Seit 2021 gibt es mehr Straßenschilder für Radfahrer:innen, Carsharing- und E-Fahrzeuge. Sie tragen dazu bei, die Mobilität im Rahmen der Verkehrswende zu regeln.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung von 2020/2021 kamen auch neue Verkehrsschilder und Symbole hinzu, die im Rahmen der Verkehrswende zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die neuen Verkehrszeichen wie der grüne Pfeil für den Radverkehr, für Fahrradzonen und für Überholverbote spiegeln das Bemühen wider, nachhaltigere Mobilitätsformen zu stärken.
Beginn und Ende von Radschnellwegen
Diese Zeichen markieren den Anfang und das Ende von Radschnellwegen (RSW). Auf Radschnellwegen (RSW) können Radler:innen auf der Überholspur fahren. Diese Strecken sind ausschließlich für Fahrradfahrer:innen vorgesehen und sollen sie sicher und schnell ans Ziel bringen. Dazu sind Radschnellwege möglichst steigungsfrei, breit genug für Überholmanöver und gewähren den Radler:innen an Kreuzungen und Knotenpunkten Vorfahrt. Eine bauliche Trennung von Fußwegen und Straßen erhöht außerdem die Sicherheit.
Beginn und Ende einer Fahrradzone
Auch in einer Fahrradzone, auf die diese Schilder hinweisen, haben Radfahrer:innen Vorrang. Eine Fahrradzone besteht aus mehreren zusammengefassten Fahrradstraßen, auf denen Radler:innen nebeneinander fahren dürfen. Auch E-Scooter sind erlaubt; andere Fahrzeuge nur, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen, zum Beispiel für den Anlieger:innenverkehr, dies vorsieht. Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 km/h sein, um Fahrradfahrende nicht zu behindern und zu gefährden.
Grüner Pfeil für den Radverkehr
Ein weiteres neues Verkehrsschild ist der sogenannte Grünpfeil für Radfahrende. Siehst du dieses Zeichen, darfst du als Radfahrer:in bei roter Ampel rechts abbiegen – nachdem du kurz angehalten und sichergestellt hast, dass die Kreuzung frei ist. Vor der Novelle der StVO gab es bereits die Grünpfeilregelung für den rechten Fahrstreifen einer Straße. Auf diesem durften Autofahrer:innen und Radfahrer:innen abbiegen.
Das neue Zeichen trägt den Zusatz „nur Radverkehr„. Somit dürfen an diesen Kreuzungen ausschließlich Radler:innen bei Rot abbiegen. Mit der Novelle hat sich auch eine Änderung für den allgemeinen grünen Pfeil ergeben: Der bisher nur für Autofahrer:innen und Radfahrer:innen auf dem rechten Fahrstreifen geltende grüne Pfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer:innen auf rechts gelegenen Radwegen oder Radfahrstreifen.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Hinter diesem Zeichen verbirgt sich das „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Es zeigt an, dass Autofahrende keine Radfahrer:innen überholen dürfen. So soll insbesondere an Engstellen die Sicherheit für Zweiräder erhöht werden.
Zusatzzeichen für Lastenfahrrad
Ein Lastenfahrrad kann für all jene eine praktische Alternative zum Auto sein, die immer mal wieder größere Einkäufe erledigen, Kinder oder sperrige Objekte transportieren müssen. Mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad“ werden spezielle Ladezonen oder Parkplätze für Transporträder ausgewiesen.
Zusatzzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge
Diese Zeichen kann dir zum Beispiel an der Einfahrt in eine Straße begegnen. Auch wenn die Einfahrt generell untersagt ist, erlaubt dieses Zeichen mit dem Zusatz „frei“, dass du als Fahrer:in eines E-Scooters diese Straße trotzdem befahren darfst.
Zusatzzeichen für mehrbesetzten Pkw
Dieses Zusatzzeichen zeigt eine Fahrgemeinschaft an. Auch wenn in der StVO-Novelle die Freigabemöglichkeit der Busspur für Fahrgemeinschaften gestrichen wurde, könnte dieses Zeichen für Verkehrsversuche zum Einsatz kommen, die Fahrgemeinschaftsspuren testen.
Sinnbild für Carsharing-Fahrzeuge
Dieses Sinnbild kommt in Kombination mit weiteren Zeichen zum Einsatz, zum Beispiel mit Parkschildern. Dann weist es für Carsharing-Fahrzeuge bevorrechtigtes Parken aus.
Aufkleber: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
An der Vorderseite eines Parkscheinautomaten angebracht, zeigt dieses Zeichen an, dass E-Autos kostenlos parken dürfen.
Fazit: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung schafft mit den neuen Verkehrszeichen klarere Verhältnisse zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden und berücksichtigt dabei vor allem die Bedürfnisse von solchen, die sich nachhaltiger fortbewegen. Die Ausweisung von Fahrradzonen oder Überholverboten erhöht zum Beispiel die Sicherheit von Radfahrer:innen.
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