Das Jahr neigt sich dem Ende zu und du kannst jetzt noch die Chance nutzen, um Steuern zu sparen. An diesen Stellschrauben kannst du drehen.
Die Steuererklärung für das Jahr 2023 ist zwar erst am 4. September 2024 fällig, dennoch kannst du vor Ende dieses Jahres noch einiges beachten, um bei der Steuer zu sparen. Dabei gilt: Die jeweiligen Ausgaben müssen bis zum 31. Dezember getätigt worden sein.
Wir stellen sechs Steuersparpunkte von Stiftung Warentest und weitere Ideen vor.
1. Steuern sparen für 2023 – Spenden
Mit einer Spende zu Weihnachten kannst du etwas Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen. Wenn du die Spende noch bis zum 31. Dezember tätigst, kannst du sie in der nächsten Steuerklärung für das Jahr 2023 als „Sonderausgabe“ geltend machen.
Die Spende muss dafür aber an eine gemeinnützige Organisation gehen, beispielsweise Menschenrechtsorganisationen, Vereine oder Kirchen. Falls du also beispielsweise zu Weihnachten Spenden verschenkst, kannst du diese ebenso in deiner Steuererklärung geltend machen.
2. Haus- und Wohnungsrenovierung
Kosten, die durch Renovierungen oder Modernisierungsarbeiten entstehen, können Eigentümer:innen und Mieter:innen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht direkt 20 Prozent von der Rechnung ab. Auf der Rechnung können Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten aufgelistet sein.
In einem Jahr können Eigentümer:innen und Mieter:innen insgesamt 6.000 Euro absetzen.
Relevant ist für das Finanzamt vor allem, an welchem Datum die Kosten überwiesen werden (also vor dem 31.12.2023). Die Arbeiten an sich können dann aber auch erst im folgenden Jahr gemacht werden.
3. Steuern sparen für 2023 – Arbeitsmittel kaufen
Bei den Werbungskosten können Berufstätige Steuern sparen. Für das Jahr 2023 ist die Werbungskostenpauschale auf 1.230 Euro gestiegen. Diese Pauschale wird allen Arbeitnehmer:innen gutgeschrieben.
Es kann sich für manche Menschen lohnen, durchzurechnen, wie viel Werbungskosten im Jahr 2023 anfallen und je nachdem geplante Anschaffungen – wie Laptop oder Handy – noch im Dezember zu tätigen. Achte bei einem Neukauf eines dieser Geräte am besten darauf, dass es ein Nachhaltigkeitssiegel führt oder kaufe Elektronik refurbished.
Womöglich erhöhen sich durch diesen Tipp die Werbungskosten über die Pauschale. Dadurch erhöht jeder zusätzliche Erwerb die Werbungskosten. Deine Steuerlast wird dadurch minimiert.
4. Steuern sparen für 2023 – Außergewöhnliche Belastungen
Wenn du beispielsweise Krankheitskosten wie zum Beispiel verschriebene Medikamente nicht von deiner Krankenkasse bezahlt bekommst, sondern die Kosten selbst trägst, kannst du auch diese in der Steuererklärung geltend machen. Du gibst sie unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ an. Weitere Beispiele sind:
- eine Brille wegen einer diagnostizierten Sehschwäche
- ein Zahnimplantat/Zahnprotesen
- besondere Allergiebettwäsche
- die Kosten für eine Bestattung und die Grabinstandhaltung
- Katastrophenschäden wie beispielsweise ein Flutschaden, welche durch die Klimakrise zunehmen
Tipp 5 und 6: Heiraten und Steuerklasse wechseln
Für manche verheiratete Paare könnte es ein Vorteil sein, wenn sie noch in diesem Jahr die Steuerklassen wechseln – in die Steuerklassen III und V. Das lohnt sich für Paare, wenn ein Teil im Jahr 2024 Eltern- oder Arbeitslosengeld erwartet.
Wer vom Ehegattensplitting oder den unterschiedlichen Steuerklassen III und V profitieren möchte, kann über eine Spontanhochzeit noch in diesem Jahr nachdenken. Die steuerlichen Ersparnisse treten nämlich nicht erst nach dem Datum der Eheschließung auf, sondern können rückwirkend für das gesamte Jahr 2023 gelten. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass das Ehegattensplitting immer wieder in der Kritik steht. Es kann indirekt die klassischen Rollenverteilungen begünstigen und zu Altersamut bei Frauen führen.
7. Steuern sparen für 2023: Freiwillige Steuererklärungen
Auch die Stadtsparkasse hat ein paar Tipps auf ihrer Homepage genannt, wodurch sich Steuern für das Jahr 2023 sparen lassen – so auch durch frühere Einkommensteuererklärungen. Wer in den letzten Jahren keine gemacht hat, kann diese noch bis zu vier Jahre später nachholen. Denn eine Einkommenssteuererklärung ist für die meisten Menschen nicht verpflichtend. Die Steuererklärung aus dem Jahr 2019 kannst du also noch bis zum 31. Dezember 2023 abgeben.
Übrigens: Pflicht ist die Einkommenssteuererklärung für Menschen, die ein Nebeneinkommen von mehr als 410 Euro haben und verheiratete Paare in den Steuerklassen III und V.
8. Die Energiepreispauschale
Wer bis zum 31.12.2022 eine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen hat, aber von keinem Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten hat, kann dies geltend machen. Denn die Pauschale kannst du dann in der Einkommenssteuererklärung absetzen. Die Art des Jobs ist dabei sogar egal. Es kann also ein Vollzeit-, Teilzeit-, Midi- oder Minijob sein.
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