Ein kleines Detail im Bürokratie-Dschungel der Bundesnetzagentur hilft Menschen, die eine Wärmepumpe oder eine Wallbox fürs E-Auto besitzen, Kosten zu sparen. Wir zeigen, worauf es ankommt.
Seit 1. Januar 2024 ist eine Regelung in Kraft, die manche Wärmepumpen- und E-Auto-Besitzer:innen verunsichert – die aber unterm Strich ordentlich Geld sparen kann: Die Netzbetreiber dürfen den Strombezug dieser sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ kurzzeitig drosseln. Voraussetzung ist, dass man dem Netzbetreiber Zugriff gewährt. Im Gegenzug spart man bei der Stromrechnung.
Drosselung von Wärmepumpe und Wallbox: Nur im Ausnahmefall
Wenn eine Überlastung des lokalen Stromnetzes droht (und nur dann), dürfen die Netzbetreiber vorübergehend die Strommenge reduzieren, welche bei Wärmepumpe oder Wallbox ankommt. Das Abschalten ist ihnen nicht erlaubt. Die Geräte funktionieren also trotzdem, nur eben mit weniger Leistung: Mindestens 4,2 kW müssen immer zur Verfügung stehen. Damit können laut Bundesnetzagentur Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.
Die Drosselung oder „Dimmung“ darf es nur in Ausnahmefällen geben, die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber sprechen von der „Ultima Ratio“. Fachleute gehen davon aus, dass die Auswirkungen für normale Haushalte kaum spürbar sind.
Im Gegenzug profitieren die Betreiber:innen der Geräte – also in der Regel die Hausbesitzer:innen – von niedrigeren Strompreisen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
👉 Entweder man bezahlt pauschal pro Jahr weniger Netzentgelt. Oder man bezahlt ein prozentual reduziertes Netzentgelt.
Übrigens: Selbst erzeugter Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage kann mit eingerechnet werden. Das heißt, dass beispielsweise die Wallbox auch während einer vorübergehenden Drosselung mehr Strom beziehen darf, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage kommt.
Und: Für schon laufende Anlagen sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Alle Geräte, für die es keine Vereinbarung über die Steuerung mit dem Netzbetreiber gibt, bleiben ausgenommen.
So profitierst du von niedrigeren Netzentgelten
Wählen kann man als Betreiber:in einer Wärmepumpe oder Wallbox grundsätzlich zwischen Modul 1 und Modul 2:
Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Die Höhe ist bundesweit einheitlich, aber je nach Netzbetreiber regional leicht unterschiedlich. Mit der Pauschale kann man rund 110 bis 190 Euro pro Jahr sparen. Laut Bundesnetzagentur entspricht das in etwa 50 bis 95 Prozent des Netzentgelts, das man üblicherweise für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2.500 kWh) bezahlt.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts
Laut Bundesnetzagentur wird der „Arbeitspreis des jeweiligen Netzentgelts“ um 60 Prozent gesenkt. Voraussetzung ist eine sogenannten separate „Marktlokation“, d. h. nicht nur ein eigener Zähler, sondern auch eine eigene Abrechnungsstelle für die Wärmepumpe oder Wallbox (mehr dazu hier). Etwas verwirrend ist hier die Verwendung des Begriffs „Arbeitspreis“ – denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit der Strompreis minus Grundgebühr gemeint. Tatsächlich bezieht sich die 60-Prozent-Reduzierung aber nur auf das Netzentgelt, wie der Netzbetreiber NetzeBW gegenüber efahrer.com bestätigte.
Man spart also nicht etwa 60 Prozent der Stromrechnung ein, sondern „nur“ 60 Prozent des Netzentgelts, also eines Teils des Strompreises. Das Netzentgelt macht meist ganz grob ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus.
Ab April 2025 wird es noch ein Modul 3 geben: Variable Netzentgelte. Laut Bundesnetzagentur sind diese aber zunächst nur in Kombination mit Modul 1 nutzbar. Es soll mehrere Zeitfenster mit drei verschiedenen Preisstufen geben, diese werden jeweils für ein Kalanderjahr festgelegt. Das reduzierte Netzentgelt rechnet der Stromlieferant ab.
Wie viel kann man sparen?
Für Haushalte mit nur einem Stromzähler kommt nur die pauschale Reduzierung infrage (Modul 1). Haushalte mit zwei Zählern haben die Wahl.
Ein konkretes Beispiel: Die Stadtwerke München etwa schlüsseln in ihrer Netzentgelte-Liste für 2024 explizit auf: Die pauschale jährliche Reduzierung (Modul 1) beträgt 131,88 Euro netto (etwa 157 Euro inklusive Mehrwertsteuer). Kund:innen, die sich für Modul 2 entscheiden, zahlen netto anstatt 8,62 Cent/kWh nur noch 3,45 Cent/kWh – eine Ersparnis von 5,17 Euro pro kWh. Die Mehrwertsteuer mit eingerechnet kann man so etwa bei einem Heizstromverbrauch von 5.000 kWh pro Jahr rund 308 Euro einsparen. In diesem Fall wäre Modul 2 also deutlich günstiger als Modul 1.
Hat man hingegen einen Heizstromverbrauch und/oder Wallbox-Verbrauch von nur 1.500 kWh pro Jahr, würde man pro Jahr „nur“ rund 92 Euro sparen – und also mit Modul 1 mehr Kosten einsparen.
Bei der Stromnetz Berlin GmbH zahlt man in Modul 2 netto nur noch 3,74 Cent/kWh statt 9,34 Cent/kWh – also bei einem Stromverbrauch von 5.000 kWh im Jahr brutto 333 Euro weniger. Die pauschale Reduzierung (Modul 1) liegt brutto bei 163 Euro im Jahr; sie lohnt sich in etwa unterhalb eines Verbrauchs von rund 2.500 kWh pro Jahr.
Welche Variante ist günstiger?
Die Beispiele zeigen: Modul 1, also die pauschale Reduzierung des Netzentgelts um 110 bis 190 Euro pro Jahr, lohnt sich in der Tendenz bei einem eher niedrigen Verbrauch, der etwa in gut gedämmten Neubauten mit Wärmepumpenheizung oder mit einer Wallbox alleine möglich ist. Mit Modul 2 hingegen spart man bei etwas höherem Stromverbrauch tendenziell mehr – interessant etwa für viele nachgerüstete Wärmepumpen.
Bevor man sich aber für die eine oder andere Variante entscheidet, sollte man sich die mögliche Ersparnis anhand der eigenen Verbrauchsdaten und lokalen Netzentgelte einmal durchrechnen. Falls Wärmepumpe oder Wallbox noch nicht mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet ist, muss man auch die nötige Investition mit einrechnen, denn für Modul 2 ist dieser Zähler Voraussetzung. Ein digitaler Stromzähler kostet derzeit maximal 20 pro Jahr.
Ausblick: Noch mehr sparen mit variablen Netzentgelten
Bereits jetzt kann man mit dynamischen und variablen Stromtarifen Geld sparen – wenn man den höheren Stromverbrauch in Zeiten legen kann, in denen das Netz wenig ausgelastet ist und die Strompreise niedrig.
Mehr zu flexiblen Stromtarifen:
Während sich diese Stromtarife derzeit auf den Arbeitspreis pro kWh beziehen, wird es ab April 2025 auch variable Netzentgelte geben. Haushalte, die aktuell Modul 1 gewählt haben, können sich dann zusätzlich für diese variablen Netzentgelte entscheiden (Modul 3). Die tageszeitabhängigen Preisstufen sollen einen noch größeren Anreiz bieten, den eigenen Stromverbrauch in „lastarme“ Zeiten zu verschieben und das Stromnetz so zu entlasten. Das kann sich insbesondere mit E-Auto-Ladestationen lohnen.
Installationsbetriebe für Wärmepumpe und Wallbox finden
Du interessierst dich für die Installation einer Wärmepumpe und/oder Wallbox? Aktuell kann es schwierig sein, Monteur:innen dafür im Umkreis zu finden. Dann können Portale wie Aroundhome oder Heizungsfinder sinnvoll sein. Dort bekommst du unverbindliche Angebote von verschiedenen Installationsbetrieben in deiner Nähe.
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