Bundesverfassungsgericht: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig Von Nadja Ayoub Kategorien: Energie Stand: 7. Juni 2017, 11:25 Uhr Foto: CC0 / Pixabay Sechs Jahre lang zahlten die Betreiber von Atomkraftwerken die Brennelementesteuer. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Steuer ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für die Atomkonzerne könnte das bedeuten, dass sie Rückzahlungen in Milliardenhöhe bekommen. Atomkonzerne müssen keine Brennelementesteuer mehr zahlen – und können sogar auf Rückerstattungen hoffen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch, dass die Steuer unvereinbar mit dem Grundgesetz sei. Das Gesetz zur Brennelementesteuer ist damit sogar rückwirkend nichtig. Die Brennelementesteuer ist eine spezielle Abgabe, die die Betreiber von Kernkraftwerken von 2011 bis Ende 2016 leisten mussten. Die Konzerne mussten auf alle Brennelemente, die neu im Reaktor zum Einsatz kamen, 145 Euro pro Gramm zahlen. Brennelemente sind die Grundbestandteile eines Kernreaktors und enthalten den Kernbrennstoff. Konzerne fühlen sich durch Brennelemente-Steuer benachteiligt E.ON, RWE und EnBW sind schon seit Jahren vor verschiedenen Finanzgerichten gegen die Brennelementesteuer vorgegangen. Die Konzerne fühlten sich benachteiligt, weil andere Stromerzeuger keine vergleichbare Steuer zu entrichten hatten. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) waren die Stromkonzerne 2015 gescheitert: Die Richter hatten die Steuer als mit EU-Recht vereinbar beurteilt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Konzernen Recht gegeben. Der Bund habe gar nicht die Kompetenz, eine solche Steuer zu erlassen – so die Begründung der Richter. Kommen jetzt Rückzahlungen für die Brennelemente-Steuer? Über die Steuer sind insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskassen geflossen. Jetzt können E.ON, RWE und EnBW möglicherweise auf Rückzahlungen hoffen. Wie tagesschau.de berichtet, zahlte E.ON über die sechs Jahre rund 2,8 Milliarden Euro Steuern. RWE hoffe darauf, 1,7 Milliarden Euro zurück zu bekommen, bei EnBW seien es 1,44 Milliarden. Bereits im Dezember 2016 ermöglichte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zum Atomausstieg eine Entschädigung der betroffenen Stromkonzerne. Utopia empfiehlt: Die Stromkonzerne wären mit der Brennelementesteuer ohnehin nur für einen Teil der horrenden Kosten der Atommüllentsorgung aufgekommen. Dass sie sich mit ihrer Klage jetzt erfolgreich auch davor drücken und die Allgemeinheit zahlen soll, spricht für sich. Wenn du die Machenschaften der großen Atom- und Kohlekonzerne nicht unterstützen willst, aber immer noch nicht zu Ökostrom gewechselt hast: Hier geht es zu deinem persönlichen Atomausstieg. Weiterlesen auf Utopia.de Ökostrom: diese 7 Anbieter empfiehlt dir Utopia Die Schweiz stimmt für den Atomausstieg Strom sparen: 15 Tipps für den Haushalt ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 1 0 Vielen Dank für deine Stimme! Diese Artikel könnten dich auch interessieren Ökostrom für die Wärmepumpe: Die besten Tarife 2024 Dynamische und variable Stromtarife: Für wen sich schwankende Strompreise lohnen Eon kündigen: So beendest du den Vertrag mit dem Stromanbieter Energy Harvesting – Die Zukunft braucht keine Akkus Checkliste fürs Jahresende: 8 Dinge, die du noch 2020 erledigen solltest Virtuelle Kraftwerke: So kann die Energiewende gelingen Beleuchtung für den Weihnachtsbaum: Nachhaltige Ideen und was du beachten solltest Gegen Atomkraft – ein unsachlicher Kommentar So viel Strom kostet dich die Weihnachtsbeleuchtung und so sparst du Verwandte Themen: Atomkraft News Ökostrom-Wochen HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: