweise seines Namens immer wieder Probleme bekam (BVerwG 6 B 12.16).

Überarbeitet von Adriana Jodlowska

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