Neue Heizung = Mieterhöhung? Das musst du wissen

Neue Heizung Mieterhöhung
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Bekommst du in deiner Mietwohnung eine neue Heizung, kannst du effizienter heizen. Doch musst du dafür eine Mieterhöhung in Kauf nehmen? Lies hier, ob Vermieter:innen die Kosten für eine neue Heizung auf dich umlegen dürfen.

Seit Anfang 2024 gibt es das sogenannte Heizungsgesetz. Amtlich heißt es Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Ziel dahinter: Neu eingebaute Heizungen sollen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Während diese Regel für neu gebaute Häuser seit Januar 2024 gilt, gibt es für Heizungen in älteren Wohnungen und Häusern Übergangsfristen. 

Das klingt erstmal gut und aus Klimaschutzsicht sinnvoll. Doch wohnst du zur Miete und in deinem Zuhause wird eine neue Heizung eingebaut, kann dir deswegen eine Mieterhöhung drohen.

Neue Heizung auf Mieter:innen umlegen: Wie hoch fällt die Mieterhöhung aus?

Nach einem Heizungsaustausch kann die Miete erhöht werden - allerdings ist das genau geregelt.
Nach einem Heizungsaustausch kann die Miete erhöht werden – allerdings ist das genau geregelt. (Foto: CC0 / Pixabay / Tomasz_Mikolajczyk)

Eine Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung ist grundsätzlich möglich und auch erlaubt.

Dabei gibt es aber einige Unterschiede:

  • Hat dein:e Vermieter:in öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen, ist eine Mieterhöhung von zehn Prozent der Kosten, die für den Einbau der Heizung verwendet wurden, möglich. Ein Beispiel: Muss dein:e Vermieter:in nach Abzug von Fördermitteln noch 44.000 Euro für eine neue Heizung in einem Haus mit einer Fläche von 500 Quadratmeter zahlen, werden zehn Prozent davon auf die Mieter:innen umgelegt. Das wären 4400 Euro. Aufs Jahr gerechnet entspräche das einer monatlichen gesamten Mieterhöhung von 366,76 Euro. Bist du Mieter:in in diesem Haus und lebst in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung, müsstest du 51,10 Euro Miete mehr zahlen. Geregelt ist das unter § 559 e BGB.
  • Erfolgt die energetische Sanierung ohne Fördermittel, steigt deine Miete ebenfalls. In diesem Fall wird sie um acht Prozent der Kosten erhöht, die für den Einbau einer neuen Heizung gezahlt wurden. Geregelt ist das unter § 559 BGB.

Vermieter:innen dürfen die Variante der Umlage auf den Mietpreis frei wählen. Die Miete, wenn eine neue Heizung eingebaut wird, darf sich allerdings nur um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter in einem Zeitraum von sechs Jahren erhöhen. In der im Beispiel erwähnten 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt das eine Mieterhöhung von 35 Euro.

Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Finden gleichzeitig andere Modernisierungsmaßnahmen statt (zum Beispiel Einbau neuer Fenster oder eine besser Dämmung) darf sich die Miete um maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen. 

Übrigens: Mieterhöhung müssen immer fristgerecht angekündigt werden – und zwar drei Monate vorher. Das sollte schriftlich, entweder per Brief oder per E-Mail, erfolgen. 

Mieterhöhung nach Heizungstausch: In diesem Fall ist es nicht möglich

Die Instandhaltung der Heizung rechtfertigt keine Mieterhöhung.
Die Instandhaltung der Heizung rechtfertigt keine Mieterhöhung. (Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

Nicht immer können Vermieter:innen die Kosten einer neuen Heizung auf Mieter:innen umlegen. In den folgenden Fällen ist eine Mieterhöhung nicht erlaubt

  • Zahlst du eine Indexmiete, ist es nicht möglich, dass die Kosten einer energetischen Sanierung auf dich als Mieter:in umgelegt werden. Bei einer Indexmiete wird die Miete erhöht, wenn Verbraucherpreise steigen. Das passiert zum Beispiel automatisch durch die Inflation. Die Miete darf aber nur einmal im Jahr erhöht werden. Bei einer Staffelmiete ist es aber möglich, dass die Kosten einer neuen Heizung auf dich umgelegt werden.
  • Auch Instandhaltungskosten dürfen nicht auf dich umgelegt werden – diese müssen Vermieter:innen tragen. Damit sind zum Beispiel Reparaturen gemeint oder wenn eine alte Heizung durch ein baugleiches Modell ersetzt wird. In so einem Fall handelt es sich nicht um eine Modernisierung.
  • Aber auch wenn durch den Einbau einer neuen Heizung keine Energiekosten gespart werden und sie nicht den Vorgaben des Heizungsgesetzes entspricht, darf deine Miete nicht erhöht werden. 

Miterhöhung durch neue Heizung: Was kann ich tun?

Kannst du die Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung nicht stemmen, kannst du dich auf wirtschaftliche Härte berufen.
Kannst du die Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung nicht stemmen, kannst du dich auf wirtschaftliche Härte berufen. (Foto: CC0 / Pixabay / ChristophMeinersmann)

Droht dir nach einer energetischen Sanierung eine Mieterhöhung, die du nicht stemmen kannst, hast du eine Möglichkeit: Du kannst dich auf wirtschaftliche Härte berufen. Geregelt ist das unter § 555 d Abs. 2 BGB. In so einem Fall wird unter Berücksichtigung deines Einkommens geprüft, ob eine Mieterhöhung für dich zumutbar ist. Je nachdem kann es sein, dass du nur einen Teil der Mieterhöhung zahlen musst oder dass es bei der alten Miete bleibt. 

Vorteile einer neuen Heizung

Mit einer neuen Heizung lassen sich aber auch Kosten sparen.
Mit einer neuen Heizung lassen sich aber auch Kosten sparen. (Foto: CC0 / Pixabay / ClickerHappy)

Wird eine neue Heizung eingebaut, hat diese energetische Sanierung nicht nur finanzielle Nachteile für dich – sondern auch Vorteile. Durch eine neue Heizung kannst du Geld sparen, da sie effizienter arbeitet und dadurch weniger Energie verbraucht. Auch arbeitet sie klimafreundlicher und verbraucht weniger CO2

Mit unseren Tipps hast du noch weitere Möglichkeiten, Heizkosten zu sparen.

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