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Neues Verpackungsgesetz: Das sind die aktuellen Richtlinien

Verpackungen
Foto: CC0 / Pixabay / Hans

Zu Beginn des Jahres 2019 soll das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und damit die bisher geltende Verpackungsverordnung ablösen. Hier bekommst du einen Überblick über die Neuerungen und künftigen Pflichten für Hersteller und Verbraucher.

Verpackungsgesetz vs. Verpackungsverordnung

Ab dem 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab, die seit 1998 besteht. Das Gesetz betrifft in erster Linie Händler und Unternehmen, die nun stärker zur Verantwortung gezogen werden bei der Entsorgung ihrer Umverpackungen. Denn für alle Verpackungen, die von Händlern in Umlauf gebracht werden, müssen sie gewährleisten, dass diese verwertet oder zurückgenommen werden können. Dies gilt auch für Füllmaterial.

Von der Gesetzesänderung sind nun erstmals auch kleinere Online-Händler betroffen, da selbst geringe Mengen an Verpackungen und Umverpackungen gemeldet werden müssen und es keine Bagatellgrenzen gibt. Online-Händler müssen sich also ebenfalls um die Verwertung ihrer Verpackungen kümmern. Damit wird das Prinzip der „erweiterten Produktverantwortung“ konsequent eingeführt, d.h. alle Händler sind in Zukunft auch für den Abfall ihres Produkts verantwortlich, nicht nur für das Produkt selbst.

Ziele des neuen Verpackungsgesetzes: neue Pflichten, neue Quoten

Mithilfe der neuen Recyclingquoten sollen solche Müllberge verhindert werden.
Mithilfe der neuen Recyclingquoten sollen solche Müllberge verhindert werden.
(Foto: CC0 / Pixabay / RitaE)

Das Verpackungsgesetz bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Die wichtigste ist, dass sich alle Händler der Zentralen Stelle (Verpackungsregister)registrieren müssen. Sie wurde eigens für diesen zweck geschaffen. Ohne eine Registrierung dürfen Produkte mit bestimmten Verpackungen nicht mehr verkauft werden (§9). Darüber hinaus müssen Menge und Materialart der Verpackungen angegeben werden. Die Unternehmen müssen sich an den verschiedenen dualen Systemen beteiligen, die Abfälle verwerten. Das kann z.B. über ein Mehrweg-Pfandsystem oder eine Beteiligung am Grünen Punkt gewährleistet werden.

Im Zuge des neuen Gesetzes gelten zudem neue Recyclingquoten: recyclingfähige Stoffe wie z.B. Glas, Pappe, Aluminium und Verbundstoffe sollen vermehrt wiederverwertet werden. Die Quoten für das Recycling steigen dabei in zwei Stufen an:

  1. Ab 2019 um durchschnittlich 10-15 Prozent für alle Stoffe.
  2. Ab 2022 soll für die meisten Materialien sogar eine Recyclingquote von 90 Prozent erreicht werden, ausgenommen sind Verbundstoffe und Kunststoffe.

Das bedeutet abhängig vom Material würden die Recyclingquoten um 25-50 Prozent steigen. Erreicht werden soll dies durch eine stärkere Beteiligung der Händler am dualen System, die fortan verpflichtet werden ihre Verpackungen wertstoffgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Materialien aus nachwachsenen Rohstoffen und besonders recyclingfähige Materialien für Verpackungen werden auf diese Art und Weise gefördert.

Die Pfandpflicht wird auf Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüsenektaren mit Kohlensäure ausgeweitet. Diese sollen ebenso wie PET-Flaschen eine Pfandabgabe von 25 Cent erhalten.

Aktuelle Informationen inklusive Gesetzestext findest du auf https://verpackungsgesetz-info.de/

Die Neuerungen des Verpackungsgesetzes im Überblick

Das neue Verpackungsgesetz will Verpackungsabfälle deutlich reduzieren.
Das neue Verpackungsgesetz will Verpackungsabfälle deutlich reduzieren.
(Foto: CC0 / Pixabay / geralt)

Die wichtigsten Punkte des neuen Verpackungsgesetzes im Überblick:

  • eine neue Zentrale Stelle wird geschaffen, bei der sich alle Unternehmen und Online-Händler registrieren müssen. Registrierte Hersteller werden auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht.
  • mehr Transparenz in Bezug auf verwendete Verpackungsmaterialien durch einen Datenabgleich zwischen den dualen Systemen und der Zentralen Stelle.
  • die Pfandpflicht wird auf Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet.
  • durch die Beteiligung aller Händler am dualen System, kann die Recyclingquote deutlich erhöht werden.
  • die Kosten für die Abfallentsorgung werden fair aufgeteilt.

Die Vorteile des Gesetzes sind zum einen eine schärfere Regelung für Händler und Hersteller, zum anderen eine Entlastung des Verbrauchers. Ziel ist, dass in Zukunft weniger Müll anfallen wird und die Hersteller einen größeren Anreiz haben recyclingfähige Materialien zu verwenden. Allein in Deutschland fielen z.B. im Jahr 2015 rund 18,2 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an, knapp eine halbe Million Tonnen mehr als im Vorjahr.

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